Frage zu Auszug eines Kindes unter 25
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Frage zu Auszug eines Kindes unter 25
Hallo,,hab da mal eine Frage. Mein Sohn 21 Jahre bekommt einen Arbeitsvertrag vorraussichtlich ab Mitte März 2010. Im Moment wohnt er noch bei mir und wir beziehen Hartz 4 in einer BG. Meine Frage jetzt dazu: Darf mein Sohn bei mir ausziehen sobald er den Arbeitsvertrag unterschrieben ? Schon mal danke im voraus für eure Antworten,, Gruß Liane
Hallo liane.jaekel,
dein Sohn darf sofern er über 18 Jahre alt ist IMMER ausziehen, es könnte nur sein das dann keine Miete gezahlt wird, ist Fall-bezogen.
OK, dein Sohn Arbeitet wahrscheinlich ab Mitte März Arbeit, wenn er sich den Umzug leisten kann und seine Miete selber Finanzieren kann, Braucht ihr dafür keine "Genehmigung", sollte er jedoch Umzug, Mobiliar, neue Wohnung usw. nicht finanzieren können trotz Arbeit, muss ein Triftiger Grund ( Arbeitsstelle zu weit entfernt) vorliegen, dann muss die Arge ihr OK geben, ansonsten ist es schwierig nur nicht unmöglich.
Schaut auch mal hier rein:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7614.html
ergänzend, auch hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7626.html
Gruß Ziggi
dein Sohn darf sofern er über 18 Jahre alt ist IMMER ausziehen, es könnte nur sein das dann keine Miete gezahlt wird, ist Fall-bezogen.
OK, dein Sohn Arbeitet wahrscheinlich ab Mitte März Arbeit, wenn er sich den Umzug leisten kann und seine Miete selber Finanzieren kann, Braucht ihr dafür keine "Genehmigung", sollte er jedoch Umzug, Mobiliar, neue Wohnung usw. nicht finanzieren können trotz Arbeit, muss ein Triftiger Grund ( Arbeitsstelle zu weit entfernt) vorliegen, dann muss die Arge ihr OK geben, ansonsten ist es schwierig nur nicht unmöglich.
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Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hallo,
sicher, wenn er sein Lebensunterhalt dadurch Finazieren kann. Ist nur die Frage ob eure Wohnung dann noch angemessen ist.
Gruß
sicher, wenn er sein Lebensunterhalt dadurch Finazieren kann. Ist nur die Frage ob eure Wohnung dann noch angemessen ist.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
