Frage zu Auszug eines Kindes unter 25

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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liane.jaekel
Beiträge: 4
Registriert: 03.03.2009 23:17

Frage zu Auszug eines Kindes unter 25

Beitrag von liane.jaekel »

Hallo,,hab da mal eine Frage. Mein Sohn 21 Jahre bekommt einen Arbeitsvertrag vorraussichtlich ab Mitte März 2010. Im Moment wohnt er noch bei mir und wir beziehen Hartz 4 in einer BG. Meine Frage jetzt dazu: Darf mein Sohn bei mir ausziehen sobald er den Arbeitsvertrag unterschrieben ? Schon mal danke im voraus für eure Antworten,, Gruß Liane
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo liane.jaekel,

dein Sohn darf sofern er über 18 Jahre alt ist IMMER ausziehen, es könnte nur sein das dann keine Miete gezahlt wird, ist Fall-bezogen.

OK, dein Sohn Arbeitet wahrscheinlich ab Mitte März Arbeit, wenn er sich den Umzug leisten kann und seine Miete selber Finanzieren kann, Braucht ihr dafür keine "Genehmigung", sollte er jedoch Umzug, Mobiliar, neue Wohnung usw. nicht finanzieren können trotz Arbeit, muss ein Triftiger Grund ( Arbeitsstelle zu weit entfernt) vorliegen, dann muss die Arge ihr OK geben, ansonsten ist es schwierig nur nicht unmöglich.

Schaut auch mal hier rein:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7614.html
ergänzend, auch hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7626.html

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
sicher, wenn er sein Lebensunterhalt dadurch Finazieren kann. Ist nur die Frage ob eure Wohnung dann noch angemessen ist.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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