Moin,
nun bin auch ich betroffen und steh irgendwie auf dem Schlauch.
Ich bin seit dem 14.01.2010 geschieden und sitze seit dem 1.02. in einer 4 Zi.-Wohnung. Kosten 500 € Warm. Selber verdiene ich durch einen Minijob 400 €.
Habe am 6.02. telefonisch bei der ArGe meinen "Anspruch" geltend gemacht. Am 11.02. war ich dann persönlich da.
Heute hatte ich 2 weitere Termine in der ArGe und war doch sehr erstaunt was ich da zu hören bekam.
1. Meine Wohnung ist zu groß und zu teuer. Ok, das weiß ich selber und habe bereits Anfang des Jahres eine neue Wohnung gesucht und auch was passendes zum 1.4. gefunden. 2 Zi. K/B 48 m² für 350 € warm, Strom kommt extra. Als ich das berichtet habe wurde gleich abgewunken mit der Begründung, dass die Wohnung für zu teuer sei. Man könne mir aber sofort eine Wohnug im Ort wo sich die ArGe befindet (15 Km von meinem jetzigen Wohn .- u. Arbeitsort entfernt) einer örtlichen Wohnungsbaugesellschaft anbieten. Miete 327 € ohne Strom und Heizung.
Jetzt meine Frage. Muss ich mich darauf einlassen? Diese Wohnung wäre nämlich unterm Strich teurer als die, welche ich mir gesucht habe. Zusätzlich zu den Heizkosten kämen nämlich noch einmal 55 € Fahrtkosten zu meiner Arbeit hinzu.
2. Die März Miete für meine jetzige Wohnung will man augenscheinlich auch nicht übernehmen. Als man mich gefragt hat wovon ich die Februar Miete bezahlt habe, hab ich wahrheitsgemäß gesagt dass ich mir das Geld geliehen habe und natürlich zurückzahlen muss.
Irgendwie kann das doch wohl alles nicht sein. Wie eingangs schon erwähnt, ich steh echt auf dem Schlauch und weiß nicht wie ich jetzt reagieren soll. Hat von Euch hier vll. ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir den einen oder anderen Tipp geben?
Vilen Dank im voraus.
Gruß, Monty
Wer weiß einen Rat?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Moin moin,
soviel ich weiß ist die Arge dazu verpflichtet die ersten 6 Monate die alte Miete zu übernehmen. Zwingen kann dich keiner in eine günstigere Wohnung zu ziehen, mußt dann nur halt den Restbetrag von Deinen Mitteln bestreiten. Kommt auch immer auf den Mietspiegel in Deiner Umgebung an. Würde Deinem SB mal erklären das es unter dem Strich teurer für die Arge kommen würde, gerade im bezug auf die aktuelle Diskussion.
Zumindest war es so bis vor einem Jahr, habe nun mit der Arge nichts mehr am Hut. Also wenn sich jemand besser auskennt bitte posten!!
Gruß aus NRW
soviel ich weiß ist die Arge dazu verpflichtet die ersten 6 Monate die alte Miete zu übernehmen. Zwingen kann dich keiner in eine günstigere Wohnung zu ziehen, mußt dann nur halt den Restbetrag von Deinen Mitteln bestreiten. Kommt auch immer auf den Mietspiegel in Deiner Umgebung an. Würde Deinem SB mal erklären das es unter dem Strich teurer für die Arge kommen würde, gerade im bezug auf die aktuelle Diskussion.
Zumindest war es so bis vor einem Jahr, habe nun mit der Arge nichts mehr am Hut. Also wenn sich jemand besser auskennt bitte posten!!
Gruß aus NRW
Hallo Monty,
kann mir vorstellen das du auf'm Schlauch stehst, wir schaun mal ob wir dir Helfen können.
Zunächst denke ich solltest du dirmaldiesen "Ratgeber" völlig kostenfrei von Unserer Regierung downloaden, danach bitte auch Bestellen und Lesen.
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
OK, wie goodlucks schon geschrieben hat, muss zunächst mal wegen der Wohnung eine Aufforderung( SCHRIFTLICH) zum umzug erfolgen, bis dahin sind diese Kosten zu übernehmen!
Der Kredit zum Bezahlen der Februarmiete muss entsprechend formuliert sein damit er von der Arge anerkannt wird, darum kümmert man sich dann später.
So, du solltest vor allen dingen schaun das du nun einen Bescheid erhälst, alles was gesprochen wird solltest du immer schriftlich fixieren lasssen und alles was du abgibst solltest du dir den Empfang auf einer von dort erstellten Kopie bestätigen lassen( um später nachweise zu haben).
Der Umzug hat also noch Zeit.
Liess mal in Ruhe die Fragen und Antworten durch, mache dich mit dem Derzeit gültigen Gesetz vertraut und lasse es auf dsich zukommen, Stelle alle Anträge immer Schriftlich und bestehe auf Schriftlichen Bescheiden.
Das sollte es fürs erste gewesen sein.
Gruß Ziggi
Wegen der anderen Wohnung, es gibt Vorgesetzte!
kann mir vorstellen das du auf'm Schlauch stehst, wir schaun mal ob wir dir Helfen können.
Zunächst denke ich solltest du dirmaldiesen "Ratgeber" völlig kostenfrei von Unserer Regierung downloaden, danach bitte auch Bestellen und Lesen.
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
OK, wie goodlucks schon geschrieben hat, muss zunächst mal wegen der Wohnung eine Aufforderung( SCHRIFTLICH) zum umzug erfolgen, bis dahin sind diese Kosten zu übernehmen!
Der Kredit zum Bezahlen der Februarmiete muss entsprechend formuliert sein damit er von der Arge anerkannt wird, darum kümmert man sich dann später.
So, du solltest vor allen dingen schaun das du nun einen Bescheid erhälst, alles was gesprochen wird solltest du immer schriftlich fixieren lasssen und alles was du abgibst solltest du dir den Empfang auf einer von dort erstellten Kopie bestätigen lassen( um später nachweise zu haben).
Der Umzug hat also noch Zeit.
Liess mal in Ruhe die Fragen und Antworten durch, mache dich mit dem Derzeit gültigen Gesetz vertraut und lasse es auf dsich zukommen, Stelle alle Anträge immer Schriftlich und bestehe auf Schriftlichen Bescheiden.
Das sollte es fürs erste gewesen sein.

Gruß Ziggi
Wegen der anderen Wohnung, es gibt Vorgesetzte!
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.