frahe zu wohngeld bei kinder und anrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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MamaMitHerz
Beiträge: 2
Registriert: 15.02.2010 13:53

frahe zu wohngeld bei kinder und anrechnung

Beitrag von MamaMitHerz »

so meine tochter bekommt laut aussage des wohngeldbeamten seiner ausage 160 euro wohngeld zu den 317 (kindergeld und vorschuß)
laut arge steht laureen mit miete 436 euro zu also 118 euro harz 4


laut meiner rechnung sind es 40 euro mehr als harz 4

jertr bekommt sie ja dann kein harz 4 mehr

jetzt will der von ger alg2 stelle die 40 euro wo sie mehr als der alg2 satz ist nehmen und zu meinen bedarf anrechnen ist das rechtens?
ebensoo die nachwirkende auszahlung komplett einzihen
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babydoll123456
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ich

Beitrag von babydoll123456 »

ja das ist rechtens.. war bei uns nicht anders.. ihr seit ja eine bedarfsgemeinschaft
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