so meine tochter bekommt laut aussage des wohngeldbeamten seiner ausage 160 euro wohngeld zu den 317 (kindergeld und vorschuß)
laut arge steht laureen mit miete 436 euro zu also 118 euro harz 4
laut meiner rechnung sind es 40 euro mehr als harz 4
jertr bekommt sie ja dann kein harz 4 mehr
jetzt will der von ger alg2 stelle die 40 euro wo sie mehr als der alg2 satz ist nehmen und zu meinen bedarf anrechnen ist das rechtens?
ebensoo die nachwirkende auszahlung komplett einzihen
frahe zu wohngeld bei kinder und anrechnung
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- babydoll123456
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ja das ist rechtens.. war bei uns nicht anders.. ihr seit ja eine bedarfsgemeinschaft