wenn man bis vor 4 monaten alg2 bezogen hat, sich dann abgemeldet hat und im ausland war..
nun ist man zurück.. muss man dann wenn man wieder alg2 will alles neu ausfüllen oder kann man einen vortzahlungsantrag stellen?
macht ja wenig sinn da nochmals die 20 seiten auszufüllen wenn sich in der situation nichts verändert hat..
liegt dem amt ja alles nötige bereits vor!?
vortzahlung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Sofern alles beim alten ist, sollte man sich einfach wieder neu melden können, sollte deine ARGE neue Documente benötigen, werden sie diese anfordern.
Wenn der fall öfter vorkommt( habe bekannten, der ist 2mal im Jahr auf hoher See, Auslandsaigner, mit Zeitvertrag) kann man sich manchmal auch "Vorübergehend" Arbeitend im Ausland abmelden und sofort nach wiederkehr zurückmelden.
Leider ist das nicht einheitlich geregelt, weswegen du dann nachfragen müsstest.
Gruß Ziggi
Wenn der fall öfter vorkommt( habe bekannten, der ist 2mal im Jahr auf hoher See, Auslandsaigner, mit Zeitvertrag) kann man sich manchmal auch "Vorübergehend" Arbeitend im Ausland abmelden und sofort nach wiederkehr zurückmelden.
Leider ist das nicht einheitlich geregelt, weswegen du dann nachfragen müsstest.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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