Hallo, ich und meine Famillie sind bei Alg 2. Ich habe im Jahr 21 Tage wo ich im Ausland sein darf, davon hab ich noch nur 5 übrig, aber schon Flügzeugtickets bestellt für 31.05 - 16.06, und habe schon 400 dafür gezahlt, jetzt meint meine Büratorin das wenn ich nur 1 Tag später als diese 5 Tage komme,dann habe ich viele Probleme, erstens muss ich für die fehlende Tage bezalen, also 10, weil ich für 15 weg will, und zweitens, bekomme ich 3 monate keine 281 euro,ich habe jetzt eine Frage, wer kann mir helfen und sagen ob das genau so wird wie sie mir gesagt hat, oder will sie mir nur Angst machen??
Ich danke euch für die Aufmerksamkeit, bitte wenn jemand weiß, helfen sie mir!
Alg 2 Bitee Hilfe,Bitte,niemand hilf mir ((
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
dir steht für die Dauer dieser Ortsabwesenheit (über 21 Tage ) kein ALG 2 zu (§ 7, Abs. 4a SGB II). Das Amt wird also Dir eine saftige Rückforderung zuschicken, wenn die Dauer der Ortsabwesenheit nach Anhörung mit Dir geklärt wurde!
dir steht für die Dauer dieser Ortsabwesenheit (über 21 Tage ) kein ALG 2 zu (§ 7, Abs. 4a SGB II). Das Amt wird also Dir eine saftige Rückforderung zuschicken, wenn die Dauer der Ortsabwesenheit nach Anhörung mit Dir geklärt wurde!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

also ich muss dann für diese 10 tage das geld zurück zahlen,aber dann nichts mehr? weil sie meint wenn ich später komm,ist es ein Verstoss gegen das Gesetz was ich unterschrieben habe,und dafür bekomme ich für 3 monate 281 euro weniger (also nichts) Wenn jemand die Gesetze genau weißt, würdet ihr mir mal bitte sagen, ob das genau so wird, dass mit diesen 3 Monaten.
P.S allerdings, danke für ihre Antwort, ich habt mir geholfen.
P.S allerdings, danke für ihre Antwort, ich habt mir geholfen.
Googel mal nach... § 3 Abs. 1 Satz 1 der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) da wirst Du sicherlich was zu finden..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo schiki,
bist du aufstocker?
Also gehst du Arbeitenund bekommst bezuschussendes SGB2 für dich und deine Familie?
Dann greift diese Erreichbarkeitsanordnung nicht immer, dann ist dieses als einzelfall zu prüfen
und ggf. kann es sein das ihr doch fliegen könnt aber nur in ganz wenigen fällen.
Gruß Ziggi
PS.: Entschuldige DJTermi, ich
meine dazu letztens etwas gelesen zu haben.
bist du aufstocker?
Also gehst du Arbeitenund bekommst bezuschussendes SGB2 für dich und deine Familie?
Dann greift diese Erreichbarkeitsanordnung nicht immer, dann ist dieses als einzelfall zu prüfen
und ggf. kann es sein das ihr doch fliegen könnt aber nur in ganz wenigen fällen.
Gruß Ziggi
PS.: Entschuldige DJTermi, ich

Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo ziggi,
wie Du schon sagst NICHT IMMER.. Und das es nicht so ist, habe ich in meinen 4 Jahren hier noch nicht erleben dürfen.. nichts für ungut..
PS: Der threand ist auch schon zimlich alt
wie Du schon sagst NICHT IMMER.. Und das es nicht so ist, habe ich in meinen 4 Jahren hier noch nicht erleben dürfen.. nichts für ungut..
PS: Der threand ist auch schon zimlich alt

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo DjTermin,
hab das Alter des Ganzen erst eben ( durch deinen Beitrag) festgestellt.
Ich denke wenn ausschliesslich Aufstocker und Kinder unter 15Jahren also keine Arbeitsuchmeldung weil Vollzeitstelle/Kind in Ausbildung so wie Urlaub vom Arbeitgeber, DANN ist dieser SELTENE Fall da.
Was Sagst du? Hatte dieses Palaber 2007 mit meiner damaligen SB, als Vollzeitkraft mit Hungerlohn, was soll ich sagen, sie hat kleinlaut beigepflichtet (nach rücksprache mit Rechtsamt).
Nix für Ungut,;) Liebe Grüsse Ziggi
hab das Alter des Ganzen erst eben ( durch deinen Beitrag) festgestellt.
Ich denke wenn ausschliesslich Aufstocker und Kinder unter 15Jahren also keine Arbeitsuchmeldung weil Vollzeitstelle/Kind in Ausbildung so wie Urlaub vom Arbeitgeber, DANN ist dieser SELTENE Fall da.
Was Sagst du? Hatte dieses Palaber 2007 mit meiner damaligen SB, als Vollzeitkraft mit Hungerlohn, was soll ich sagen, sie hat kleinlaut beigepflichtet (nach rücksprache mit Rechtsamt).
Nix für Ungut,;) Liebe Grüsse Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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