Hallo,
ich hab da ein mächtiges Problem...
Gestern war ich beim Jobvermittler, der mir gleich ne Maßnahme (1,50 Job) aufbrummnte.
Das ist ja soweit kaum das schlimme, nur hab ich 3 Kinder, die Jüngste ist gerade 3 geworden. Kita Platz vor 10 Wochen beantragt, Hort für die mittlere(7 Jahre) auch. Brauchte dafürl laut kOSTENSTELLE DER Tageseinrichtungen Lohnsteuerkarten,die das Jobcenter hatte, die brauchten 6 Wochen um mir mittzuteilen das diese im Jobcenter des vorigen Wohnortes sind. Also hab ich nu immer noch keine Plätze.
Mein Partner ist schwer Depressiv, sogar Attest vom Doc, das er nicht in der Lage ist, sich alleine um 3 Kinder zu kümmern...
Bei der 7 Jährigen gibt es massiv Schulprobleme so das ich nun noch mit Ihr lauter Test machen soll, und es sein kann das sie auf eine andere Schule muss, also Förderschule.
Die erreiche ich nur mit Bus und Bahn, alleine kann sie da nicht hin.
Mein Partner ist aufgrund einer Wirbelsäulenverletzung so Depressiv, es gibt Tage an dem er kaum laufen kann...
Nun soll ich aber schon in 14 Tagen die Maßnahme antreten sonst Sanktion!!!
Ich hab nun keinen Plan wie ich das mit den Kiddis vereinbahren soll, dem Jobvermittler hab ich das alles geschildert, einzige Hilfe war das es ja ne Maßnahme für alleinerziehnde ist?
Obwohl ich das alles Nachweisen kann, mein Partner sogar vom Vertrauensarzt des vorigen Jobcenters als arbeitsunfähig erklährt wurde, konnt ich nichteinmal mehr Zeit rausschlagen, hab ja nix gegen die Maßnahme, aber bräuchte mind.4 Wochen um hier alles zu Regeln, hat jemand einen Tip?
1,50 Job trotz fehlenden Kita und Hortplatz??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
EV?
Hi sanjohn,
du schreibst das dir der Arbeitsvermittler eine Maßnahme aufgebrummt hat, die in deiner situation wegen der Kinder und deines Depresiven Partners nicht möglich ist, hast du eine Eingliederungsvereinbarung Unterschrieben?
Also Gestern oder im Vorfeld?
In dieser EGV (falls vorhanden) sollte die Kinderbetreuung aufgenommen sein, dein JV(IFK) ist verpflichtet dir bei dem Kita/Hortplatz zu Helfen( dafür sorge zu Tragen das deine Kinder Betreut sind, sofern dein Partner nicht in der Lage ist).
Solltest du eine EGV Unterschrieben haben, wiederrufe deine Unterschrift( Vertrag kann wiederrufen werden) begründe dieses damit das dein IFK die Betreuung der Kinder leichtfertig abgetan hat
Sofern dein Partner nicht in der Lage ( Ärztlich Attestiert) ist sich um die Kinder zu kümmern und du keinen Kita/ Hort platz hast, bist du eigentlich auch nicht verpflichtet diese Maßnahme anzutreten.
Du kannst ja in diesem Schreiben vermerken das du GERNE bereit bist diese Maßnahme in wenigen Wochen (wenn Kinderbetreuung Steht) anzutreten, jetzt aber noch nicht in der Lage bist diese durchzuführen. Begründ eben so wie du es uns hier geschildert hast.
Gruß Ziggi
du schreibst das dir der Arbeitsvermittler eine Maßnahme aufgebrummt hat, die in deiner situation wegen der Kinder und deines Depresiven Partners nicht möglich ist, hast du eine Eingliederungsvereinbarung Unterschrieben?
Also Gestern oder im Vorfeld?
In dieser EGV (falls vorhanden) sollte die Kinderbetreuung aufgenommen sein, dein JV(IFK) ist verpflichtet dir bei dem Kita/Hortplatz zu Helfen( dafür sorge zu Tragen das deine Kinder Betreut sind, sofern dein Partner nicht in der Lage ist).
Solltest du eine EGV Unterschrieben haben, wiederrufe deine Unterschrift( Vertrag kann wiederrufen werden) begründe dieses damit das dein IFK die Betreuung der Kinder leichtfertig abgetan hat
und du dich zur Uterschrift genötigt fühltest, ohne EGV brauchst du auch nichts zu wiederrufen, musst aber entsprechend Sche´reiben wegen der Betreuung., dem Jobvermittler hab ich das alles geschildert, einzige Hilfe war das es ja ne Maßnahme für alleinerziehnde ist?
Sofern dein Partner nicht in der Lage ( Ärztlich Attestiert) ist sich um die Kinder zu kümmern und du keinen Kita/ Hort platz hast, bist du eigentlich auch nicht verpflichtet diese Maßnahme anzutreten.
Du kannst ja in diesem Schreiben vermerken das du GERNE bereit bist diese Maßnahme in wenigen Wochen (wenn Kinderbetreuung Steht) anzutreten, jetzt aber noch nicht in der Lage bist diese durchzuführen. Begründ eben so wie du es uns hier geschildert hast.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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