wehrdiest und hartz 4
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wehrdiest und hartz 4
hallo, wollte mal fragen wie das ist . ich muß am 3.4.06 zur bundeswehr für neun monate. ich beziehe hartz 4 und das amt zahlt auch die miete achso ich habe mit meiner fraundin eine bedarfsgemeinschaft. meine frage ist wer zahlt die miete ? ich bitte um eine antwort. mfg tulle
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Gast
Hier weiterlesen und los geht es, Anträge stellen: http://bundesrecht.juris.de/usg/BJNR010 ... G000102320Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen
Unterhaltssicherungsgesetz
Allgemeine Grundsätze
§ 1
Sicherung des Unterhalts
(1) Der zur Erfüllung der Wehrpflicht einberufene Wehrpflichtige und seine Familienangehörigen erhalten Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe dieses Gesetzes. Das gilt auch, wenn Wehrdienst im Sinne von § 4 Abs. 3 des Wehrpflichtgesetzes oder dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes geleistet wird.
(2) Ein Anspruch auf Unterhaltssicherung nach diesem Gesetz besteht nicht, wenn der Wehrpflichtige Dienstbezüge als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit erhält. Das Gleiche gilt mit Ausnahme des § 13c Abs. 2, soweit der Wehrpflichtige als Beamter oder Richter Dienstbezüge oder Unterhaltszuschuss oder als Arbeitnehmer Arbeitsentgelt erhält.