Hallo,
Zu meinem Problem. Es sieht so aus das ich nun von meinem jetzigen Wohnort Bielefeld in den Raum Aschaffenburg ziehen möchte. Die Anträge bei der Arge liegen dafuer auch vor und werden wohl bewilligt werden. Begründung liegt darin das meine Freundin einen Todesfall in der Familie hatte und in psychologischer Behandlung ist. Diese Vorraussetzt das sie nah an ihrem Familärenumkreis wohnt .... bla bla.
Wie sieht es nun mit einer 1 Ausstattung aus? Ich bin 28 Jahre alt und wir wohnen in einer Mobiliert gemieteten Wohung. Das heisst wir nehmen nix mit ausser eventuell 1 Stuhl und Schreibtische ... Haben aber nicht die finaziellen Mittel eine komplette Wohungausstattung zu bezahlen. Elementare Dinge wie Bett etc.
Irgendwas klingelt bei mir noch im Kopf wegen Grundbeduerfnisse etc. wie sollte man sich in dem Fall verhalten alles auf Darlehnsbasis wird eine Menge auch bei der Arge
Jemand Rat?
Umzug/1 Ausstattung wie beantragen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Bielefeld10,
zunächst einmal herzliches Beileid deiner Freundin und dir.
Der Grundbedarf ist eigentlich alles was jemand Braucht, somit ist nach erfolgter Wohnungssuche nun zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug und ein Antrag auf Erstausstattung zu Stellen.
Eine Hilfestellung könnten auch diese Seiten
http://www.hamburg.de/contentblob/12711 ... ushalt.pdf
http://www.hamburg.de/contentblob/12712 ... ushalt.pdf
Geben.
Sind Beispiele, du solltest alles Formlos Schreiben und alles was dir/euch einfällt hinenschreiben und BITTE keine €uroangaben!!!!
ihr solltet auch einen Quellnachweis für die Preise erbitten, damit ihr wisst was wo welcher Preis.
Gruß Ziggi
zunächst einmal herzliches Beileid deiner Freundin und dir.
Der Grundbedarf ist eigentlich alles was jemand Braucht, somit ist nach erfolgter Wohnungssuche nun zunächst ein Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug und ein Antrag auf Erstausstattung zu Stellen.
Eine Hilfestellung könnten auch diese Seiten
http://www.hamburg.de/contentblob/12711 ... ushalt.pdf
http://www.hamburg.de/contentblob/12712 ... ushalt.pdf
Geben.
Sind Beispiele, du solltest alles Formlos Schreiben und alles was dir/euch einfällt hinenschreiben und BITTE keine €uroangaben!!!!


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 25.01.2010 16:11
Bielefeld10 hat geschrieben:Ich nehme mal an sowas wie eine Küche etc. sind auch Sachen die man als 1 Ausstattung zaehlen kann soweit ich informiert bin ist auch eine Waschmaschine z.B. etwas was man brauch in einem Haushalt.
p.s. Mich kotzt H4 sowas von an ....

Quelle: http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... all&Id=149Der Begriff Erstausstattung darf nicht zu eng ausgelegt werden, da ansonsten die Gefahr steter Bedarfsunterdeckung besteht. Die Erstausstattung ist von dem sog. Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf abzugrenzen, der aus der Regelleistung zu decken ist. Erstausstattungsbedarf im Sinne des § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II ist somit auch dann gegeben, wenn ein Haushaltsgerät oder Möbelstück in der alten, ansonsten eingerichteten Wohnung nicht vorhanden war.
und
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... b32b08.php
Und immer daran Denken, keine Preise, Quellnachweis erbitten, abwarten und Tee trinken.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.