zinsen alg 2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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crisu
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zinsen alg 2

Beitrag von crisu »

hallo,

meine freundin war 3 jahre arbeitslos und hat alg2 bekommen.jetzt,nachdem sie wieder 2 jahre in arbeit war,hat sie jetzt post bekommen und soll ihre sparkonten zeigen,weil sie da ja zinsen bekommen hatte.sie hatte aber damals schon kopien abgegeben,die aber nicht im ordner sind.

meine frage ist,warum das jobcenter sich nicht direkt an die bank wendet?und sieht das jobcenter irgendwelche kontonummern?denn dann,wie ich schon sagte,kann man sich doch direkt an die bank wenden.
lg
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo crisu,
Zinsen sind Einkommen im Sinne von § 11 SGB II und somit, im Monat des Zuflusses auf die Leistungen anzurechnen.. Allerdings ist bei allen Einkommensarten eine Einkommensbereinigung in Höhe von 30 Euro vorzunehmen, sofern diese Pauschale nicht bereits auf anderweitiges Einkommen verrechnet wird.

Die ARGe kann nicht an die Konten von ihre "Kunden" kommen, wo leben wir ? Datenschutz ist hier der entscheidende Hinweis. Eine Kommune bzw. ARGe kann Nur dann in Konten schauen wenn ein Gericht das veranlassen würde, wenn z.b offensichtlich ist das jemand Millionen hat und sich mit ALG II ein kleinen Nebenverdienstaufbauen möchte.


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
crisu
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Beitrag von crisu »

danke für die antwort.
uns wundert es bloss,das nach sooo langer zeit das amt jetzt unterlagen haben möchte,obwohl die früher schon abgegeben wurden,da man ja sonst gesperrt wurde.
jetzt nach 2 jahren kommt der brief und das amt will kopien von dem sparbuch haben,für mich unverständlich.kann natürlich auch sein,das meine freundin damals nicht alles abgegeben hat,was ich nicht glauben kann.

aber wenn nur das gericht das kann,woher weiss das amt,das man zinsen bekommen hat?soweit ich weiss,gibt es ja diesen datenabgleich,was steht denn da drinnen?da müssen ja die zinsen drinnen stehen,somit könnte man das doch mit den alg2 verrechnen oder steht da nur, mister x bekommt x zinsen nun soll er uns zeigen,wieviel er bekommt?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

bekommt sie denn derzeit ALG II überhaupt ?
Sie hat doch angegeben was Sie ein Sparkonto hat ? Und auf eigentlich fast jedem Soparkonto ergeben sich Zinsen, daraus ergibt sich das der SB das weiss.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
crisu
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Beitrag von crisu »

nein,sie bekommt seit 2 jahren kein alg2 mehr,da sie in arbeit ist.

das ist richtig,das sie es angegeben hatte.das komische ist,das von der zeit,wo sie arbeitslos war,keine kontoauszüge mehr da sind,also soll sie jetzt alles nochmals nachreichen.

was ist SB?

kommen die auch an die kontonummern usw.?denn wie du schreibst,gibt es ja sowas wie datenschutz.

soweit ich aber auch weiss,auch wenn man der behörde das sparbuch nicht angibt,bekommen die über den datenausgleich raus,das zinsen geflossen sind,wenn ich nicht falsch liege

muss man eigentlich dann die zinsen zurück bezahlen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

SB bedeutet Sachbearbeiter.. Wenn sie keine Leistung mehr bekommt, braucht sie auch keine Angaben mehr machen, verstehe ich gerade nicht warum die ARGe sie dann noch anschreibt...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
crisu
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Beitrag von crisu »

es geht ja nicht um jetzt,sondern um damals,wo sie noch arbeitslos war.die wollen halt für die zeit ihrer arbeitslosigkeit die kopien haben.das liegt halt schon eine weile zurück.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo crisu,[quote] Wenn sie keine Leistung mehr bekommt, braucht sie auch keine Angaben mehr machen,/quote] DjTermi hat es schon geschrieben, sollte so nicht sein.

An stelle deines Bekannten, würde ich schreiben, etwa so:

Code: Alles auswählen

Betreff  AZ. Xxxxx.xxxxx.xxx  Fehlende Unterlagen
S.g.D.u.H.,
in Ihrem schreiben vom tt.mm.jjjj Fordern sie Unterlagen aus den Jahren/dem Jahr jjjj an, Hier Kontoauszüge.
In der besagten Zeit wurden diese Vorgelegt so wie von Ihnen in die Akte Kopiert, hätte ich damals diese Unterlagen nicht zu Ihrer zufriedenheit vorgelegt, hätte ich davon abgesehen keinerlei Leistungen von Ihnen erhalten.
Deshalb bitte ich sie mich nicht erneut damit zu behälligen, des weiteren besitze ich die von Ihnen geforderten Unterlagen nicht mehr.Mir ist auch nicht bewusst das es eine Verpflichtung geben sollte, um Private Unterlagen aufheben zu müssen,sollte dieses so sein ist wohl von Ihrer SB versäumt worden mir das Mitzuteilen.

Hochachtungsvoll

Unterschrift
Oder so ähnlich, halt nur ne Idee.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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crisu
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Beitrag von crisu »

das problem ist dann,laut SB,wenn meine freundin die unterlagen nicht nachreicht,geht das amt davon aus,das meine freundin vermögen hatte und muss dann,laut SB,die gezahlten leistungen zurück zahlen.es wurde wohl ein wenig druck ausgeübt.

weiss auch nicht,ob das amt,wenn meine freundin die unterlagen nicht nachreicht,sich direkt an die bank wendet,soll ja wohl möglich sein.sie hat halt keine lust auf stress usw.

so richtig was sie jetzt machen soll,weiss sie nicht,sie wird wohl die unterlagen irgendwie besorgen müssen.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo crisu,

aus der Ferne ist das immer etwas schwierig,.du hast ja geschrieben
das nach sooo langer zeit das amt jetzt unterlagen haben möchte,obwohl die früher schon abgegeben wurden,da man ja sonst gesperrt wurde.
somit erübrigt sich das, wenn sie allerdings damals sparkonten hatte und diese nicht angegeben hat? dann ist die sachlage anderst!
Sie könnte natürlich auch mal den Brief vom Amt, also die §§ und so, hier einstellen lassen. Dann hätten wir auch etwas mehr Argumentationshilfe( durch die §§). Weiterhin ist es halt wichtig zu wissen ob sie denn diese Sparkonten vorgelegt hatte und diese abgesegnet waren, von der SB, wenn sie das eindeutig mit JA Beantworten kann, dann so ein Brief wie von mir vorgeschlagen.

Gruß Ziggi
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crisu
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Beitrag von crisu »

als sie vor kurzen da war,war in dem ordner von den kopien der sparkonten keine mehr da und ich denke schon,das sie die abgegeben hatte und falls nicht,soweit ich weiss, wird dieser datenabgleich ja 3x im jahr gemacht,warum wurde dann dies erst jetzt festgestellt?

ich hab ihr geraten,sie soll sich kopien besorgen und diese einreichen.das blöde ist nur,sie hat nun neue konten und weiss nicht genau,welche sie früher hatte,deshalb auch die frage,ob die arge weiss,um welche konten es sich handelt,weil dann kann man genau diese ihn zuschicken.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hast du sie denn mal Gefragt,? ob sie die Kontoauszüge abgegeben hat?
Wäre ja gut zu wissen, falls sie es nicht mewhr weiss, soll sie schreiben das sie die Auszüge abgegeben hatte, Diese Kontoauszüge nicht mehr existieren und gut is!
ich hab ihr geraten,sie soll sich kopien besorgen und diese einreichen.
Sie kann in dieses Schreiben anfügen das, sofern die ARGE weiterhin darauf Besteht, sie dieses auch zu Bezahlen hat und sie dafür bitte eine Kostenübernahme erklärung, für die Bank, zusenden soll.

Das ist dann gut.

Gruß Ziggi
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