SGB 2 oder 12 Wann wird geändert bei Krankheit?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

SGB 2 oder 12 Wann wird geändert bei Krankheit?

Beitrag von Ziggi »

Hallo ihr lieben,

auch ich habe mal eine Frage.

Wenn man in Arbeit steht und wegen einer Erkrankung länger als 6 Monate Krankgeschrieben ist,
ab wann kann das Amt eine änderung nach SGB12 erzwingen?

Wichtig:
BG besteht aus 3 Erwachsenen (noch bis ende April, wegfall meines Sohnes 25 Jahre).
Ich bin Krank und gleichzeitig Vertreter der BG.
Mein Mann Arbeitet in einem Minijob, mein Sohn ist ab 01.02.10 Fertig mit Seiner Ausbildung
und Arbeitslos ( Trotzdem er auf einer guten 2 oder 1 Steht)

Hoffe somit auf Antwort.


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo Ziggi,
es bleibt unverändert, solange absehbar ist, dass der jenige wieder gesund wirst und nicht auf unabsehbare lange Zeit oder für immer erwerbsunfähig bist.

Gruß Termi
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo DJTermi,

danke für die schnelle Antwort, ich war der gleichen meinung.

Nun meine SB meint das wäre anderst und bat mich darum jemand anderes zum Vertreter der BG zu benennen, sie müsste mich auf sgb12 setzen.

Nun werde ich mir mal überlegen wie ich das dieser Dame erkläre.
Schaun wir mal wie das weiter geht.

Gruß Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Antworten