kompliziert ehe ausland

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Gandolf
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kompliziert ehe ausland

Beitrag von Gandolf »

hallo

herr x hat das letzte jahr in der schweiz gelebt.
er ist mit einer schweizerin verheiratet.
sie ist berufstätig.
nun ist herr x zurück in deutschland und hat kein einkommen.
seine frau ist weiter in der schweiz.
hat er anspruch auf hartz4?
danke
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
kommt die Frau denn nach oder wie soll das dann weiter gehen ?

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gandolf
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Beitrag von Gandolf »

hi
nein, momentan ist frau in der schweiz und bleibt auch da.
mann ist in D und bleibt auch dort.
so ist der stand der dinge und alles weitere wäre spekulation.
es ist nichts weiter geplant für den moment.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.
So lange Du verheiratet bist wird das Einkommen deiner Frau sicherlich angerechnet. Verstehe aber immer noch nicht denn Sinn warum Mann nach Deutschland kommt und seine Frau im Aussland lässt. Das wird sich sicherlich auch die Behörde/en fragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gandolf
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Beitrag von Gandolf »

dadurch das die frau im ausland ist ist diese doch nicht greifbar.
weder für den mann noch für das amt?
es ist ja auch überhaupt nich nachvollziehbar ob und was die frau vermeintlich verdient.
bzw ist ja auch deutsches recht im ausland nicht anwendbar?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Gandolf,
in der schweiz gelebt.
er ist mit einer schweizerin verheiratet.
sind beide nach Schweizer recht Verheiratet?
Vollstreckung und Unterhaltsvorschuss

Nach Art. 128 ZGB wird sowohl für den Kindes- als auch für den Ehegattenunterhalt auf Antrag des Unterhaltsberechtigten die Indexierung des Unterhaltsbetrags tituliert. Der Unterhaltsberechtigte erfährt eine sehr gute Hilfestellung bei der Vollstreckung seiner Unterhaltsforderungen, sog. Inkassohilfe, da gem. Art. 131 ZGB die Vormundschaftsbehörden am Wohnort des Unterhaltsgläubigers im Regelfall unentgeltlich bei der Zwangsvollstreckung unterstützen. Darüber hinaus wird in allen Kantonen für den Kindesunterhalt von den kantonalen Behörden Unterhaltsvorschuss (Alimentenbevorschussung) gewährt, wenn der Unterhaltsschuldner nicht leistet. In einigen Kantonen ist dies auch für den Ehegattenunterhalt möglich.
Quelle und weiterlesen hier: http://www.kubach-ebner-und-teichert.de ... hweiz.html

Die Antwort von DjTermi ist für Deutschland gültig.
dadurch das die frau im ausland ist ist diese doch nicht greifbar.
weder für den mann noch für das amt?
nach verschiedenen abkommen zwischen Schweiz und Deutschland ist eine Vollstreckung in die Schweiz auch nicht mehr unmöglich,
es ist ja auch überhaupt nich nachvollziehbar ob und was die frau vermeintlich verdient.
bzw ist ja auch deutsches recht im ausland nicht anwendbar?
Das hat sich geändert, die Schweiz schützt zwar ihre Bürger erheblich mehr, als unser Land, aber im bezug auf Unterhalt existieren Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland uvm., EGBGB Art. 18
EU-Verordnung über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18.12.2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen, ABl. EU Nr. 7/2009 vom 10.1.2009, S. 1


Gruß Ziggi
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Gandolf
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Beitrag von Gandolf »

ja sie sind nach schweizer recht verheiratet.

was edeutet denn das deiner meinung nach konkret zusammengefasst?
hat der mann keine chance hartz 4 zu beantragen?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also wenn der Mann in Deutschland gemeldet (Wohnsitz) ist, würde es mich wundern wenn er kein Geld bekommen würde. Aber das kann man sicherlich Pauschal gar nicht so sagen, das muss sicherlich erst mal genau überprüft werden, und das kann man nicht hier alles Formulieren was da auf ihn zukommt. Einfach mal zur ARGe hin und das erklären.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können.

Ziggi
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