Heizkostenguthaben
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Heizkostenguthaben
Bin ganz neu hier...stelle mich erstmal vor:
Bin mama von zwei Kids, wohnen mit meinem Freund zusammen in einer 4 Zimmer Wohnung.Mein freund ist auch der Vater beider Kinder...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,was meine Frage betrifft,denn bis jetzt konnte es eigentlich keiner....
Also
Wir sind im Oktober 08 in diese 4 zimmer Wohnung gezogen.Wir heizen mit gas.Die Wohnung ist angemessen von der Arge aus.Da ich noch nie mit Gas geheizt habe,wurden wir vom Versorger auf 76 euro eingestuft. Wir haben von der Arge mal 86(im Okt) dann nen Monat später 76 und jetzt bekommen wir 56 euro an Heizkosten überwiesen ,monatlich natürlich.Wir bezahlen 20euro selber vom Regelsatz.Also sind es insgesamt 76 euro die ich an den gasversorger zahle.
Im Februar 09 hatten wir n Guthaben von 220 euro,die ich natürlich gemeldet habe....Mein Sb hat mir geschrieben:"Das Guthaben wird aus dem Grund nicht angerechnet,weil ich nen Teil selber zahle!"
Bis heute bin ich nicht schlau draus.Also wenn dann dürften wir nur 80 euro behalten,weil wir ja erst seit Oktober 08 bis die Abrechnung Februar09 kam bezahlt haben.
Jetzt steht schon wieder die grosse Frage,was jetzt passiert.Hab mir das ausrechnen lassen und wir werden n Guthaben von über 400euro haben.220 haben wir selber bezahlt und der Rest....letztes Jahr wurde es nicht angerechnet....aber wieso?????Kann mir das einer erklären...
Habe noch bei der arge angerufen und gefragt und die Vertretung sagte mir,dass ich das erwirtschaftet habe und deshalb behalten darf.Aber bis jetzt mussten doch alle das Guthaben abgeben...oder gibst auch ausnahmen???
Würde mich über Antworten freuen
Bin mama von zwei Kids, wohnen mit meinem Freund zusammen in einer 4 Zimmer Wohnung.Mein freund ist auch der Vater beider Kinder...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen,was meine Frage betrifft,denn bis jetzt konnte es eigentlich keiner....
Also
Wir sind im Oktober 08 in diese 4 zimmer Wohnung gezogen.Wir heizen mit gas.Die Wohnung ist angemessen von der Arge aus.Da ich noch nie mit Gas geheizt habe,wurden wir vom Versorger auf 76 euro eingestuft. Wir haben von der Arge mal 86(im Okt) dann nen Monat später 76 und jetzt bekommen wir 56 euro an Heizkosten überwiesen ,monatlich natürlich.Wir bezahlen 20euro selber vom Regelsatz.Also sind es insgesamt 76 euro die ich an den gasversorger zahle.
Im Februar 09 hatten wir n Guthaben von 220 euro,die ich natürlich gemeldet habe....Mein Sb hat mir geschrieben:"Das Guthaben wird aus dem Grund nicht angerechnet,weil ich nen Teil selber zahle!"
Bis heute bin ich nicht schlau draus.Also wenn dann dürften wir nur 80 euro behalten,weil wir ja erst seit Oktober 08 bis die Abrechnung Februar09 kam bezahlt haben.
Jetzt steht schon wieder die grosse Frage,was jetzt passiert.Hab mir das ausrechnen lassen und wir werden n Guthaben von über 400euro haben.220 haben wir selber bezahlt und der Rest....letztes Jahr wurde es nicht angerechnet....aber wieso?????Kann mir das einer erklären...
Habe noch bei der arge angerufen und gefragt und die Vertretung sagte mir,dass ich das erwirtschaftet habe und deshalb behalten darf.Aber bis jetzt mussten doch alle das Guthaben abgeben...oder gibst auch ausnahmen???
Würde mich über Antworten freuen
Hallo Missyundich,
zunächst mal Herzlichst wilkommen im Forum.
Nun zu deiner Frage,
Nun bei 400€ Nachzahlung wird es warscheinlich nicht komplett bei euch bleiben da ihr ja nur ( 12x20= 240€) 240€ Warmwasser gezahlt habt.
Somit müsst ihr rechnen das die SB euch warscheinlich nur diesen Betrag oder weniger überlässt, wenn ihr alles behalten dürft dann habt ihr enormes Glück mit eurer SB und ich wünsche euch das sie nie ausgewechselt wird.
Gruß Ziggi
zunächst mal Herzlichst wilkommen im Forum.
Nun zu deiner Frage,
ist eigentlich einfach, deine SB sieht das als erwirtschaftetes Vermögen an, da ihr ja Mtl.Aber bis jetzt mussten doch alle das Guthaben abgeben...oder gibst auch ausnahmen???
Warmwasser bezahlt und sie euch das gönnt.Wir bezahlen 20euro selber vom Regelsatz.
Nun bei 400€ Nachzahlung wird es warscheinlich nicht komplett bei euch bleiben da ihr ja nur ( 12x20= 240€) 240€ Warmwasser gezahlt habt.
Somit müsst ihr rechnen das die SB euch warscheinlich nur diesen Betrag oder weniger überlässt, wenn ihr alles behalten dürft dann habt ihr enormes Glück mit eurer SB und ich wünsche euch das sie nie ausgewechselt wird.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Nun,
Es sei denn das ihr keine Wasseraufbereitung über diese Gasheizung läuft, dann müsste euch alles was ihr eingezahlt habt erhalten bleiben, das weiss ich jedoch nicht, hast du ja nicht geschrieben, also wenn ihr die 20€ Mtl. nur für Heizkosten ohne Warmwasserbereitung zuzahlen müsst dan wäre das eigentlich nicht rechtens und somit alles eingezahlte (240€)euch.
Bei Wasserzubereitung kann euch ein teil als Erwärmungskosten abgezogen werden, so will es das Gesetz, liegt letztlich an eurer SB und deren Vorgesetzten.
Gruß Ziggi
eher weniger solcher Fälle,Gibt es mehrere solcher Fälle?
OK, das kommt auf eure SB an, ihr könnt ja nicht davon ausgehen das der Warmwasserverbrauch zu euren gunsten gegen null gedacht wird, wenn ja dann habt ihr eine super nette SB.Wie meinst du das mit dem weniger?Was wird dann berechnet?Ist das in der Regel nicht so,dass was man selber eingezahlt hat auch behalten darf?
Es sei denn das ihr keine Wasseraufbereitung über diese Gasheizung läuft, dann müsste euch alles was ihr eingezahlt habt erhalten bleiben, das weiss ich jedoch nicht, hast du ja nicht geschrieben, also wenn ihr die 20€ Mtl. nur für Heizkosten ohne Warmwasserbereitung zuzahlen müsst dan wäre das eigentlich nicht rechtens und somit alles eingezahlte (240€)euch.
Bei Wasserzubereitung kann euch ein teil als Erwärmungskosten abgezogen werden, so will es das Gesetz, liegt letztlich an eurer SB und deren Vorgesetzten.
Gruß Ziggi
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Nun, da ist ein Urteil ergangen, lies mal hier: http://www.sozialrecht-leipzig.de/node/80
fand das bringt es auf den Kern.
Ok, das heisst ihr habt eine Heizkostenpauschale bei eurem Kreis, dann muß euch das überzahlte bestehen bleiben. Ich bin der meinung wenn ihr alles(400€) behalten dürft, macht weiter wie bisher, sollte euch nur das eingezahlte erhalten bleiben, auch gut jedoch abzüge davon, da würde ich wiedersprechenund keine eigenleistung mehr übernehmen ist ja eigentlich nicht rechtmässig.
Wir haben die Heisswasserbereitung über Strom, somit kein abzug bei der Heizung.
Gruß Ziggi
PS.: Das SGB2 und einpaar antworten dazu findest du hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
fand das bringt es auf den Kern.
Ok, das heisst ihr habt eine Heizkostenpauschale bei eurem Kreis, dann muß euch das überzahlte bestehen bleiben. Ich bin der meinung wenn ihr alles(400€) behalten dürft, macht weiter wie bisher, sollte euch nur das eingezahlte erhalten bleiben, auch gut jedoch abzüge davon, da würde ich wiedersprechenund keine eigenleistung mehr übernehmen ist ja eigentlich nicht rechtmässig.
Wir haben die Heisswasserbereitung über Strom, somit kein abzug bei der Heizung.
Gruß Ziggi
PS.: Das SGB2 und einpaar antworten dazu findest du hier: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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ok soweit verstanden......danke dass du mir hilfst
Kannst du mir das erklären?Kann das sein dass die Arge uns zu wenig an Heizkosten zahlt?Ist es nicht so dass die Kosten in voller höhe zu zahlen sind....wir haben 86 qm
so der satz zum übersetzen:Der ARGE steht nur etwas zu, wenn der Betrag, der monatlich benötigt wurde, UNTERHALB des von der ARGE gezahlten Monatbetrages lag....
Kannst du mir das erklären?Kann das sein dass die Arge uns zu wenig an Heizkosten zahlt?Ist es nicht so dass die Kosten in voller höhe zu zahlen sind....wir haben 86 qm
so der satz zum übersetzen:Der ARGE steht nur etwas zu, wenn der Betrag, der monatlich benötigt wurde, UNTERHALB des von der ARGE gezahlten Monatbetrages lag....
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Hallo Missyundich,
konnte gestern nicht mehr ins Netz,
In Kurz erklärt:

Beispiel:
Wenn die ARGE 100€/Mtl und ihr 20€Mtl. x12monate= 1200+240= 1440€/Jahr Rückzahlung vom Wärmelieferannt 400€, dann Du 240€ + ARGE 160€. So müsstet ihr rechnen.
konnte gestern nicht mehr ins Netz,
werde dir mal das zugehörige Urteil vom BSG teilweise rüberziehenKannst du mir das erklären?Kann das sein dass die Arge uns zu wenig an Heizkosten zahlt?Ist es nicht so dass die Kosten in voller höhe zu zahlen sind....wir haben 86 qm
Das Urteil in gänze gibt es Hier: arrow: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... &linked=pmTerminbericht Nr. 40/09 (zur Terminvorschau Nr. 40/09)
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 2. Juli 2009 wie folgt:
1) Die Revisionen der Kläger führten zur Aufhebung der Entscheidung des LSG und zur Zurückverweisung. Auf Grund der Feststellungen des LSG kann nicht entschieden werden, in welcher Höhe bei den den Klägern zustehenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu berücksichtigen sind. Der beklagte Grundsicherungsträger ist allerdings bei der Ermittlung der angemessenen Heizkosten von unzutreffenden rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen, die die Vorinstanzen übernommen haben. Der Senat hat zwischenzeitlich bereits wiederholt entschieden, dass auch die laufenden Leistungen für Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu erbringen sind.
Hier bewohnten die Kläger zwar eine nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Niedersachsen zu große Wohnung, der Mietpreis für diese Wohnung lag jedoch so niedrig, dass die Beklagte offensichtlich keine Bedenken gegen die Angemessenheit der Wohnung als solche hatte. Geht der Grundsicherungsträger davon aus, dass eine Wohnung insgesamt angemessen ist, so kann er in der Regel nicht bei den Heizkosten eine in Relation zur Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unangemessene Wohnungsgröße wieder zur Geltung bringen und - wie hier - die Heizkosten pauschal im Verhältnis der tatsächlich angemieteten Wohnfläche zur abstrakt angemessenen Wohnfläche kürzen. Die Größe der Wohnung ist bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nur einer von mehreren Ermittlungs- bzw Berechnungsposten. Ist eine Wohnung von ihren Mietkosten her nach der sog Produkttheorie angemessen, so sind die angemessenen Heizkosten grundsätzlich zu erstatten. Nicht erstattungsfähig sind Heizungskosten lediglich dann, wenn sie bei sachgerechter und wirtschaftlicher Beheizung als der Höhe nach nicht erforderlich erscheinen. Dies setzt eine konkrete Prüfung im Einzelfall voraus. Bei ihr kann der Grundsicherungsträger ein Überschreiten der oberen Grenzwerte des lokalen bzw, soweit ein solcher nicht existiert, des bundesweiten Heizspiegels als Indiz für fehlende Erforderlichkeit ansehen; wobei die Grenzwerte im Interesse der Gleichbehandlung von Mietern und Wohnungs- bzw Hauseigentümern nach der jeweils angemessenen Wohnungsgröße zu bestimmen sind.
SG Braunschweig - S 18 AS 814/06 -
LSG Niedersachsen-Bremen - L 9 AS 179/07 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 36/08 R -
In Kurz erklärt:
das ist kpl.zu lesen Hier:arrow: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... v37742.phpKeine Heizkostenpauschale bei Hartz IV
Die obersten Sozialrichten urteilten, die tatsächlichen Kosten der Unterkunft bei Hartz IV seien im vollen Umfang zu übernehmen. Zur Ermittlung eines unwirtschaftlichen Verhaltens soll der Heizkostenspiegel als Indiz verwendet werden, so die Bundesrichter.
Argen dürfen Hartz IV Beziehern grundsätzliche keine Heizkostenkostenpauschalen zahlen, sondern müssen die tatsächlichen Heizkosten begleichen. Der Heizkostenspiegel soll als Indiz verwendet werden, um unwirtschaftliches Heizen nachzuweisen
Nu steh ich auf'm Schlauch!? Textaufgaben waren nie mein dingso der satz zum übersetzen:Der ARGE steht nur etwas zu, wenn der Betrag, der monatlich benötigt wurde, UNTERHALB des von der ARGE gezahlten Monatbetrages lag....


Beispiel:
Wenn die ARGE 100€/Mtl und ihr 20€Mtl. x12monate= 1200+240= 1440€/Jahr Rückzahlung vom Wärmelieferannt 400€, dann Du 240€ + ARGE 160€. So müsstet ihr rechnen.
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
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