ALG2 Freibetrag

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Blume
Beiträge: 6
Registriert: 27.12.2009 12:28

ALG2 Freibetrag

Beitrag von Blume »

Hallo,

irgendwie ist es mit meiner Konzentration gerade nicht so :oops:

Könnt mir mal jmd helfen?

Also, mein Mann verdient 1200€ Brutto und 913,30€ Netto.

Wir sind eine Lebensgemeinschaft mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern (2 und 1 jahr alt).

Die Miete beträgt 630€.

Was würden wir dann noch von der Arge bekommen müssen?

Irgendwie bin ich anscheinend heute zu dumm zum rechnen :shock:

Also:

646€ für uns Erwachsene
+430€ für die Kinder ( -328€ KiGe nur 102€)
+630€ Miete

= 1706€ ( -328€ KiGe nur 1378€)


Mein Mann verdient 1200€ Brutto. Der Freibetrag wäre dann also 280€.

von den 913,30€ die er verdient werden dann also ca. 633€ angerechnet.

1706€ - 633€ = 1073€ ( -328€ KiGe nur 745€ )

die uns zustehen.

Wenn davon noch 630€ Miete bezahlt werden, dann müssten wir noch 115€ bekommen. Soviel zu meiner Berechnung.

Die Arge hat uns aber "nur" 89,81€ gezahlt. Liegt der Fehler jetzt bei mir oder bei der Arge?

Da die Arge jeden Monat mit 1000€ netto geschätzt hat, obwohl mein Mann jeden Monat den selben Lohn bekommt, haben wir nie eine richtige Berechnung bekommen, wo ich das einsehen kann, wie sich die 89,81€ berechnen.

Lg Blume
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
nach meiner Rechnung müsstet ihr noch 305,00 bekommen.
Stell bitte ein Überprüfungsantrag nach SGB 44.
Man kann auch zusätzlich noch eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf der Antrag bearbeitet werden muss. Zwar ist gemäß § 88 SGG für die Bearbeitung von Anträgen eine Frist von 6 Monaten zulässig, bevor geklagt werden kann, hierbei muss aber beachtet werden, inwieweit durch den strittigen Verwaltungsakt die Existenz gefährdet ist.
Wenn die Existenz gefährdet ist, sollte man immer eine Frist setzen, hier sind i.d.R. 4 Wochen angemessen.

LG Termi
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Blume
Beiträge: 6
Registriert: 27.12.2009 12:28

Beitrag von Blume »

Wie entsteht denn deine Rechnung. Ja einen Antrag werd ich sowieso stellen, auch wenns nur 25€ sind.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Anmerkung am rande.

Beitrag von Ziggi »

Hallo Blume,

Ich komme da auf andere summen.
4-Personen-Haushalt, 2 Kinder

Regelleistung Partnerschaften: 646,00€
Regelleistung 2 Kinder bis 6 Jahre: 430,00€
Regelleistungen: 1.076,00€
Miete: 630,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 630,00€
Bedarf: 1.706,00€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 913,30€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −280,00€
Kindergeld: 328,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 961,30€ −961,30€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 745,00€
möglicher Kinderzuschlag: 280,00€

Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf (nach ALG2): 1.706,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −961,30€
ggf. Kinderzuschlag: −280,00€
ungedeckter Bedarf: 464,70€
ich kann mir die differenz nur durch die nicht nachberechneten 1000€ Netto erklären, schau:
4-Personen-Haushalt, 2 Kinder

Regelleistung Partnerschaften: 646,00€
Regelleistung 2 Kinder bis 6 Jahre: 430,00€
Regelleistungen: 1.076,00€
Miete: 630,00€
Kosten für Unterkunft und Heizung*: 630,00€
Bedarf: 1.706,00€
Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit: 1.000,00€
abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**: −280,00€
Kindergeld: 328,00€
zu berücksichtigendes Einkommen: 1.048,00€
Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 658,00€
möglicher Kinderzuschlag: 280,00€

Vergleichsrechnung mit Kinderzuschlag::
Bedarf (nach ALG2): 1.706,00€
anrechenbares Einkommen incl. Kindergeld: −1.048,00€
ggf. Kinderzuschlag: −280,00€
ungedeckter Bedarf: 378,00€
Somit:
745-658=87€
kommt in etwa hin.
Hallo DjTermi,
war das
Hallo,
nach meiner Rechnung müsstet ihr noch 305,00 bekommen.
ein Tippfehler? oder wieso sind das fast 200€ mehr ??? ich kann deine Rechnung nicht nachvollziehen. Nix für ungut.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt.
Blume
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Beitrag von Blume »

Ziggi... deine Rechnung versteh ich jetzt nicht :shock: :oops: Also es sieht so verworen aus :lol: Wieviel steht uns denn nun deiner Meinung nach zu? :?

Man muss dazu sagen, dass wir immer zum 1. erst 3€ von der Arge bekommen haben und dann, wenn die Lohnabrechnung vorlag 86,81€ nachbezahlt wurden :?

Aber unsere SB ist nicht mehr da, Mitte Dez. deswegen kann ich nicht fragen, wie sie darauf kam.

Edit: Wenn ich hier unsere Angaben mache, kommt auch heraus, dass wir 745€ noch bekommen müssten :o
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Blume, das ist eigentlich einfach,ich kommeauch auf 745die €euch zustehen, was ich nicht verstanden hatte war:
Wenn davon noch 630€ Miete bezahlt werden, dann müssten wir noch 115€ bekommen. Soviel zu meiner Berechnung.

Die Arge hat uns aber "nur" 89,81€ gezahlt. Liegt der Fehler jetzt bei mir oder bei der Arge?
wer Zahlt denn die Miete, ihr oder das Amt?

Wenn ich davon ausgehe dasdasAmt dieMiete Überweist,dann müsstet ihr meiner berechnung nach 745-630=115€ vomAmt erhalten, wie du es auch ausgerechnet hast, wenn ich jedoch sehe das die ARGE von 1000€Netto ausgeht dann ergiebt sich der Fehlbetrag hieraus.

Somit würde ich, wie von DjTermi vorgeschlagen, einen überprüfungsantrag stellen.

Ich würde dabei aber noch weiter gehen, wieviel Arbeitsweg und Versicherung und so weiter muß dein Mann aufwenden um zur Arbeit zu gelangen? soillte das mehr als 100€ sein würde ich dieses auch geltend machen: (30€ Versicherungspauschale)XX€ Riesterrente+ xx€ Hausratsvers. + xx€ Priv.Haftpfl.Vers. + 15,33€ Werbungskosten + xx€ Fahrtkosten + XX€ KFZ-Versicherung + = XX€ sofern das über 100€ ergibt ist das auch abzuziehen anstatt der 100€ Grundfreibetrag.


Gruß Ziggi
Ps.: Dachte das
deine Rechnung versteh ich jetzt nicht :shock: :oops:
erklärt sich von selbst, Tschuldigung.
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Blume
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Beitrag von Blume »

Ok :oops:
die arge überweist die Miete.

Riesterrente 5€
Versicherung (hausrat,haftpflicht) knapp 30€
Werbungskosten?
ca 60€ fahrtkosten
kein kfz

wenn ich wüsste, was werbungskosten sind, wären es über 100€ (mit 15,33€ die du angegeben hast)... ohne wären es ca 95€.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Ok :oops:
die arge überweist die Miete.

Riesterrente 5€
Versicherung (hausrat,haftpflicht) knapp 30€
Werbungskosten?
ca 60€ fahrtkosten
kein kfz

wenn ich wüsste, was werbungskosten sind, wären es über 100€ (mit 15,33€ die du angegeben hast)... ohne wären es ca 95€.
Riesterrente 5€
Versicherung (hausrat,haftpflicht) knapp 30€ somit pauschale von 30€
Werbungskosten?15,33€ ( gesetzliche ) pauschale
ca 60€ fahrtkosten

5+30+60+15,33= 110,33€ anstatt der 100€ Grundfreibetrag, so sehe ich das jedenfalls.

Nachlesen kannst du übrigens auch mal nachdem du das hier runtergeladen(PDF) hast: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html

Gruß Ziggi
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Blume
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Beitrag von Blume »

Nachlesen kannst du übrigens auch mal nachdem du das hier runtergeladen(PDF) hast: http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
Wo genau? Das sind 180 Seiten...

Was sind denn Werbungskosten und was hat das mit dem Freibetrag auf sich?
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Guten Morgen Blume,

ich hab das zwar fast auswendig (zumindest einigermassen) aber einfach durchblättern oder per suchfunktion Freibetrag eingeben. Die Ergebnisse dann durchlesen und den Beispielsrechnungen folgen.

Ist leichter als man Denkt und wenn man die paar Seiten erst mal durch hat, kann man sich Helfen. :wink:


Gruß Ziggi
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Beitrag von Blume »

Ok ich hab den Text gefunden: Punkt 24.

Jetzt steht aber trotzdem nicht drin, was es ist. Was ich in den Antrg zu schreiben habe.... kann man das auch rückwirkend machen? usw usf.
Ziggi
Moderator
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Blume,
nun kannst du wenigstens nachvollziehen zu können,wie ich das berechne.

Überprüfungsantrag,kannich dir empfehlendasMuster von hier:
http://www.sozialticker.com/antraege dort

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Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes nach § 44 SGB X
entsprechend für euch verändern, z.B. nicht nachvollziehbare Einkommensberechnung, nicht übereinstimmende zugrundelegung des Lohnes, eben aufeuch gemünst und nicht zu viel nur kurz und knapp( da stimmt was nicht) und Frist nicht vergessen!

Dann, ab zur ARGE damit und abwarten. ;)

Gruß Ziggi
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