Hallo liebes Forum,
ich hab da ein kleines (für mich großes) Problem.
Ich beziehe seit anfang des Monats Arbeitslosengeld 1.
Mit diesem Betrag (fast 600 Euro) komme ich absolut nicht zurecht.
Damit kann ich gerade meine Miete, Strom und Telefon begleichen.
Die beim Arbeitsamt haben mich zum Wohnamt geschickt, wo ich einen Antrag auf Wohngeld beantragen solle. Doch der Bearbeiter beim Wohnamt riet mir direkt Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, da ich mit diesem wesentlich besser da stehen würde als mit dem Wohngeld.
Ich nochmal zum Amt gegangen und Arbeitslosengeld 2 versucht zu beantragen, doch die wehren sich strikt. Sie können sich nicht vorstellen, dass ich beim Wohnamt weniger erhalten würde und ich für meine Kosten nicht aufkommen kann. Ich solle mir eine Probeberechnung erstellen lassen (welche ich auch gleich dort beantragt habe).
Nun hab ich mir mal den ALG2 Rechner angeschaut und käme da auf eine Summe von 774 Euro, welche mir an ALG2 zustehen könnten.
Meine Frage nur hierzu ... ist das letzendlich der Endwert, also worin Arbeitslosengeld bereits mit enthalten ist, oder käme der Betrag auf das ALG1 hinzu? Ich habe da mal wo gehört, dass man um die 350 Euro für sich zum Leben haben soll, was ich dann noch immer nicht ganz haben würde.
Könnt Ihr mir da evtl. sagen, wie sich das mit der Berechnung zusammensetzt?
Vielen Dank!!
Wie funktioniert eine Berechnung?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 15.12.2009 20:28
- Wohnort: NRW
Ganz einfach, geh zu diesem ALG 2 Rechner:
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php
dort kannst du inetwa nachrechnen wieviel Geld du erwarten kannst.
Bedarf = 359,--€ Regelbedarf, zuzüglich Miete( mit NK+Hz ohne Strom/ Warmwasser) mindestens halbes Jahr bei zu hoher Miete.
Weiterhin empfehle ich dir:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
das ist ein recht guter Ratgeber des BMAS.
Gruß Ziggi
http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner ... echner.php
dort kannst du inetwa nachrechnen wieviel Geld du erwarten kannst.
Bedarf = 359,--€ Regelbedarf, zuzüglich Miete( mit NK+Hz ohne Strom/ Warmwasser) mindestens halbes Jahr bei zu hoher Miete.
Weiterhin empfehle ich dir:
http://www.bmas.de/portal/10362/grundsi ... b__ii.html
das ist ein recht guter Ratgeber des BMAS.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 15.12.2009 20:28
- Wohnort: NRW
Hallo Bilbobeutel,
ich glaube mit etwas geschick, kommst du damit über die runden.
In dieser Beziehung sitzen wir wohl ast alle in einem Boot und wir
haben es alle mehr oder weniger geschaft.
1. Regel ist: nichts Kaufen was nicht benötigt wird.
2. Regel ist: erst Rechnen, dann kaufen.
3. Regel ist: Geld einteilen, und nicht ausgeben.
Evtl. haben wir ja bald höhere Sätze, das BVG ist ja kurz vor entscheidung,
in diesem zusmmenhang schau doch auch mal nach hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7532.html
Gruß Ziggi
ich glaube mit etwas geschick, kommst du damit über die runden.
In dieser Beziehung sitzen wir wohl ast alle in einem Boot und wir
haben es alle mehr oder weniger geschaft.
1. Regel ist: nichts Kaufen was nicht benötigt wird.
2. Regel ist: erst Rechnen, dann kaufen.
3. Regel ist: Geld einteilen, und nicht ausgeben.
Evtl. haben wir ja bald höhere Sätze, das BVG ist ja kurz vor entscheidung,
in diesem zusmmenhang schau doch auch mal nach hier:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... t7532.html
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo Bilbobeutel
Was sich das Empfangspersonal Deiner ARGE vorstellen kann bezüglich Deines Leistungsanspruchs ist vollkommen egal, Dein Antrag muss angenommen werden. (Nicht nur einfach in den Briefkasten werfen, die sind bei manchen ARGEn nämlich nicht so ganz datenschutzsicher .)
Wird die Annahme verweigert nimmst Du den ganzen Packen Papier und gibst ihn bei einer anderen Behörde ab, z. B. Bürgermeisteramt, Gemeindebüro oder nächstes Polizeirevier. Gegen Empfangsbestätigung natürlich.
Zusätzlich zum Regelbedarf und den KdU bekommst Du noch den Armutsgewöhnungszuschlag (SGB II § 24)
Genaueres dazu lies mal hier nach und hier findest Du vielleicht Angaben zur Angemessenheit der Wohnung.
Das man Dich auf Wohngeld lotsen will hat auch noch einen anderen Grund ausser Verschönerung der Erwerbslosenstatistik: bei Wohngeld werden keine Nachzahlungen zu Betriebskostenabrechnungen übernommen die es im SGB II gibt und so stehen mehr Mittel für die subventionierten Unterkunftskosten im Beherbergungsgewerbe zur Verfügung.
Gruss
Was sich das Empfangspersonal Deiner ARGE vorstellen kann bezüglich Deines Leistungsanspruchs ist vollkommen egal, Dein Antrag muss angenommen werden. (Nicht nur einfach in den Briefkasten werfen, die sind bei manchen ARGEn nämlich nicht so ganz datenschutzsicher .)
Wird die Annahme verweigert nimmst Du den ganzen Packen Papier und gibst ihn bei einer anderen Behörde ab, z. B. Bürgermeisteramt, Gemeindebüro oder nächstes Polizeirevier. Gegen Empfangsbestätigung natürlich.
Zusätzlich zum Regelbedarf und den KdU bekommst Du noch den Armutsgewöhnungszuschlag (SGB II § 24)
Genaueres dazu lies mal hier nach und hier findest Du vielleicht Angaben zur Angemessenheit der Wohnung.
Das man Dich auf Wohngeld lotsen will hat auch noch einen anderen Grund ausser Verschönerung der Erwerbslosenstatistik: bei Wohngeld werden keine Nachzahlungen zu Betriebskostenabrechnungen übernommen die es im SGB II gibt und so stehen mehr Mittel für die subventionierten Unterkunftskosten im Beherbergungsgewerbe zur Verfügung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.