Anspruchsdauer

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kimi1
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Anspruchsdauer

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Wenn mein Lebensgefährte den Harz 4 Antrag stellt und er bekommt in 4 Wochen wieder Arbeit, wie lange muss er arbeiten damit er wieder Anspruch auf ALG 1 hat?

12 Monate? und wenn er es nur bis auf 8 Monate schaffen sollte fällt er dann wieder in Harz 4?
Er Arbeitet auf dem Bau und da ist ja meistens Winterpause.


Viele Grüsse
Gast

Beitrag von Gast »

Du hast Deine Frage selbst beantwortet. Glückwunsch.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.

Arbeitslosengeld wird nicht sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Der Anspruch auf Leistung ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens jedoch ein Jahr. Der Leistungsanspruch lebt in dem Moment wieder auf, in dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% derAbfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Sinken kann dieser Betrag bis zu 25%. Das hängt von Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Punkten ab. Gut ist, dass die Dauer des Anspruchs insgesamt nicht verkürzt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
kimi1
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Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo DjTermi

Danke für die Antwort, so wurde es Ihm Heute auch auf Arbeitsamt erklärt.

Ich hatte ja geschrieben das er einen Thermin für den Harz 4 Antrag hatte, es war auch gut so, der Antrag wurde nämlich gleich bearbeitet und er weis auch schon welche Leistung er bekommt und das Geld bekommt er dann auch bald, jedenfalls keine 6 Wochen bearbeitungszeit.

Bei meinem Sohn muss erst noch die Unterhaltpflicht vom Vater Überprüft werden aber es werden nur die 192 Euro Schülerbafög angerechnet, weder das Kindergeld noch der Mobilitätszuschlag.
Kindergeld deswegen nicht weil ich es bekomme.


Viele Grüsse
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ja ist alles so , Richtig. Ich hätte es nicht anders berechnet :) **Stolz auf meine Kollegen bin **
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
kimi1
Beiträge: 36
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Beitrag von kimi1 »

Hallo

Mal was positives vom Amt.
Heute sind beide Bewilligungsbescheide gekommen.
Wie geschrieben Änträge wurden erst am Mittwoch abgegeben.
Bei meinem Sohn wurde sogar ab Dezenber gerechnet, weil er dort Mündlich einen Antrag gestellt hatte.
Wie ich mich freu........
kimi1
Beiträge: 36
Registriert: 09.01.2006 18:36

Beitrag von kimi1 »

Hallo

Ab Morgen hat mein Freund wieder eine Festanstellung.
Wie sieht es nun mit dem Harz 4 Geld aus?
Seine erste Lohnabrechnung bekommt er ja erst im März, wie sieht es für Februar aus?
Bekommt er nun noch was vom Arbeitsamt?



Viele Grüsse
Gast

Beitrag von Gast »

Das Geld für Februar sollte er doch schon Ende Januar bekommen haben,
falls noch nicht, bekommt er auf jeden Fall für Februar Geld, sofern sein Gehalt erst im März kommt.
kimi1
Beiträge: 36
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Beitrag von kimi1 »

Er hat erst vorige woche den Antrag abgegeben.
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