Anspruchsdauer
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Anspruchsdauer
Hallo
Wenn mein Lebensgefährte den Harz 4 Antrag stellt und er bekommt in 4 Wochen wieder Arbeit, wie lange muss er arbeiten damit er wieder Anspruch auf ALG 1 hat?
12 Monate? und wenn er es nur bis auf 8 Monate schaffen sollte fällt er dann wieder in Harz 4?
Er Arbeitet auf dem Bau und da ist ja meistens Winterpause.
Viele Grüsse
Wenn mein Lebensgefährte den Harz 4 Antrag stellt und er bekommt in 4 Wochen wieder Arbeit, wie lange muss er arbeiten damit er wieder Anspruch auf ALG 1 hat?
12 Monate? und wenn er es nur bis auf 8 Monate schaffen sollte fällt er dann wieder in Harz 4?
Er Arbeitet auf dem Bau und da ist ja meistens Winterpause.
Viele Grüsse
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.
Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.
Arbeitslosengeld wird nicht sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Der Anspruch auf Leistung ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens jedoch ein Jahr. Der Leistungsanspruch lebt in dem Moment wieder auf, in dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% derAbfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Sinken kann dieser Betrag bis zu 25%. Das hängt von Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Punkten ab. Gut ist, dass die Dauer des Anspruchs insgesamt nicht verkürzt wird.
Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.
Arbeitslosengeld wird nicht sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Der Anspruch auf Leistung ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens jedoch ein Jahr. Der Leistungsanspruch lebt in dem Moment wieder auf, in dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% derAbfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Sinken kann dieser Betrag bis zu 25%. Das hängt von Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Punkten ab. Gut ist, dass die Dauer des Anspruchs insgesamt nicht verkürzt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo DjTermi
Danke für die Antwort, so wurde es Ihm Heute auch auf Arbeitsamt erklärt.
Ich hatte ja geschrieben das er einen Thermin für den Harz 4 Antrag hatte, es war auch gut so, der Antrag wurde nämlich gleich bearbeitet und er weis auch schon welche Leistung er bekommt und das Geld bekommt er dann auch bald, jedenfalls keine 6 Wochen bearbeitungszeit.
Bei meinem Sohn muss erst noch die Unterhaltpflicht vom Vater Überprüft werden aber es werden nur die 192 Euro Schülerbafög angerechnet, weder das Kindergeld noch der Mobilitätszuschlag.
Kindergeld deswegen nicht weil ich es bekomme.
Viele Grüsse
Danke für die Antwort, so wurde es Ihm Heute auch auf Arbeitsamt erklärt.
Ich hatte ja geschrieben das er einen Thermin für den Harz 4 Antrag hatte, es war auch gut so, der Antrag wurde nämlich gleich bearbeitet und er weis auch schon welche Leistung er bekommt und das Geld bekommt er dann auch bald, jedenfalls keine 6 Wochen bearbeitungszeit.
Bei meinem Sohn muss erst noch die Unterhaltpflicht vom Vater Überprüft werden aber es werden nur die 192 Euro Schülerbafög angerechnet, weder das Kindergeld noch der Mobilitätszuschlag.
Kindergeld deswegen nicht weil ich es bekomme.
Viele Grüsse
Ja ist alles so , Richtig. Ich hätte es nicht anders berechnet
**Stolz auf meine Kollegen bin **

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
