Hallo Netinvader,
das ist eine schwierige Frage, du möchtest hilfe von der ARGE aber keine Schufaauskunft weitergeben. Sei mal ganz Ehrlich, würdest du, jemandem den du nicht kennst einfach so Geld geben? um dann erst erfahren das der jemand es nie zurückzahlen kann? ich bin davon überzeugt das du das nicht tun würdest.
Also,an deiner stelle würde ich der ARGE schreiben das es sich da wohl um ein missverständniss handelt und unter belegen der Selbstauskunft um erneute Prüfung bitten. Oder wenn deine Privaten schulden zu hoch sind? evtl. erneut mit Amt in verbindung setzen und Persöhnlich erklären warumman die Fördergelder braucht und das man das mit der Schufa nicht so verstsnden hat,um erklärung bitten und Fragen welche möglichkeiten noch bestehen.
Sozusagen schadensbegrenzung.
Da es sich um Fördergelder ( also Steuergelder) handelt, ist es etwas anderes als HLU, da wäredas wiederum nicht unbedingt von Nöten.
Gruß Ziggi
Hast du eigentlich den Ratgeber SGB II von der BMAS angefordert,da steht am ende die Tel. der Beratungsstelle die könnten dich gut Informieren was noch geht, wenn noch was geht:
Grüss dich Ziggi, Viellen Dank. Das werde ich mir gleich mal Durchlesen. Habe heute das Bürgertelefon benutzt. Und ich muss sagen sofern die informationen stimmen was die gute Dame mir erzählt hat , Astrhein. Den, im Prinzip ist nach weiterem Konkretisieren meiner Fragen heraus gekommen das ich im prinzip Folgendes wissen muss bzw musste. Wenn ich kein ESG bekomme, mich aber dan trotzdem Selbsständig mache, bekomme ich weiterhin ALG II, also miete und lebensunterhalt. Ja, wahr die antwort. Natürlich unter berücksichtigung der Umsätze aus der Selbsständigkeit. Ich hoffe das das stimmt. Den dan bin ich nicht abhängig vom ESG oder der Tragfähigkeitsbescheinigung. mfg
von "reza" BeitragVerfasst am: 20.11.2009 11:48
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.