Leistungen zur Eingliederung v. Selbstständigen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Netinvader
Beiträge: 7
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Leistungen zur Eingliederung v. Selbstständigen

Beitrag von Netinvader »

Hallo, ich habe mal folgende Frage:

Habe mich vor kurzem Selbstständig gemacht aus Hartz 4 herraus und habe einen Antrag auf : Leistungen zur Eingliederung v. Selbstständigen gestellt. dieser wurde nun nach über 6 Wochen bearbeitung abgelehnt, mit der Begründung:
Für die Entscheidung ist grundsätzlich eine Schufa-Selbstauskunft erforderlich. Da sie die Vorlage dieser Unterlagen verweigern, ist der Antrag abzulehnen.
Das darf doch so wohl nicht richtig sein, oder? Eine Schufa-Selbstauskunft, heisst doch Selbstauskunft, weil sie nur für mich Selbst bestimmt ist und das Amt gehen meine Privatschulden, mit Daten in welcher höhe und bei wem garnichts an, bin ich der meinung, zumal ich die Summe X ja als Förderung haben möchte und diese ja nicht zurückgezahlt werden brauch, also was interessiert die meine schufa???

Hoffe mir kann jemand Tips geben, was ich jetzt machen soll am besten.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Netinvader,
das ist eine schwierige Frage, du möchtest hilfe von der ARGE aber keine Schufaauskunft weitergeben. Sei mal ganz Ehrlich, würdest du, jemandem den du nicht kennst einfach so Geld geben? um dann erst erfahren das der jemand es nie zurückzahlen kann? ich bin davon überzeugt das du das nicht tun würdest.
Also,an deiner stelle würde ich der ARGE schreiben das es sich da wohl um ein missverständniss handelt und unter belegen der Selbstauskunft um erneute Prüfung bitten. Oder wenn deine Privaten schulden zu hoch sind? evtl. erneut mit Amt in verbindung setzen und Persöhnlich erklären warumman die Fördergelder braucht und das man das mit der Schufa nicht so verstsnden hat,um erklärung bitten und Fragen welche möglichkeiten noch bestehen.
Sozusagen schadensbegrenzung.
Da es sich um Fördergelder ( also Steuergelder) handelt, ist es etwas anderes als HLU, da wäredas wiederum nicht unbedingt von Nöten.

Gruß Ziggi

Hast du eigentlich den Ratgeber SGB II von der BMAS angefordert,da steht am ende die Tel. der Beratungsstelle die könnten dich gut Informieren was noch geht, wenn noch was geht:
Grüss dich Ziggi, Viellen Dank. Das werde ich mir gleich mal Durchlesen. Habe heute das Bürgertelefon benutzt. Und ich muss sagen sofern die informationen stimmen was die gute Dame mir erzählt hat , Astrhein. Den, im Prinzip ist nach weiterem Konkretisieren meiner Fragen heraus gekommen das ich im prinzip Folgendes wissen muss bzw musste. Wenn ich kein ESG bekomme, mich aber dan trotzdem Selbsständig mache, bekomme ich weiterhin ALG II, also miete und lebensunterhalt. Ja, wahr die antwort. Natürlich unter berücksichtigung der Umsätze aus der Selbsständigkeit. Ich hoffe das das stimmt. Den dan bin ich nicht abhängig vom ESG oder der Tragfähigkeitsbescheinigung. mfg
von "reza" BeitragVerfasst am: 20.11.2009 11:48
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Netinvader
Beiträge: 7
Registriert: 23.10.2009 09:29

Beitrag von Netinvader »

Danke Ziggi für Deine Antwort, aber Du hast wohl was nicht richtig verstanden ... ich möchte vom Amt kein Darlehen, ich mnöchte die Förderung haben, für Büroaustattung etc. und eine Förderung wird vom Amt u.U. bewilligt bis zu einer höhe von 5000€ und ich möchte es als Förderung (Förderung = keine Rückzahlung) ein Darlehen müsste ich zurückzahlen, dann würde ich auch einsehen das die ne schufaauskunft haben möchten, aber selbst dann nur die, die sich auch jeder andere betrieb holen kann und nicht meine private Selbstauskunft, denn weißt Du warum sie die Selbstauskunft von "MIR" haben möchten????
Weil sie sie selbst nicht einholen dürfen, da es dafür keine rechtliche ( gesetzliche) handhabe gibt. das ist reine schikane denke ich mir, dabei sind die normalerweise soweit ich informiert bin sogar dazu VERPFLICHTET alles dafür zu tun um mich zu unterstützen um meine Existenz vorranzutreiben, damit ich nicht wieder in Hartz4 falle.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Doch doch,ich glaube schon das ich richtig gelesen habe.
3.5
Voraussetzungen zur Gewährung von Zuschüssen und Darle-hen
(1) In der Regel fehlen Gründungswilligen als auch Selbständigen im Bereich des SGB II finanzielle Mittel für betriebliche Investitio-nen. In vielen Fällen liegt Kreditfähigkeit nicht vor, weil

kein Eigenkapital/ keine Sicherheit vorhanden ist,
Fehlendes Investitionska-pital
Stand: Dezember 2008 Seite 6 von 11
SGB II Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen §16c

Verschuldung vorliegt oder
das gewährte Kreditvolumen zu niedrig ist.
(2) Vor der Gewährung von Zuschüssen und Darlehen durch den Träger der Grundsicherung ist zu prüfen, ob alternative Finanzie-rungsmöglichkeiten zur Beschaffung von Sachgütern bestehen. Hierbei kann auf die Einschätzung einer fachkundigen Stelle zu-rückgegriffen werden.
(3) Die Gewährung eines Zuschusses oder eines Darlehens durch den Träger der Grundsicherung ist nur dann möglich und sinnvoll, wenn

Bürgschaften zur Besicherung von Krediten seitens Län-dern und Kommunen

Bankkredite

Beteiligungskapital von Ländern

Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank und der Län-der

Microlending-Kredite des Bundes oder der GLS Bank bzw.
weitere Finanzierungsquellen nicht möglich erscheinen.
Bei privaten Bürgschaften ist zu bedenken, dass geliehenes Geld kurzfristig zurückgefordert werden kann und existenzbedrohende Liquiditätsschwierigkeiten entstehen können.
In der Regel reicht eine abschlägige Bestätigung der Hausbank aus, um nachzuweisen, dass weitere Finanzierungsmöglichkeiten nicht bestehen.
4.Förderbedarfe
Die Grundsicherungsstellen können Darlehen und Zuschüsse für Sachgüter gewähren, die für die Ausübung der selbständigen Tä-tigkeit notwendig und unter Berücksichtigung der Hilfebedürftigkeit angemessen sind. Notwendig sind sächliche Betriebsmittel, die für die Aufnahme, Fortführung oder den Erhalt der ausgeübten Tätig-keit bereits während einer noch bestehenden Hilfebedürftigkeit benötigt werden. Ausgeschlossen sind Dienstleistungen im Be-reich Coaching und Unternehmensberatung.


Sachmittel sind z.B.:

Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie PC, zugehörige be-triebliche Software, Telefonanlage, Kopierer, Einrichtungsge-genstände (z.B. Schreibtisch)

Marketing und Vertrieb unterstützende Investitionen für die Erstellung von Homepages, Werbemitteln, Schaufensterdeko-rationen etc.

Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und Arbeits-mittel

Erstausstattung und betriebsnotwendige Aufstockung des Ma-terial-, Waren oder Ersatzteillagers

Konzessionen (Übernahme im Gastronomiebereich)
Beispiele

Stand: Dezember 2008 Seite 7 von 11
Fundstelle:
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... SGB_II.pdf -
sieht so aus als ob die deine Lage einschätzen wollen, also Darlehen oder Zuschüsse gezahlt werden. Weis nicht, aber wenn noch nicht geschehen dann solltest du die: "SGB II Arbeitshilfe
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen"
lesen und villeicht doch das Bürgertelefon nutzen. Die haben eigentlich, im gegensatz zu den ARGE'n, einen guten ruf.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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