ich wäre Euch super dankbar, wenn ihr hier nochmal einen Blick drauf werfen würdet.
Wegen eines Widerspruchs von mir hatte ich einen persönlichen Termin bei der ARGE am Freitag. Bei deren Berechnung, zogen Sie allerdings den Versicherungspauschbetrag 30.- € und die Werbungskosten in Höhe von 15.33 € direkt vom Einkommensfreibetrag meines Mannes ab.
Ich dachte das geht zusätzlich vom Freibetrag ab? Soll heissen:
Mein Mann verdient 2300,-€ netto und erhält den Erwerbstätigenfreibetrag von 310.-€. Dann hatte ich im Widerspruch darum gebeten, bitte eine Einkommensbereinigung durchzuführen, die gar nicht gemacht wurde vorher.
Dort haben Sie dann 120,- Euro Fahrtkosten und 20.-€ KFZ Haftpflicht abgezogen.
Auf meine Frage nach Versicherung und Werbungskosten, hatten sie diese direkt vom Freibetrag abgezogen....Da es bei uns um 30.-€ geht (um aufstockendes ALG 2 zu bekommen) ist es absolut wichtig für mich zu wissen, wie es berechnet wird. Entweder so:
+2300.- Einkommen
- 310.- Einkommensfreibetrag
- 30.- Versicherungspauschale
- 15.33 Werbungskosten
- 20.00 KFZ Haftpflicht
- 120.00 Fahrtkosten
__________
=1804,67 anrechenbares Einkommen
oder
+2300.- Einkommen
- 264,67.- (310.--,-30.00,-15.33)
- 20.00 KFZ Haftpflicht
- 120.00 Fahrtkosten
__________
=1895.33 anrechenbares Einkommen
GIbt es etwas Offizielles im SGB oder Urteile? Ich finde nix dazu

Und noch eins:
Ich habe kein Einkommen, außer dem Kindergeld und Unterhalt für meinen 10 jährigen Sohn, daher wollten Sie mir die Versicherungspauschale von 30.- nicht anrechnen.
Gilt das nicht für jede volljährige Person in der BG? Auch ohne eigenes Einkommen?
Ich bin langsam fix und alle von der ewigen Streiterei

Danke für Eure Hilfe
Grüße
Bea