Unverständliche Entscheidung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Willi2
Beiträge: 21
Registriert: 05.06.2007 15:29

Unverständliche Entscheidung

Beitrag von Willi2 »

Hallo,
nach langer Zeit in der alles ganz gut lief mal wieder ein Problem. Mein mit mir in einer BG lebender Sohn (23) hat zum 01.10.09 ein Studium aufgenommen. in Absprache mit der SB wurde für Oktober noch sein H4 gezahlt da von der Bafög-Stelle noch keine Reaktion vorlag. Ab November sollten die Zahlungen eingestellt werden. Dieses ist auch geschehen. Zum Problem, als ich am vergangenen Donnerstag online mein Konto eingesehen habe ich festgestellt das mein Auszahlbetrag nicht stimmt. Zum Verständnis, die Miete wird schon seit Jahren direkt an den Vermieter überwiesen, ich hatte schon mit ihm gesprochen, dass der Mietanteil meines Sohnes für einen Monat verspätet gezahlt wird er meinte kein Problem. Bei dem Gespräch mit der SB stellte sich heraus, die Miete für meinen Sohn wurde überwiesen allerdings von meinem Auszahlbetrag abgezogen. Mir fehlen jetzt ca. 150€. Da am Monatsbeginn einige Abbuchungen stattfinden bekomme ich erhebliche Probleme. Was kann ich in dem Fall unternehmen, das Geld fehlt zu mal mein Sohn frühestens im Dezember Bafög bekommt und im Moment völlig ohne Einkommen dasteht. Die SB meinte ich solle doch mit den Stadtwerken sprechen und um einen Aufschub der Energiezahlung bitten.
Ich bitte um Meinungen und Hinweise.
MfG
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Da der Fehler ja im Prinzip beim Amt liegt, frag doch dort nach einem Vorschuss. Sobald Dein Sohn dann Bafög nachgezahlt kriegt, bekommst Du Dein Geld doch wieder. Und das Amt verrechnet es dann mit der nächsten Zahlung.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Willi,
Schau mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... GB_II.html nach und gehe auch auf den LINK: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... se/hw7.pdf ab Seite 9 wird es für dich interessant
Auszüge aus dem BAföG und dem SGB III befinden sich in Anlage 1.
(8 ) Trotz eines Anspruchs auf BAföG bzw. BAB können Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form eines Darlehens erbracht
werden, soweit besondere Umstände die Nichtgewährung des Alg II
als außergewöhnlich hart und deshalb unzumutbar erscheinen lassen.
Der Träger hat folglich im Einzelfall unter pflichtgemäßer Ausübung
des ihm insoweit eingeräumten Ermessens (§ 39 SGB I) zu
entscheiden, ob ein solcher Tatbestand gegeben ist. In diesem Zusammenhang
ist zu berücksichtigen, dass z.B. die bloße Unterschreitung
des Lebensniveaus eines Beziehers von Leistungen nach dem
SGB II/SGB XII für den Auszubildenden noch keine besondere Härte
in diesem Sinne darstellt.
das ist ein kleiner Auszug davon. Ich hoffe das es dir bei der Lösung deines Problems hilft. Stelle einen Antrag auf Darlehen und lasse deinen Sohn schlimmstenfalls eine Abtretung der Bafög Nachzahlung in Höhe der Darlehnsleistung ausstellen. Ich kenne eine Familie im H4 Bezug die haben die ganze Bafög-leistung an die ARGE abgetreten und bekommen jeden Monat ihr Geld wie gewohnt von der ARGE trotz Studium ihrer Tochter. 8)
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Willi2
Beiträge: 21
Registriert: 05.06.2007 15:29

Beitrag von Willi2 »

Hallo,
danke für die Antworten, problematisch ist, unser Landkreis ist sogenannte Optionskommune und fühlt sich an bei der BA übliche Regelungen nicht gebunden. Nachdem klar war das mein Sohn Bafög bekommen kann wurde sofort dicht gemacht und alle Zahlungen an ihn eingestellt. Eine Bitte um Weiterzahlung als Darlehen wurde mit dem Hinweis er könne ja beim Bafög Amt einen Vorschuss beantragen abgelehnt. Ein Vorschuss ist aber erst nach 10 Wochen möglich. Es ist ja sowiso eine seltsame Regelung, wenn ein Student in einem H4 Haushalt lebt bekommt er beim Bafög keinen Mietzuschuss obwohl sein Anteil nicht mehr über H4 abgedeckt wird, zieht er in eine eigene Wohnung bekommt er den Mietzuschuss und ich bekomme die kompletten Mietkosten übers Amt da die Miete noch im Bereich für einen Einpersonenhaushalt liegt. Also wird er sich ne eigene Wohnung suchen. Die Kosten sind für den Staat zwar höher, es ist aber so gewollt.
MfG
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Willi2,
ja ja diese Optionskpmmunen, das lied kenn ich, Wiesbaden ist auch eine und hier hab ich meine Hausaufgaben( lernen mit dem Amt umzugehen) gemacht. Stell erstmal schriftlich einen Überprüfungsantrag, mit der bitte einer sofortigen bearbeitung ( 5 Tage Frist), verweise auf § 22 (7) SGB II und berufe dich evtl. auf das Urteil >L 9 AS 215/07<
Pressemitteilungen im Internet: http//www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.
Hartz IV Darmstadt, den 18. September 2007
34/07
Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen
Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld
II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie
mit Eltern, die Hartz IV erhalten, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das entschied in
einem heute veröffentlichten Beschluss der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im vorliegenden Fall hatte eine Studentin aus Wiesbaden, die noch bei ihren Eltern lebt,
einen Mietzuschuss in Höhe von ca. 150 € bei der Stadt beantragt. Beide Eltern erhalten
AlG II, die Studentin Bafög. Die Stadt lehnte den Antrag ab, weil sie die Studentin
für nicht hilfebedürftig hielt. Sie verfüge über Einkommen aus Bafög und Kindergeld und
könne daher ihren Mietanteil auch ohne Zuschuss selbst tragen.
Dieser Argumentation schlossen sich die Darmstädter Richter nicht an. Das Kindergeld
sei der Studentin – wie allen anderen Bafög-Empfängern auch – nicht als Einkommen
anzurechnen. Der Mietzuschuss sei vom Gesetzgeber dafür gedacht, Bafög-
Studierenden in einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern die angemessenen
Wohnkosten in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Damit sollte verhindert werden, dass
arbeitslose hilfebedürftige Eltern die Wohnkosten für ihr studierendes und bei ihnen lebendes
Kind aufbringen müssen, ohne dazu in der Lage zu sein. Daher stehe Studenten,
die noch bei ihren Eltern leben, der Mietzuschuss dann zu, wenn die Eltern AlG IIEmpfänger
sind.
Die Unterkunftskosten der Wiesbadener Studentin und ihrer Eltern belaufen sich auf
monatlich ca. 600 € Warmmiete. Auf die Studentin entfällt mithin ein Betrag von ca. 200
€, von dem der im Bafög enthaltene Mietzuschuss von 44 € abzuziehen ist. Die Stadt
muss ihr also einen monatlichen Mietzuschuss von ca. 155 € zahlen.
(AZ L 9 AS 215/07 ER – Der Beschluss ist unanfechtbar. Er wird unter
www.rechtsprechung.hessen.de ins Internet eingestellt.)
dann sind noch diese 2 Urteile von interesse:
:wink: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... afoeg.html
:arrow: http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/ ... ahlen.html
Schreibe in deinem Überprüfungsantrag das es eine enorme Härte wäre wenn die überprüfung nicht den Antrag stattgeben sollte,und das dieses Schreiben in negativem entscheidungsfall hilfsweise als wiederspruch gilt.
Beachte auchdas du unbedingt ein Datum einpflegst welches 5 Tage( z.B. Heute 2.11. +5Tage = 07.11 ) nicht überschreitet. Wenn nach absenden 7 Tage vergangen sind wende dich mit allen Kopien an das Sozialgericht mit der bitte eine Einstweilige Anordnung im beschleunigten fall zu erlassen. mit etwas Glück wird deine OK einlenken; ansonsten sollte das SG normalerweise relativ schnell für euch wenigstens ein Dahrlehn anordnen.
Gruß ZIGGI
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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