konto frage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Seid wann schaut die ARGe in ein Konto rein ?
Abgesehen davon wenn ein Konto geschlossen ist, ist es Gekündigt und Du hast kein zugriff darauf mehr.
Abgesehen davon wenn ein Konto geschlossen ist, ist es Gekündigt und Du hast kein zugriff darauf mehr.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

wie seit wann schaut arge in die konten??
die verlangen doch von sovielen kontoauszüge....
letzens wollten die einen haben von mir wegen weiterbwl...doch dann kam erneut ein brief wo drinn stand es wäre nicht mehr nötig...
und mein vater hatte mir 2 mal 100 eu überweiesen ,ich hatte echt schiss das die deswegen ärger machen,was ich hier alles gelesen habe.
also habe ich es richtig verstanden,einmal ein kotno aufgelöst,kann die arge keine auszüge mehr von dem alten konto verlangen.richtg????
die verlangen doch von sovielen kontoauszüge....
letzens wollten die einen haben von mir wegen weiterbwl...doch dann kam erneut ein brief wo drinn stand es wäre nicht mehr nötig...
und mein vater hatte mir 2 mal 100 eu überweiesen ,ich hatte echt schiss das die deswegen ärger machen,was ich hier alles gelesen habe.
also habe ich es richtig verstanden,einmal ein kotno aufgelöst,kann die arge keine auszüge mehr von dem alten konto verlangen.richtg????
Die ARGE kann verlangen das du deine Kontoauszüge vorlegst, aber sie darf nicht die Daten deiner Konten einsehen.
Sollte die ARGE einen begründeten verdacht haben das bei dir was nicht stimmt dann darf sie allerdings die zuständige Ermittlungsbehörde um Hilfe bitten und die können dann evtl. Einsicht erlangen.
Hoffe dir geholfen zu haben.
Gruß ZIGGI
Sollte die ARGE einen begründeten verdacht haben das bei dir was nicht stimmt dann darf sie allerdings die zuständige Ermittlungsbehörde um Hilfe bitten und die können dann evtl. Einsicht erlangen.
Hoffe dir geholfen zu haben.
Gruß ZIGGI
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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hi..ich danke euch sehr für eure antworten,aber ihr leider nicht auf meine eigentliche frage ein..
das mit den kontoauszpgen weiss ich ja,ist aj auch deren gutes recht..
ich frage mich halt ,ob die oder eine eben eine andere behörde,an einem ausgelösten konto rankommt..
bsp..
ich habe 1.000000 auf mein konto(
man darf ja wohl mal träumen..)..
hebe es ab, und löse das konto auf..so jetzt kommt die arge dahinter und verlangt die auszüge..was dann??
können die,oder eine andere behörde trotz auflösung ,auszüge vom alten konto einholen..
wie wird das datentechnisch gehandhabt,,,???konto aufgelöst und schwups alle daten/informationen,kontobewegungen weg??oder kann man trotzdem noch dahinter kommen..
das mit den kontoauszpgen weiss ich ja,ist aj auch deren gutes recht..
ich frage mich halt ,ob die oder eine eben eine andere behörde,an einem ausgelösten konto rankommt..
bsp..
ich habe 1.000000 auf mein konto(

hebe es ab, und löse das konto auf..so jetzt kommt die arge dahinter und verlangt die auszüge..was dann??
können die,oder eine andere behörde trotz auflösung ,auszüge vom alten konto einholen..
wie wird das datentechnisch gehandhabt,,,???konto aufgelöst und schwups alle daten/informationen,kontobewegungen weg??oder kann man trotzdem noch dahinter kommen..
Ich denke schon, das die auch an Daten gekündigter Konten kommen. Wenn die eine Kontenabfrage starten, bekommen sie wohl auch Konten genannt, die gekündigt sind. Zumindest war es bei Bekannten so, das die vom Amt eine Aufforderung bekommen haben, sich zu einem Konto zu äussern, das schon Jahre nicht mehr existierte.
Ich denke, wenn die einen Verdacht haben, machen die so eine generelle Kontenabfrage. Wenn Du dann die Auszüge nicht vorlegst, weiss ich allerdings nicht, was die machen können, um an die Daten zu kommen. Aber ich denke mal, bei Betrugsverdacht ist es möglich, das sie da dran kommen.
Ich denke, wenn die einen Verdacht haben, machen die so eine generelle Kontenabfrage. Wenn Du dann die Auszüge nicht vorlegst, weiss ich allerdings nicht, was die machen können, um an die Daten zu kommen. Aber ich denke mal, bei Betrugsverdacht ist es möglich, das sie da dran kommen.
- Ralf Hagelstein
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- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
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Ich sage nur noch Finanzamt, Zinsertragssteuer, Datenabgleich. Im Rahmen dieser Daten-abgleich's-gesetzte werden die Behörden früher oder später auf jeden Fall davon Kenntnis erlangen.
Gruß Ziggi

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