Hi, vielleicht kann mir jemand helfen, die ARGE will das ich die letzten Bertiebs - und Nebenkosten abrechnungen, sowie etwaige Mieterhöungen oder minderungen ab dem Jahr 2005 vorlege, innerhalb der nächsten 2 Wochen.
Jetzt meine frage, steht irgendwo geschrieben, wie lange ich solche Unterlagen aufheben muss? Denn bisher war ich immer der Meinung, das ich das Zeug nicht aufheben muss, d.h. ich habe gar keine Unterlagen mehr, die ich Vorlegen kann.
Nebenkostenabrechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ähm ???
sind die nun gant abgehoben, bei eurer ARGE??
Ich hab sowas nu noch net gehabt, aber ich werde versuchen mich schlau zu machen, VERSPROCHEN. Versuche mal ob du Schriftlich natürlemont" eine Begründung sowie eine Rechtlich haltbare §§ reiterei von deiner ARGE bekommen kannst.
SO etwa: S G D u H, sie m....... Ich möchte sie bitten mir mitzuteilen aufgrund welcher rechtlicher handhabe sie diese Belege haben möchten, Bitte erklären sie mir aufgrund welcher handhabe sie dasrecht auf ihrer seite zu haben denken. Ich kann darin beim besten willen keinerlei sinn sehen, zumal der Vermieter nicht gezwungen ist( gültige Rechtsprechung) eine NK-abrechnung zu versenden.
Aber bitte mit deinen Worten in deinem Stil.
Is ja noch'n bissl teit.
Ziig
sind die nun gant abgehoben, bei eurer ARGE??
Ich hab sowas nu noch net gehabt, aber ich werde versuchen mich schlau zu machen, VERSPROCHEN. Versuche mal ob du Schriftlich natürlemont" eine Begründung sowie eine Rechtlich haltbare §§ reiterei von deiner ARGE bekommen kannst.
SO etwa: S G D u H, sie m....... Ich möchte sie bitten mir mitzuteilen aufgrund welcher rechtlicher handhabe sie diese Belege haben möchten, Bitte erklären sie mir aufgrund welcher handhabe sie dasrecht auf ihrer seite zu haben denken. Ich kann darin beim besten willen keinerlei sinn sehen, zumal der Vermieter nicht gezwungen ist( gültige Rechtsprechung) eine NK-abrechnung zu versenden.
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Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Hi Netinvader,
1.)die sind Gründlich, und wollen sehen wie ich dein verbrauch geändert hat , oder 2.) die Arge möchte dir die Gesammten Gelder anweisen :lol::lol: tut das weh Scherz beiseite, wenn du keine unterlagen mehr hast, ist es nicht gerade sehr Klug so einen Antrag zu stellen .
Ok, schadensbegrenzung geht mit etwas glück so:
Vermieter anschreiben und ganz lieb bitten das er dir ( wegen verlust)bis zum xx.xx.09 Kopien der besagten zeiten anfertigt, lege einen Vorgefertigten Briefumschlag (Frankiert natürlich) bei und Bete.
Und für die Zukunft bitte. Anträge immer vollständig haben (mit Unterlagen) bevor man diese Stellt .
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die letzten Bertiebs - und Nebenkosten abrechnungen, .......ab dem Jahr 2005 ..... .........ich habe gar keine Unterlagen mehr
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nachdem ich einen formlosen antrag auf Übernahme der Kosten aus der Nebenkostenabrechnung (Nachzahlung) beantragt habe.
Ok, schadensbegrenzung geht mit etwas glück so:
Vermieter anschreiben und ganz lieb bitten das er dir ( wegen verlust)bis zum xx.xx.09 Kopien der besagten zeiten anfertigt, lege einen Vorgefertigten Briefumschlag (Frankiert natürlich) bei und Bete.
Und für die Zukunft bitte. Anträge immer vollständig haben (mit Unterlagen) bevor man diese Stellt .
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- Ralf Hagelstein
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Ich vermute mal, der TE hat einen Antrag auf Übernahme der aktuellen Nebenkostenabrechnung gestellt. Dafür wird er logischerweise auch die Unterlagen mit eingereicht haben.Ziggi hat geschrieben: tut das weh Scherz beiseite, wenn du keine unterlagen mehr hast, ist es nicht gerade sehr Klug so einen Antrag zu stellen .
Nun wollen sie die Unterlagen der letzten Jahre sehen. Und die hat er vermutlich nicht mehr.
Ralf Hagelstein hat es ja schon geschrieben. Man kann nur hoffen, das er in dieser Zeit nicht im Leistungsbezug war bzw. kein Guthaben hatte.