Umzug - Hilfe ? Notwendig aber.........

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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aggervollbio
Beiträge: 1
Registriert: 07.10.2009 13:26

Umzug - Hilfe ? Notwendig aber.........

Beitrag von aggervollbio »

Hallo Forum :-)
habe da ein Problem ! Wir wollen umziehen von einem Dorf ins andere ! Gründe sind das Soziale Umfeld bedeutet unsere Kleine geht dort zur Schule und hat dort alle Ihre Freunde und auch Oma, Opa , Tante etc. wir die eltern haben jeweils einen Job aber bekommen immer noch gering Hartz4 weil wir so geringe Std. Löhne haben - jetzt brauchte ich von unserem amt ein Schreiben in dem ich bescheinigt bekomme das der Umzug OK ist damit ich die Miete im anderen Ort bekomme ( hier bekomme ich Kaltmiete mit 3 Personen 290,- EURO im neuen Ort bekommen wir 337,- EURO ) so die Neue Wohnugh ist vom sozialen wohnungsbau ist auch von der Größe OK aber kostet 367,- EURO Kalt - diese 30,- EURO Sparen wir aber an Fahrtkosten und weiteren änderungen durch den Umzug so das wir die 30,- EURO extra zahlen KÖNNEN - nun das Problem habe heute das schreiben bekommen wo mir die NOTWENDIGKEIT bescheinigt wird aber nicht die Angemessenheitsgrenze - was bedeutete das nun ? Bekomme ich jetzt nur die Kaltmiete von 290,- EURO und muss den Rest selber bezahlen ? Das wäre eine Katastrophe - hat jemand Erfahrung damit ? Antwort wäre Nett.
Gruss
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo aggervollbio

Das die Angemessenheitsgrenze nicht genehmigt wird lt. Schreiben bedeutet meinem Verständnis nach das man nur die Kosten in der bisher bewilligten Höhe bereit ist zu übernehmen. Ist aber nicht rechtens, wird die Notwendigkeit bestätigt sind auch die Kosten zu übernehmen.

Ist der Umzug als notwendig genehmigt dann sollte die neue ARGE ihren Ermessensspielraum bitteschön auch großzügig nutzen und der Mietübernahme zustimmen.
Es ist eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau, gefördert aus Steuergeldern, also auch von mir, Dir und denen auf der anderen Schreibtischseite.
Für wen wenn nicht für Menschen mit geringem Einkommen sind denn dann sonst diese Wohnungen?
Oder sind die Pläne zur Kasernierung schon so weit gediehen das es heisst. Ab in die Wellblechhütten?

Beim Versuch alles nochmal in Ruhe mit dem Zuständigen zu klären wünsche ich Dir
Viel Erfolg

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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