Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Habe heute meinen neuen Bescheid bekommen und musste feststellen, dass ich über 80 Euro weniger erhalten werde, da mein Kind das sechste Lebensjahr vollenendet hat, also ab dem 7. Lebensjahr mehr als 80 Euro monatlich weniger bezahlt werden. Ist das rechtens? Kann man dagegen etwas tun? Fühle mich echt veräppelt. Warum braucht ein 7 jähriges Kind weniger Geld als ein 6 jähriges? Das ARGE argumentiert damit, dass die Gesetzeslage so wäre. Welches Gesetz schreibt einen solchen Unsinn vor?
SGB II § 74
(Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland bringt das hervor)
"Abweichend von § 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 beträgt die Regelleistung ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011
70 vom Hundert der nach § 20 Absatz 2 Satz 1 maßgebenden Regelleistung."
Bekommst du Unterhaltsvorschuss (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen) dann ändert sich dort der Betrag und wird als Einkommen angerechnet.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
vielen Dank für die Antwort. Auf Deutsch: Ich kriege jetzt nur noch 70 % der Regelleistung? Muss also mit 80 Euro weniger auskommen, oder wie? Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss, mein Ex zahlt das Minimum von 240 Euro und das wars...
Der Regelsatz für Dein Kind beträgt 70 % des Regelsatzes einer volljährigen, alleinstehenden Person = 251,00 €
Dein Regelsatz bleibt so wie er war, nur bei den Kiindern der o.g Altersstufe gibt es eine befristete Änderung.
Kann es sein das sich der Zuschlag für Alleinerziehende bei Dir geändert hat? Muss aus dem Bescheid ersichtlich sein bzw. man muss es Dir auf Nachfrage genau erklären.
Gruss
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