KDU gekürzt um 1/4 wegen Erwerbstätigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Leopold Bloom
Beiträge: 11
Registriert: 21.09.2009 07:34

KDU gekürzt um 1/4 wegen Erwerbstätigkeit

Beitrag von Leopold Bloom »

Zitat aus dem neuesten Bescheid
....Grundsätzlich wurden die Angaben aus den Unterlagen zu den Betriebsausgaben ohne Vorlage von weiteren Nachweisen übernommen, soweit diese plausibel waren oder dies zweckmäßig erschien. (Anm: Das stimmt schon einmal nicht, ich habe für sämtliche Ausgaben Belege eingereicht, und diese sogar zurückerhalten. Wahrscheinlich haben sie wieder einmal die Kopien versandelt)
...
Hinsichtlich der Telefonkosten wurde von diesem Grundsatz abgewichen. Hier wurde mangels Nachweis der betrieblichen Veranlassung der Telefonate lediglich 50 vom Hundert der von Ihnen angesetzten Betriebsausgaben als Kosten anerkannt. (Anm. Das stimmt schon ein weiteres Mal nicht. Ich habe einen EVN und diesen auch vorgelegt. Die waren lediglich zu faul, die mehrere 1.000 Telefonate auf ihre betriebliche Veranlassung zu überprüfen)
.....
(Anm: Und jetzt der Opberhammer!)
Als Raumkosten und Stromkosten wurden die tatsächlichen wurden die tatsächlichen Aufwendungen lt. Mietvertrag bzw. Abschlagsrechnung des Stromversorgers im Verhältnis der Betriebs- zur Gesamtfläche (7 von 29 Quadratmetern) als Betriebsausgaben anerkannt..

Was sich hinter dieser kryptischen Formulierung verbirgt:


Sie teilen meine 1Zi-Wohnung fiktiv in einen gewerblichen und in einem privaten Teil auf,
Somit will die Arge meine KDU im Verhältnis 7:29 kürzen.
Mir stünden also durch Berufstätigkeit faktisch nur noch 22qm zu, während ohne Berufstätigkeit die 29qm problemlos akzeptiert wurden.
Sie bezahlen jetzt nur noch für KDU den Anteil für 22 qm.

Gibt es für eine gesetzliche Grundlage?

Die Arge nutzt damit meine finanzielle Notlage aus. Wenn ich finanziell besser gestellt wäre, hätte ich mir längst ein Büro angemietet.
Weil ich mir das jedoch nicht leisten kann, führe ich die notwendigen Schreib- und Telefontätigkeiten von meiner Wohnung aus.

Danke für Tipps!

Leopold Bloom[/i]
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Leopold Bloom

Der KdU und Stromanteil für den betrieblich genutzten Anteil Deiner Wohnung wurden als Betriebsausgaben anerkannt, also keine Kürzung im eigentlichen Sinne.

Wenn nicht alle betrieblichen Telefonkosten anerkannt wurden ist der Bescheid nicht richtig, Widerspruch einlegen. Die Einzelgesprächsnachweise hattest Du hoffentlich mit "privat" gekennzeichnet wo es nicht um geschäöftliches ging.

Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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