Erstattungsbescheid: widersprechen oder nicht?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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lgg1969
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Erstattungsbescheid: widersprechen oder nicht?

Beitrag von lgg1969 »

Hallo!
Meine Nachbarin ist allein erziehende Mutter. Die Tochter ist 10 Jahre alt. Von Juli bis Sept. hat sie Regelsatz 359,00 und für die Tochter 251,00 bekommen. Heute hat sie ein Änderungsbescheid und ein Erstattungsbescheid gekriegt. In Änderungsbescheid steht wieder die alte Regelleistung, die bis Juli war (351,00 und 211,00), und laut Erstattungsbescheid muss sie den Unterschied für 3 Monate zurück zahlen. Stimmt das, oder soll sie widersprechen? Danke.
nozona
Beiträge: 5
Registriert: 12.09.2009 11:24

Beitrag von nozona »

welche gründe sind für die geforderte rückzahlung genannt worden?
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Überzahlung.
Zitat:" Hierbei handelt es sich um eine irrtümliche Überweisung ohne Verwaltungsakt und insofern um eine zu Unrecht erbrachte Leistung"
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo lgg1969

Das ist völliger Mist was als Regelbedarf im Änderungsbescheid steht. Siehe SGB II § 74

Seit 1.7.2009 sind 359 € für die Mutter und 251 € für die 10-jährige Tochter gültig. Allerdings gilt diese Erhöhung bei 6-13 jährigen nur bis Ende 2011.

Quelle Seite 429 unten

Widerspruch einlegen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
lgg1969
Beiträge: 23
Registriert: 22.11.2008 11:13
Wohnort: Wolfen

Beitrag von lgg1969 »

Danke sehr, meine Nachbarin ist sehr unsicher in solchen Sachen, und das hilft ihr bestimmt; wenn man weiß, worauf soll man hinweisen, es ist schon viel; wir werden Widerspruch einlegen, und ich informiere Sie weiter. Vielen Dank.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
dein Nachbar sollte dann Wiederspruch einlegen, wenn ihm Ende Juni die Juli-Leistung nicht in der ab dann gültigen Höhe berechnet wurde.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
nozona
Beiträge: 5
Registriert: 12.09.2009 11:24

Beitrag von nozona »

Also ich habe gestern nochmal aufgrund deines Posts alle meine Bescheide durchgesehen und habe ab Juli immer 359 für mich und 251 Euro für meine Kinder angrechnet bekommen. Von daher würde ich auch Widerspruch einlegen, bzw. gleich zur Leistungsabteilung traben, in einem persönlichen Gespräch kann man das wohl schneller klären.
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