Hallo!
Meine Nachbarin ist allein erziehende Mutter. Die Tochter ist 10 Jahre alt. Von Juli bis Sept. hat sie Regelsatz 359,00 und für die Tochter 251,00 bekommen. Heute hat sie ein Änderungsbescheid und ein Erstattungsbescheid gekriegt. In Änderungsbescheid steht wieder die alte Regelleistung, die bis Juli war (351,00 und 211,00), und laut Erstattungsbescheid muss sie den Unterschied für 3 Monate zurück zahlen. Stimmt das, oder soll sie widersprechen? Danke.
Erstattungsbescheid: widersprechen oder nicht?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo lgg1969
Das ist völliger Mist was als Regelbedarf im Änderungsbescheid steht. Siehe SGB II § 74
Seit 1.7.2009 sind 359 € für die Mutter und 251 € für die 10-jährige Tochter gültig. Allerdings gilt diese Erhöhung bei 6-13 jährigen nur bis Ende 2011.
Quelle Seite 429 unten
Widerspruch einlegen.
Gruss
Das ist völliger Mist was als Regelbedarf im Änderungsbescheid steht. Siehe SGB II § 74
Seit 1.7.2009 sind 359 € für die Mutter und 251 € für die 10-jährige Tochter gültig. Allerdings gilt diese Erhöhung bei 6-13 jährigen nur bis Ende 2011.
Quelle Seite 429 unten
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo,
dein Nachbar sollte dann Wiederspruch einlegen, wenn ihm Ende Juni die Juli-Leistung nicht in der ab dann gültigen Höhe berechnet wurde.
Gruß
dein Nachbar sollte dann Wiederspruch einlegen, wenn ihm Ende Juni die Juli-Leistung nicht in der ab dann gültigen Höhe berechnet wurde.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Also ich habe gestern nochmal aufgrund deines Posts alle meine Bescheide durchgesehen und habe ab Juli immer 359 für mich und 251 Euro für meine Kinder angrechnet bekommen. Von daher würde ich auch Widerspruch einlegen, bzw. gleich zur Leistungsabteilung traben, in einem persönlichen Gespräch kann man das wohl schneller klären.