Arbeit aber es scheitert am Hortplatz

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Kloisen
Beiträge: 16
Registriert: 26.09.2008 07:31

Arbeit aber es scheitert am Hortplatz

Beitrag von Kloisen »

Hallo

Sachlage:
2 Eltern Mama: Arbeitslos Papa: Arbeit
2 Kinder Kind1: 3 Jahre Kindergarten Kind2: 7 Jahre 2 Klasse.

Mama hat endlich Arbeit über eine Zeitarbeitsfirma gefunden.
Schwerpunkt ist Schichtarbeit in einer Lebensmittelbude.
Papa arbeitet auf dem Bau und wie da die Feierabendzeiten sind weißt man ja zu genüge. Pünktlich Feierabend steht net auf der Tagesordnung.

So nun zu dem Problem:
Mama wollte das Kind2 an einen Hortplatz anmelden, weil Sie auch Tage arbeiten müsste, wo Sie Kind2 net von der Schule abholen kann.
Kind ist auf Warteliste die natürlich unendlich lang ist. Jetzt ist es so das
Mama die Arbeit net aufnehmen kann, weil Sie keinen Hortplatz bekommt.

Frage:
Welche gesetztlichen Möglichkeiten bleiben um evtl. einen Hortplatz zu erzwingen? Bzw. gibt es eine Möglichkeit irgendwie das Kind im Hort unterzubringen, so Art Notplatz.
Ich kann mir nicht vorstellen, das Mama auf Grund von einem Hortplatz die Arbeit nicht annehmen kann. Denn Mama möchte nach all den Jahren aus Hartz4 raus.

Hoffe konnte den Fall gut erläutern und bitte um Hilfe.
Es betrifft das Ganze einer Freundin von mir.

Gruß
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ab zur ARGE und Übergangsweise oder auch für länger nach einer Tagesmutter fragen. :?: :!:

Meine das ist § 16 III SGB II

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kloisen
Beiträge: 16
Registriert: 26.09.2008 07:31

Beitrag von Kloisen »

Jo Danke dir. Hab das Gesetzt raus gesucht. Es geht um die Einstieggeld Geschichte und da fällt auch die Betreung von minderjährigen Kinder drunter. Werde es weiter reichen!
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