betriebskostenrückzahlung,obwohl damals noch kein hartz???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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hamiluna
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betriebskostenrückzahlung,obwohl damals noch kein hartz???

Beitrag von hamiluna »

hallo,

ich habe eine frage: seit oktober 2008 beziehe ich hartz 4. nun soll ich dem amt meine betriebskostenabrechnungen von 2007 und 2008 vorlegen (2007 hatte ich ein guthaben).wozu??ich habe doch 2007 noch kein hartz4 bekommen,dementsprechend auch keine vorauszahlung vom amt,warum also muss ich denen das guthaben zahlen?

ebenso 2008-ich habe erst ab oktober 2008 hartz4 erhalten,dementsprechend müsste ich doch dann auch nur eventuell entstandenen guthaben ab oktober zurückzahlen,richtig?

weiß jemand, wie das in diesem fall ist?

danke euch schonmal!
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DjTermi
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Re: betriebskostenrückzahlung,obwohl damals noch kein hartz?

Beitrag von DjTermi »

hamiluna hat geschrieben:,dementsprechend auch keine vorauszahlung vom amt,warum also muss ich denen das guthaben zahlen?
Du sollst denn das Guthaben zurückzahlen das Du 2007 bekommen hast ? Das kann nur ein irtum sein ...

Was genau steht denn im Schreiben ?
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