Umzug/Wohnung RLP nach Hessen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Felicja
Beiträge: 3
Registriert: 29.08.2009 13:49

Umzug/Wohnung RLP nach Hessen

Beitrag von Felicja »

Hallo :)

Ich muss etwas ausholen damit meine Frage Sinn ergibt, ich hoffe das stört nicht :lol:

Also mein Mann, Sohn (11 Monate) und ich wohnen derzeit in RLP und beziehen ALG II, nun möchten wir in einen anderen Landkreis (Hessen) umziehen. Die hier ansässige ARGE genehmigte dies auch woraufhin wir begannen eine Wohnung zu suchen. Wir fanden dann doch recht schnell eine, der Vermieter und Familie stammen aus demselben Ort wie ich und meine restliche Familie. Die neue ARGE wollte das wir mit dem Mietvertrag und der Erlaubnis der alten ARGE vorbei schauen zur Voransicht, der Mietvertrag sollte hierfür nicht unterschrieben sein.
Aber immerhin hatte ich ja eine mündliche Zusage und einen ausgefüllten Mietvertrag, alles im Beisein meiner Mutter als Zeugin. Damit waren wir dann also bei der zukünftigen ARGE, die uns eine schriftliche Genehmigung erteilte besagte Wohnung anzumieten und Übernahme der Kaution. Die alte Wohnung hatte ich natürlich inzwischen gekündigt.
Daraufhin versuchte ich den Sohn des Vermieters zu erreichen, der dies alles mit uns aufgenommen hatte und an den uns auch die Mutter verwies.
Diesen erreichte ich dann ewigen nicht, seine Mutter verwies mich wieder nur an ihn. Dann rief er endlich an und sagte mir (ich zitiere) :" Oje oje ich glaube meine Mutter hat die Wohnung schon anderweitig jetzt vermietet!"
Der wolle sich aber am selben Tag melden ob er sich nicht täusche, ich war natürlich fix und fertig.
Er meldete sich natürlich nicht! Drei Tage später riefen wir ihn wieder an, woraufhin er etwas sagte von einer anderen Wohnung die frei werde, er würde das klären und sich melden...
:roll: War ein guter Scherz, er meldete sich natürlich nicht mehr und war ab da auch nicht mehr zu erreichen.

Nun versuchten wir natürlich eine neue Wohnung im Kreis zu finden.

Jetzt komme ich zu den Kernfragen meines Beitrages.

Wir haben eine andere Wohnung gefunden, diese ist aber teurer als Wohnung a. 15€ mehr KM, 5m² größer und die Kaution ist hier 3 Monatsmieten und nicht nur 2, also ist auch diese höher.
Trotzdem liegen wir was Größe und Preis angeht im erlaubten Feld, was auch zusage bei Wohnung a war.
Kann die Wohnung trotzdem jetzt abgelehnt werden weil sie teurer als Wohnung a ist? Das mit dem Mietvertrag war immerhin kein Eigenverschulden.
Außerdem gab die Dame auf der ARGE Limburg (Kreis Limburg Weilburg) die Auskunft sie würden höchstens Mietkaution in Höhe von 780€ gewähren, aber laut § 551 BGB ist es doch auf 3 Monatsmieten geregelt?!

Ich hoffe mein Beitrag ist gut verständlich und freue mich auf schnelle Antworten (die Zeit drängt etwas, da unsere Wohnung nur noch bis 30.09.2009 läuft) :D
Vielen Dank schonmal im Vorraus!

LG
Feli
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Liebe Felicja,

da kann man Euch keinen Rat geben.

Die Frage ist: Könntet Ihr den Umzug aus eigener Kraft ersteinmal wuppen, also inklusive Kaution etc.?

Wenn ja, stellt alle nötigen Anträge und zieht zu Ende Eures bestehenden Mietvertrages in die neue, angemessene, Wohnung um.

Wenn ein Mietvertrag endet, ist ein Umzug erforderlich. Ist die neue Wohnung "angemessen", so steht einem Umzug nichts im Wege, zumindest in einen anderen Zuständigkeitsbereich mit anderen Mietregeln als bisher. So interpretiere ich die entsprechenden Beschlüsse des Bundessozialgericht.

Nur, wie die ARGEN dann tatsächlich handeln, und wie eventuell die Gerichte in Eurem Fall entscheiden, das kann niemand voraus sehen.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Felicja

Was ARGE Limburg für angemessen hält kannst du hier raussuchen

und für weitere Unterstützung
hier mal schauen. :)

Wir machen Begleitung zu ARGE Limburg, vorheriger Kontakt zum genauen Besprechen ist aber unbedingt erforderlich.
Kannst auch gerne per pn genaueres besprechen.

Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 02.09.2009 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Felicja
Beiträge: 3
Registriert: 29.08.2009 13:49

Beitrag von Felicja »

Danke für eure Antworten :)
Ich hatte eine Stellungnahme für die ARGE geschrieben, warum es mit der anderen Wohnung nicht klappt, dann schnell zur ARGE und die andere Wohnung wurde genehmigt, natürlich schriftlich :wink:
Ich bin froh, dass es ohne Probleme geklappt hat :lol:
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Felicja

Wunderbar, Glückwunsch und denk dran das Darlehen für die Kaution braucht während des Leistungsbezugs nicht per Ratenzahlung getilgt werden. Das macht man danach, auch wenn diesbezüglich etwas zum unterschreiben vorgelegt wird - nix unterschreiben. Ist es schon passiert - widersprechen.

Gruss
Zuletzt geändert von Melinde am 11.09.2009 02:49, insgesamt 2-mal geändert.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Felicja
Beiträge: 3
Registriert: 29.08.2009 13:49

Beitrag von Felicja »

Melinde hat geschrieben:Hallo Felicja

Wunderbar, Glückwunsch und denk dran das Darlehen für die Kaution braucht während des Leistungsbezugs nicht per Ratenzahlung getilgt werden. Das macht man danach, auch wenn diesbezüglich etwas zum unterschreiben vorgelegt wird - nix uunterschreiben.
Ist es schon passiert - widersprechen.

Gruss
Danke für den Tip, das man das nicht mal unterschreiben muss wusste ich nicht. Allerdings das mit dem Darlehnen :)
Jetzt hoffe ich nur noch das es etwas wird mit dem Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung, unsere alte Wohnung war/ist nämlich teilmöbliert...
naja Daumen drücken :D
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Felicja

Bei teilmöblierter Wohnung fehlt ein Teil der notwendigen Möblierung, also ist der fehlende Teil zu bewilligen.

Irgendwo gibt es auch schon Urteile dazu, weiss jetzt nur nicht wo findbar.

Gruss von daumendrückender.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten