Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo,
möchte zu meinem Freund ziehen von Bayern nach Hessen. Nun verdient der aber sehr gut, ich möchte mich aber nicht abhängig machen und man weiß ja nicht, ob das auch auf Dauer klappt.
Nun hab ich von meinem aktuellen Jobcenter erfahren, dass die Entscheidung, ob ich weiter ALG2 beziehen kann im Ermessen des Sachbearbeiters des zukünftigen Jobcenters liegt.
War auch schon einmal 1 Jahr mit einem Mann zusammen gezogen und da habe ich ALG2 weiter bekommen. Da sagte man mir, dass niemanden zugemutet werden könnte über 300 km umzuziehen, den Mann nur von Wochenende kennen zu können und von ihm abhängig zu sein. Da wurde mir erst einmal ein Jahr eingeräumt.
Kann mir da jemand helfen? Wie sieht da die Gesetzgebung wirklich aus.
Du bildest dann eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund. Das Einkommen deines Freundes ist bei der Berechnung für deine ALG II-Leistung integriert. Es kann passiern das Du dann garnichts mehr bekommst.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.