Einzahlung auf Konto ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Einzahlung auf Konto ?
Hallo, nach 6 Monaten muß man ja wieder seine Kontoauszüge der Arge vorlegen um eine Bewilligigung der Fortzahlung zu bekommen. Bei mir auf dem Konto war eine Einzahlung von mir selbst, von 250 euro. Die Arge´meinte, daß wenn ich nicht nachweise um was für eine Einzahlung von 250 euro es sich handelte; sie dann diesen Betrag als Einkommen anrechne. Sie haben ihn vorab mal auch vom Hartz4 Geld schon abgezogen. Meine Frage nun : wenn dises Geld mir ein Freund geliehen hat und ich es einzahlte, dann ist das doch kein Einkommen..oder
Hallo,
ich lese das immer mal wieder hier im Forum, daß bei manchen ALGII Empfängern die Kontoauszüge kontrolliert werden. Ich hab mich schon gefragt warum das bei mir nicht so ist. Nicht daß ich deshalb traurig darüber wäre ich frag mich nur nach welchem Chema kontrolliert wird. Warum ist das denn so, daß manche dauernd ihre Kontoauszüge vorlegen müssen und manche nur beim Erstantrag vor 3 Jahren (so ists bei mir gewesen und seither gar nix mehr).
Doch nun zu Deiner Frage, Dein Freund kann Dir schriftlich bescheinigen daß er Dir das Geld für einen bestimmten Zweck gegeben oder geliehen hat. ZB. Kleidung/ Winterstiefel und Annorak/ Für Dich oder Dein Kind/Kinder....Belege hast Du nicht aufbewahrt.......
Gruß buxi
ich lese das immer mal wieder hier im Forum, daß bei manchen ALGII Empfängern die Kontoauszüge kontrolliert werden. Ich hab mich schon gefragt warum das bei mir nicht so ist. Nicht daß ich deshalb traurig darüber wäre ich frag mich nur nach welchem Chema kontrolliert wird. Warum ist das denn so, daß manche dauernd ihre Kontoauszüge vorlegen müssen und manche nur beim Erstantrag vor 3 Jahren (so ists bei mir gewesen und seither gar nix mehr).
Doch nun zu Deiner Frage, Dein Freund kann Dir schriftlich bescheinigen daß er Dir das Geld für einen bestimmten Zweck gegeben oder geliehen hat. ZB. Kleidung/ Winterstiefel und Annorak/ Für Dich oder Dein Kind/Kinder....Belege hast Du nicht aufbewahrt.......
Gruß buxi
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- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
Ihr glücklichen...
ich musste bei den letzten beiden Fortzahlungsanträgen die Auszüge der letzten 3 Monate lückenlos abgeben.. ..
was für ein generve...
Woran das liegt,kein Plan,kenne auch Leute die mussten noch nie etwas abgeben in der Richtung.
Nochmal zum Fragesteller,lass Dir doch von Deinem Freund einen Schuldschein schreiben und gib an das Du das Geld zum Begleichen von Rechnungen etc. gebraucht hast. Oder zum Ausgleichen Deines Kontos... Das sollte reichen.
Viel Glück
LG kossi
ich musste bei den letzten beiden Fortzahlungsanträgen die Auszüge der letzten 3 Monate lückenlos abgeben.. ..
was für ein generve...
Woran das liegt,kein Plan,kenne auch Leute die mussten noch nie etwas abgeben in der Richtung.
Nochmal zum Fragesteller,lass Dir doch von Deinem Freund einen Schuldschein schreiben und gib an das Du das Geld zum Begleichen von Rechnungen etc. gebraucht hast. Oder zum Ausgleichen Deines Kontos... Das sollte reichen.
Viel Glück
LG kossi
Ja so gehts mir auch immer; ich hatte diesmal meine Kontoauszüge kopiert und da fehlten ein paar Blätter, worauf gleich ein Schreiben kam das ich Blatt xx und x noch nachreichen müße. Bei mir sind die immer besonders genau. Vielleicht liegts daran das ich mir nix gefallen lasse von denen und mich dann auch schriftlich beschwere wenn sie mal wieder nix überwiesen haben oder mich beschwere wenn sie behaupten wie letztes Mal, daß die Arge gar keinen Fortzahlungsantrag bekam obwohl ich glücklicherweise eine Kopie mit Eingangsstempel hatte.Kossi hat geschrieben:Ihr glücklichen...
ich musste bei den letzten beiden Fortzahlungsanträgen die Auszüge der letzten 3 Monate lückenlos abgeben.. ..
was für ein generve...
Woran das liegt,kein Plan,kenne auch Leute die mussten noch nie etwas abgeben in der Richtung.
Nochmal zum Fragesteller,lass Dir doch von Deinem Freund einen Schuldschein schreiben und gib an das Du das Geld zum Begleichen von Rechnungen etc. gebraucht hast. Oder zum Ausgleichen Deines Kontos... Das sollte reichen.
Viel Glück
LG kossi
Und überhaupt; die Arge geht das gar nix an für was ich das Geld brauche..ich denke leihen kann ich mir soviel ich will.
Natürlich kannst du dir Geld leihen, was ich allerdings schon wieder frech finde ist: DASS DIE DAS GELD SCHON MAL ABGEZOGEN HABEN ! Bevor irgentwas geklärt ist ! Sowas ist einfach nicht normal oder ?
Also lass dir von dem , der so nett war und dir das Geld geliehen hat was schriftliches geben!
LG
Silvia
Also lass dir von dem , der so nett war und dir das Geld geliehen hat was schriftliches geben!
LG
Silvia
Und immer wieder sei daran erinnert:
Unter Kumpels geht geliehenes von Hand zu Hand, das spart Ärger.
Brennt es bei einer Rechnung die sonst über Konto (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung) geht aber wegen Ebbe nicht ausgeführt werden kann, dann auf das Konto des Gläubigers direkt einzahlen was man geliehen bekommen hat.
Wohnt der Kumpel weiter weg und man trifft sich nicht persönlich, dann kann er auch direkt so eine Rechnung begleichen.
Unter Kumpels geht geliehenes von Hand zu Hand, das spart Ärger.
Brennt es bei einer Rechnung die sonst über Konto (Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung) geht aber wegen Ebbe nicht ausgeführt werden kann, dann auf das Konto des Gläubigers direkt einzahlen was man geliehen bekommen hat.
Wohnt der Kumpel weiter weg und man trifft sich nicht persönlich, dann kann er auch direkt so eine Rechnung begleichen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Mholzmichel
- Beiträge: 102
- Registriert: 23.05.2007 09:36
- Wohnort: Sachsen
- Kontaktdaten:
Hallo,
so nun habe ich nach 2 Jahren vor ca. 6 Wochen die 250 Euro durch KLage über das Sozialgericht wieder bekommen. Sogar mit der Entschuldigung der ARGE das dies so lange dauerte..pfff..
Bei der ARGE hielft nur eins Leute: Klagen Klagen und nochmal Klagen..dann werden die vorsichtiger.
Die Devise der ARGE lautet offiziell fördern und fordern aber in Wirklichkeit ist die Devise: Sperren und kürzen
..also klagt gegen Sie was das Zeugs hält. Bei jedem falschen Furz verklagen. Denn so wie die uns dauernd rechtliche Fallen stellen wollen, so müßt ihr das mit denen auch machen.
Servus
so nun habe ich nach 2 Jahren vor ca. 6 Wochen die 250 Euro durch KLage über das Sozialgericht wieder bekommen. Sogar mit der Entschuldigung der ARGE das dies so lange dauerte..pfff..
Bei der ARGE hielft nur eins Leute: Klagen Klagen und nochmal Klagen..dann werden die vorsichtiger.
Die Devise der ARGE lautet offiziell fördern und fordern aber in Wirklichkeit ist die Devise: Sperren und kürzen
..also klagt gegen Sie was das Zeugs hält. Bei jedem falschen Furz verklagen. Denn so wie die uns dauernd rechtliche Fallen stellen wollen, so müßt ihr das mit denen auch machen.
Servus
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- Registriert: 19.08.2009 15:30
ich kenn das auch.. seufzzz.. alle 3 Monate wieder.. Kontoauszüge.... Bei den ersten Male macht man noch fehler.. zahlt Geld ein, damit die Rechnung überwiesen werden kann, natürlich bringt das Ärger... Mit Bescheinigung von Tochter, das sie mir das Geld geliehen hat.. und so.. jetzt schlauer.. werden offene Rechnungen direkt vom anderen Konto dann bezahlt.. umständlich aber geht nicht anders...
Genauso, wenn man bei E Bay, was verkauft...Das Geld muß auch auf andere Konten.. sonst Einkommen!! Schwachsinn
Genauso, wenn man bei E Bay, was verkauft...Das Geld muß auch auf andere Konten.. sonst Einkommen!! Schwachsinn