Erstausstattung Wohnung,was bekommt man bezahlt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mama22
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2009 13:13
Wohnort: Bad Freienwalde

Erstausstattung Wohnung,was bekommt man bezahlt?

Beitrag von Mama22 »

Hallo,meine 2 kleinen Kinder,meine kleine Schwester und ich müssen umziehen.Unsere Mutter starb im Januar und wir müssen raus.Umzug wurde bereits genehmigt und Wohnung ist angemessen.Bei der Erbausschlagung wurde uns gesagt wir dürfen die Möbel meiner Mutter nicht mehr nutzen da sie unter das Erbe fallen,das wäre also die Komplette Einrichtung.Was kann ich nun beantragen bzw wieviel bekomme ich für die Einrichtung.Kann ich auch Teppiche und Lampen beantragen?Muss meine Schwester einen eigenen Antrag stellen da sie eine BG ist?Sie ist Schülerin und Sorgerecht hat ihr Papa aber sie wohnt bei mir da wir ja alle zusamm mit unserer Mutter gewohnt haben
stacy
Beiträge: 19
Registriert: 08.08.2009 09:41
Wohnort: bamberg

Hallo

Beitrag von stacy »

Beantrage erst mal alles was du benötigst.

Dann abwarten was die ARGE bewilligt.

Eine Bekannte hat mal ein Schlafzimmer,Schrank,Couch beantragt und das wurde genehmigt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Mama22

Jede BG beantragt separat.

Es ist durch die Erbausschlagung nichts mehr verfügbar und daher Erstausstattung nötig.

Schau mal hier bei Verwaltungsanweisungen zu § 23 SGB II ob Du da Deine Gemeinde, Landkreis oder ähnliches findest und nachlesen kannst was bewilligt wird.

Alles was nötig ist auf die Liste, gestrichen wird sowieso.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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