Hallo!
Oh weh, ich habe gleich einen Haufen Fragen... Also, los gehts:
Erstmal Grunddaten:
Ich bin seit Juni 2008 alleinerziehend, 4 Kinder (3 bis 7 Jahre) und bekomme Hartz IV. Für die Kinder gibt es Wohngeld, Unterhalt, UVG und Kindergeld.
Meine Elternzeit endete am 16.07.2009, ich habe nach §§19 BEEG selber gekündigt (wg Kinderbetreuung, meine Kleine hat auch keinen KiGa-Platz bekommen).
1. Ich habe jetzt meine Jahresabrechnung Gas bekommen. Bekomme eine Rückzahlung von knapp 390 Euro *freu! Oder krallt sich das Amt die Kohle? Vom Amt bekomme ich ca 140 Euro Heizkosten, tatsächlicher Abschag waren aber 228 Euro...
2. Weil ich derzeit wg den Kindern nicht arbeiten gehen kann, habe ich mich auch nicht beim Arbeitsamt gemeldet... Böser Fehler, oder?
3. Gestern bekam ich einen Anruf von meiner Noch-Krankenkasse (wechsel zum 01.08.09 in eine andere). Die meinten, dass ich mich für 14 Tage (17.07.-31.07.) familienversichern müsste, da ich ja nun nicht mehr beschäftigt bin und noch verheiratet (Scheidung läuft aber). Wieso pubt die Noch-Kasse so rum und in der neuen Kasse gibt es keine Probleme? Die neue Kasse weiss, dass ich getrennt lebend und nicht in einem Job bin...
Ich danke Euch ganz herzlich!!!
Ohoh, viele Fragen...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- catrin1976
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- Registriert: 07.03.2008 22:52
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Hallo,
zu Frage bezüglich des Guthabens. Es wird sicherlich so sein das ein Teil angerechnet wird. Du musst das Guthaben eh angeben, sage bitte hier dann, was genau berechnet wurde. Das Amt meldet sich in der Regel wenn sie was von Dir wollen. (Wenn Du ALG II bekommst) Das mit deiner KK verstehe ich gar nicht, da, wenn Du gekündigt hast dann doch zum Monatsende und nicht in der Mitte eines Monats, was solln der Quark
zu Frage bezüglich des Guthabens. Es wird sicherlich so sein das ein Teil angerechnet wird. Du musst das Guthaben eh angeben, sage bitte hier dann, was genau berechnet wurde. Das Amt meldet sich in der Regel wenn sie was von Dir wollen. (Wenn Du ALG II bekommst) Das mit deiner KK verstehe ich gar nicht, da, wenn Du gekündigt hast dann doch zum Monatsende und nicht in der Mitte eines Monats, was solln der Quark

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

- catrin1976
- Beiträge: 15
- Registriert: 07.03.2008 22:52
- Wohnort: 27308
Na, dann warte ich die Guthabensache erstmal ab...
Die Kündigung zur Monatsmitte resultiert daraus, dass meine Elternzeit am 16.07. endete. Da ich nur Vollzeit hätte wieder anfangen können, dass aber wegen der fehlenden Kinderbetreuung für mich unmöglich ist, habe ich nach §§19 BEEG drei Monate vor Ablauf meiner Elternzeit gekündigt - mein Chef hätte mich ja wegen des Kündigungsschutzes nicht kündigen können. Oder habe ich da auch was falsch verstanden? Denn nach §§19 BEEG geht es dann nur so. Sonst hätte ich ja vom 17.-31.07. wieder arbeiten müssen...
Die Kündigung zur Monatsmitte resultiert daraus, dass meine Elternzeit am 16.07. endete. Da ich nur Vollzeit hätte wieder anfangen können, dass aber wegen der fehlenden Kinderbetreuung für mich unmöglich ist, habe ich nach §§19 BEEG drei Monate vor Ablauf meiner Elternzeit gekündigt - mein Chef hätte mich ja wegen des Kündigungsschutzes nicht kündigen können. Oder habe ich da auch was falsch verstanden? Denn nach §§19 BEEG geht es dann nur so. Sonst hätte ich ja vom 17.-31.07. wieder arbeiten müssen...