Frage zu Bewerbungskosten änderung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maikstacker
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Frage zu Bewerbungskosten änderung

Beitrag von maikstacker »

Guten Tag
ich habe heute mal die Frage:
wie haben sich die Bestimmungen zur Bewerbungskosten gewährung zum 01.01.2009 geändert ?? Für den Raum Berlin.
Danke an alle.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Bewerbungskosten wurden bislang bis 260 Euro pro Jahr und fünf Euro pauschal pro nachgewiesener Bewerbung erstattet. Weiterhin hatten die Ämter bislang auf Antrag die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen erstattet, wenn das einladende Unternehmen diese nicht übernahm. Auch die Kosten für Übernachtungen konnten erstattet werden, wenn etwa zu später Stunde kein Zug mehr vom Bewerbungsort zurückfuhr oder andere Umstände zur Übernachtung zwangen. Damit diese Kosten auch jetzt noch übernommen werden, ist nach wie vor wichtig: Der Bewerber muss vorab einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wer dann eine Stelle gefunden hat, aber in eine andere Stadt umziehen muss, kann eine Trennungskostenbeihilfe (bis zu 260 Euro pro Monat nach altem Recht) bei doppelter Haushaltsführung oder auch eine Umzugskostenbeihilfe (bisher bis zu 4.500 Euro) beantragen. „All das ist im Grundsatz auch weiterhin möglich“,.

Wieviel dein SB Dir zahlen kann für deine Bewerbungskosten hängt davon ab wie hoch sein bzw. von der Arge Vermittlungsbudget da ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy7733
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Bewerbungskosten

Beitrag von Andy7733 »

Hallo,

1.Frage: Wie ist das gemeint ? :
"Der Bewerber muss vorab einen Antrag auf Kostenübernahme stellen."??
...seither hatte ich immer 10 bewerbungen mit Absagen abgegeben und 50 Euro bekommen. Soll man nun wegen jeder doofen Berwerung erst 1 Antrag stellen damit die Kosten von 5 Euro übernommen werden ? Kann doch nicht sein,oder ? Das wäre ja total umständlich und aufwendig, oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden ? Wohne in BW.

2.Frage Die SB sagte mir das sie nur noch Bewerbungen zahlt, wenn ich eine gewiße Schreibform einhalte ? Kann sie das verlangen ? Ihr gefiel die Art und unterteilung meiner Bewerbubgsanschreiben nicht bzw. waren ihr nicht gut genug.

3. Sie meinte auch , Bewerbungskostenerstattung wären nur eine Kann und nicht eine Muß Bestimmung. Also müßte ich demnach auch keine Bewrbungen mehr schreiben wenn ich das Geld nicht erstattet bekomme,denn vom Regelsatz muß ich das ja nicht auch noch selber finanzieren,oder ?

Gruß
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

zu Frage 1:

Nein, Du musst nicht für jede Bewerbung die Du schreibst ein Antrag stellen. . Es läuft so ab, wie früher auch. Du stellst denn Antrag auf Bewerbungskosten, bekommst einen Antrag mit einer Tabelle, da kommen alle Bewerbungsbemühungen rein.

zu Frage 2:

Wenn Du möchtest schaue ich da gerne mal drüber, schicke mir dazu mal deine. ( Kannst Du ja Anonym machen)

zuFrage 3:

Hast Du keine Eingliederungsvereinbarung mit ihr getroffen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andy7733
Beiträge: 29
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Beitrag von Andy7733 »

Danke für die Info . o.k mache ich.
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