Was bringen die Änderungen zum 01.01.2008

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Gesperrt
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Was bringen die Änderungen zum 01.01.2008

Beitrag von orphanages »

Zum 01.01.08 hat sich die Einkommensberechnung bei ALG2 Aufstockern geändert. Stichpunkt EKS, Anerkannte Ausgaben etc. Meine Frage: Wie wird jetzt eine abschließende EKS für den Zeitraum Januar bis Juni 2009 gehandhabt. Angenommen ich habe folgende Ergebnisse erzielt:
Januar 2000 EUR Gewinn
Februar 900 EUR Verlust
März: 1000 EUR Gewinn
April: 200 EUR Gewinn
Mai: 900 EUR Verlust
Juni : 800 Gewinn

Wird jetzt der Durchschnitt der 6 Monate ermittelt und demzufolge eine Erstattung oder Rückforderung festgestellt ? Oder wird jeder Monat für sich angeschaut und für Monate wo ein Gewinn mehr als der Bedarf erzielt wurde eine Rückerstattung gefordert und für Monate wo Verlust erzielt wurde bzw. ein Gewinn der weniger als der Bedarf erzielt wurde eine Nachzahlung in Frage kommen.
Bis Eintritt der Änderungen wurde ja immer der Durchschnitt ermittelt.
Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Woran liegt es, dass ich keine Antwort bekomme ? Gibt es in diesem Forum keinen fachkundigen, der die Frage beantworten kann oder war die Frage zu schwer ?
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Oder ist der Fragesteller einfach zu ungeduldig ? Die Einkommensberechnung wird nicht monatlich sondern es wird der Durchschnitt von 6 Monaten genommen.

Mehr dazu: hier

Bei weiteren Fragen besser die ARGe Anrufen, weil das ganze nicht leicht zu erklären ist ! Daher auch sicherlich die zurück Haltung der antworten !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Zunächst vielen Dank für Deine Anwort. Dass Du erst nach dem Folgebeitrag antwortest, zeigt doch, dass es mit der Ungeduld nichts zu hat, sondern....
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

..das ich Beruflich eingebunden bin und auch nur ab und an hier im Forum rein schauen kann, und das nur zufällig gelesen hatte... Da ich die Berrechnungsart weiß habe ich’s Dir auch rein geschrieben ;) Aber für mehr Infos ist der Griff zum Hörer besser..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Lieber "orphanages",

Deine Anspruchshaltung finde ich merkwürdig.
Hier helfen Menschen ehrenamtlich, ohne irgendeine Aufwandsentschädigung, je nach persönlichen Möglichkeiten.

Das RDG setzt uns in diesem Laien- und Selbshilfeforum natürlich zusätzliche Grenzen.

Gibt es bei Dir am Ort keine Fachanwäte für Sozialrecht, bietet Dir der Sozialverband oder die Gewerkschaft in der Du "sicherlich" Mitglied bist keine SozialRechtsBeratung? Die evtl. vorhandene örtliche Erwerbslosen-Initiative kann auch nicht helfen? Bietet Dir die Handwerks- oder Handels-Kammer keine Hilfe?

Irgendwie kann ich nicht glauben, dass Du selbstständig bist. Mit einer qualifizierten Existenzgründerberatung der Kammern, der BA und der ARGEN solltest Du die Anworten auf Deine Fragen locker selbst in Erfahrung bringen können.

Darum schließe ich hier.
Gesperrt