Brauche bitte dringend und schnell Hilfe!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Trinity
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2009 13:06

Brauche bitte dringend und schnell Hilfe!

Beitrag von Trinity »

Mein 22-jähriger Sohn kommt gerade von der ARGE. Er wohnt seit dem 01.05.2009 nicht mehr bei mir und wollte Alg II beantragen. Er ist auch schon umgemeldet. Nun will die ARGE von mir eine Stellungnahme, warum er nicht mehr bei mir wohnt, ich sei ihm unterhaltspflichtig und könne ihn nicht so einfach rausschmeissen. Ich bin rheumakrank und brauche dringend meine Ruhe, um einigermassen schmerzfrei leben zu können. Das war aber nicht mehr möglich, da er sich von mir nichts mehr vorschreiben lässt und auch die täglichen Besuch seiner Freunde zu viel für mich sind. Genügt das als Begründung?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Trinity
Es gibt kein "Kinder-Rausschmiss-Verbot". Quelle Folie 52
Wenn das Zusammenleben mit einem Kind nicht mehr möglich ist besteht Bedarf an einer eigenen Wohnung/Zimmer für das Kind.
Notfalls muss man den Anspruch einklagen.
Antrag nachweislich nochmal bei ARGE stellen, nicht abwimmeln lassen.
Wird er partout nicht angenommen gibt man ihn z.B. im Gemeindebüro ab, von dort muss er an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Immer schriftlich und mit Eingangsbestätigung machen.
Viel Erfolg und
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Trinity
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2009 13:06

Beitrag von Trinity »

Hallo Melinde,
vielen Dank schonmal für deine schnelle Antwort. Mein Sohn wohnt z. Z. bei einem Freund, der ein eigenes Haus besitzt und er braucht ihm keine Miete zu zahlen. Nun geht es um seinen Unterhalt, darum auch der Antrag auf Alg II. Muss ich trotzdem Unterhalt zahlen?
LG Trinity
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Wenn dein Sohn ALG 2 beantragt, wird die Arge Unterhaltsansprüche gegen die Eltern prüfen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Trinity
Beiträge: 4
Registriert: 11.05.2009 13:06

Beitrag von Trinity »

Hallo Merlinde,
vielen Dank für den Link: Quelle Folie 52. Ich bin erst heute dazu gekommen, mir alles oder das meiste durchzulesen und muss sagen, es hat mich echt weiter gebracht. :D

Hallo DjTermi,
naja...bei meinen umfangreichen Recherchen bin ich zwar nicht auf eindeutige Aussagen bzgl. meiner Unterhaltspflicht gestoßen, aber ich denke nun, dass man nur Kindern die sich in Ausbildung befinden unterhaltspflichtig ist. Es heißt sogar, dass eine Unterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus verfassungswidrig ist (ausgenommen Auszubildende in welcher Form auch immer).

Viele liebe Grüße und nochmals Danke.
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