Brauche bitte dringend und schnell Hilfe!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Brauche bitte dringend und schnell Hilfe!
Mein 22-jähriger Sohn kommt gerade von der ARGE. Er wohnt seit dem 01.05.2009 nicht mehr bei mir und wollte Alg II beantragen. Er ist auch schon umgemeldet. Nun will die ARGE von mir eine Stellungnahme, warum er nicht mehr bei mir wohnt, ich sei ihm unterhaltspflichtig und könne ihn nicht so einfach rausschmeissen. Ich bin rheumakrank und brauche dringend meine Ruhe, um einigermassen schmerzfrei leben zu können. Das war aber nicht mehr möglich, da er sich von mir nichts mehr vorschreiben lässt und auch die täglichen Besuch seiner Freunde zu viel für mich sind. Genügt das als Begründung?
Hallo Trinity
Es gibt kein "Kinder-Rausschmiss-Verbot". Quelle Folie 52
Wenn das Zusammenleben mit einem Kind nicht mehr möglich ist besteht Bedarf an einer eigenen Wohnung/Zimmer für das Kind.
Notfalls muss man den Anspruch einklagen.
Antrag nachweislich nochmal bei ARGE stellen, nicht abwimmeln lassen.
Wird er partout nicht angenommen gibt man ihn z.B. im Gemeindebüro ab, von dort muss er an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Immer schriftlich und mit Eingangsbestätigung machen.
Viel Erfolg und
Gruss
Es gibt kein "Kinder-Rausschmiss-Verbot". Quelle Folie 52
Wenn das Zusammenleben mit einem Kind nicht mehr möglich ist besteht Bedarf an einer eigenen Wohnung/Zimmer für das Kind.
Notfalls muss man den Anspruch einklagen.
Antrag nachweislich nochmal bei ARGE stellen, nicht abwimmeln lassen.
Wird er partout nicht angenommen gibt man ihn z.B. im Gemeindebüro ab, von dort muss er an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.
Immer schriftlich und mit Eingangsbestätigung machen.
Viel Erfolg und
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Wenn dein Sohn ALG 2 beantragt, wird die Arge Unterhaltsansprüche gegen die Eltern prüfen..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo Merlinde,
vielen Dank für den Link: Quelle Folie 52. Ich bin erst heute dazu gekommen, mir alles oder das meiste durchzulesen und muss sagen, es hat mich echt weiter gebracht.
Hallo DjTermi,
naja...bei meinen umfangreichen Recherchen bin ich zwar nicht auf eindeutige Aussagen bzgl. meiner Unterhaltspflicht gestoßen, aber ich denke nun, dass man nur Kindern die sich in Ausbildung befinden unterhaltspflichtig ist. Es heißt sogar, dass eine Unterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus verfassungswidrig ist (ausgenommen Auszubildende in welcher Form auch immer).
Viele liebe Grüße und nochmals Danke.
vielen Dank für den Link: Quelle Folie 52. Ich bin erst heute dazu gekommen, mir alles oder das meiste durchzulesen und muss sagen, es hat mich echt weiter gebracht.

Hallo DjTermi,
naja...bei meinen umfangreichen Recherchen bin ich zwar nicht auf eindeutige Aussagen bzgl. meiner Unterhaltspflicht gestoßen, aber ich denke nun, dass man nur Kindern die sich in Ausbildung befinden unterhaltspflichtig ist. Es heißt sogar, dass eine Unterhaltspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus verfassungswidrig ist (ausgenommen Auszubildende in welcher Form auch immer).
Viele liebe Grüße und nochmals Danke.