Beriebskostenabrechnung mit Fristabgabe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- Kleene1607
- Beiträge: 3
- Registriert: 09.05.2009 10:24
- Wohnort: München
Beriebskostenabrechnung mit Fristabgabe
Darf die Arge mir eine Frist setzten wenn ich meine Betriebskostenabrechnung bringen muss obwohl ich keinen Einfluss auf die Versendung habe?
Hallo,
ich habe ein Schreiben von der Arge bekommen das ich bis zum 31.Juli meine Betriebskostenabrechnung bringen muss. Halte ich diesen Termin nicht ein dann wird mir meine Unterstützung gesperrt.
Laut Gesetz hat jede Wohnungsgesellschaft bzw. Vermieter 12 Monate zeit mir diese Abrechnung zu zusenden!!!
Also habe ich doch keinen Einfluss drauf!!
Dürfen die solchen Fristen setzten?
Bitte helft mir!
Hallo,
ich habe ein Schreiben von der Arge bekommen das ich bis zum 31.Juli meine Betriebskostenabrechnung bringen muss. Halte ich diesen Termin nicht ein dann wird mir meine Unterstützung gesperrt.
Laut Gesetz hat jede Wohnungsgesellschaft bzw. Vermieter 12 Monate zeit mir diese Abrechnung zu zusenden!!!
Also habe ich doch keinen Einfluss drauf!!
Dürfen die solchen Fristen setzten?
Bitte helft mir!
Das Wissen mit anderen zuteilen ist manchmal nicht einfach.
Schreib es denen doch genau so, was Du sie noch nicht hast. Auch die ARGe kann nicht Hellsehen um zu wissen ob Du diese schon hast
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Kleene1607
- Beiträge: 3
- Registriert: 09.05.2009 10:24
- Wohnort: München
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
- Kleene1607
- Beiträge: 3
- Registriert: 09.05.2009 10:24
- Wohnort: München
Natürlich kann die ARGe mit einer Sperre drohen wenn man seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Ob einer die Unterlagen vorlegen kann, das ist doch eine ganz andere Sache. Und daraus ergibt sich dann doch erst mal ob eine Sperre berechtigt sein würde.Ralf Hagelstein hat geschrieben:Nein, natürlich nicht, aber das wissen viele bei den ARGEN und Optionskommunen nicht, oder manche wollen es auch nicht wissen.Kleene1607 hat geschrieben: Aber dürfen die gleich mit Sperre drohen obwohl man auf machne Dinge keinen Einfluss nehmen kann!
Rein verfahrenstechnisch ist es doch so, dass wenn die ARGE bei ihrer Entscheidung bleiben würde, jemand dann einen Sanktionsbescheid erhältst. Ab dem der Bekanntgabe dieses Bescheides folgenden Monats greifen die im Bescheid genannten Sanktionen. Und dagegen müsste man dann wiederspruch einlegen wenndie ARGe dabei bleibt das man die Unterlagen bei führen MÜSSTE/ Aber bei diesen fall Rechtlich ja garnicht vor 1 Jahr sein MÜSSTE.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Du hast aber eine komische Auslegung des § 24 Verwaltungsverfahrensgesetz, besonders hier unter Berücksichtigung von § 60 SGB II.DjTermi hat geschrieben:Natürlich kann die ARGe mit einer Sperre drohen wenn man seine Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Ob einer die Unterlagen vorlegen kann, das ist doch eine ganz andere Sache. Und daraus ergibt sich dann doch erst mal ob eine Sperre berechtigt sein würde.
Jo, und wer das nicht macht wird drauf hingewiesen was passieren könnte, was ist also an meiner Aussage so falsch XD. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Weil das ein schiefes Menschenbild ist.
Ich weiss doch gar nicht, ob der Kunde (!) die Unterlagen hat. Also frage ich doch höflich nach und "bedrohe" den doch nicht. Das kann ich immer noch, wenn er nicht "mitwirken" sollte.
Das gleiche bei den Vorladungen wo Einladung drüber steht, einfach unglaublich, so mit "Kunden" umzugehen. Das erzeugt nur ein ständiges Klima der Angst bei den Menschen, und das völlig unnötig.
Bei Kleene1607 sieht man es doch, die wirkt schon mit, und fühlt sich nur unnötig bedroht. Das ist fatal. Es untergräbt das Vertrauen des Bürgers in die Verwaltung.
Ich persönlich lasse mir einen solchen Umgang nicht gefallen und wehre mich dagegen, besonders dort, wo ich das Verwaltungshandeln als "unangemessen" empfinde.
PS: Wenn ich § 60 SGB II anspreche, finde ich es merkwürdig, wenn Du dann aus § 60 SGB I zitierst.
Ich weiss doch gar nicht, ob der Kunde (!) die Unterlagen hat. Also frage ich doch höflich nach und "bedrohe" den doch nicht. Das kann ich immer noch, wenn er nicht "mitwirken" sollte.
Das gleiche bei den Vorladungen wo Einladung drüber steht, einfach unglaublich, so mit "Kunden" umzugehen. Das erzeugt nur ein ständiges Klima der Angst bei den Menschen, und das völlig unnötig.
Bei Kleene1607 sieht man es doch, die wirkt schon mit, und fühlt sich nur unnötig bedroht. Das ist fatal. Es untergräbt das Vertrauen des Bürgers in die Verwaltung.
Ich persönlich lasse mir einen solchen Umgang nicht gefallen und wehre mich dagegen, besonders dort, wo ich das Verwaltungshandeln als "unangemessen" empfinde.
PS: Wenn ich § 60 SGB II anspreche, finde ich es merkwürdig, wenn Du dann aus § 60 SGB I zitierst.
Ob das eine Bedrohung ist mag ich mehr als bezweifeln, da sonst diese Art und Weise schon längst verboten sein würde. Es müsste auf Einladungen nicht drauf stehen stimmt.. Aber damit möchte man evtl. vermeiden wenn einer nicht kommt, und er dann fragt warum er eine Sperre nun hat, hätte man einen Arbeitsweg sparen können.
Es steht zwar im SGB aber das wird sich wohl kaum einer durchlesen in den Moment.
Warum wirkt Kleene1607 schon mit ? Sie wurde doch erst aufgefordert was ein zu reichen.
Kleene1607 kennt doch die für ihren Fall Gesetzlichen Reglungen, also brauch Sie sich darum zum Glück keine Sorgen machen…
Ich würde mich auch gerne mal wehren gegen die Bedrohungen, das Anspucken, Beleidigungen, Tritte und vieles mehr, aber dann würde ich nur noch bei der Polizei sein und Anzeigen aufgeben.
Ja ja SGB I und SGB II weißt doch ich komme ursprünglich ausm SGB I da kann es mal passiern das ich das verhaue, SORRY !!! :O)
Es steht zwar im SGB aber das wird sich wohl kaum einer durchlesen in den Moment.
Warum wirkt Kleene1607 schon mit ? Sie wurde doch erst aufgefordert was ein zu reichen.
Kleene1607 kennt doch die für ihren Fall Gesetzlichen Reglungen, also brauch Sie sich darum zum Glück keine Sorgen machen…
Ich würde mich auch gerne mal wehren gegen die Bedrohungen, das Anspucken, Beleidigungen, Tritte und vieles mehr, aber dann würde ich nur noch bei der Polizei sein und Anzeigen aufgeben.
Ja ja SGB I und SGB II weißt doch ich komme ursprünglich ausm SGB I da kann es mal passiern das ich das verhaue, SORRY !!! :O)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
DjTermi,
ich schrieb "Bedrohung" in Anführungszeichen, wissentlich, das dies natürlich keine im Sinne des StGB ist. Aber die Menschen fühlen sich "bedroht".
Das es in den Verwaltungen zum Teil "hoch her geht" liegt doch genau daran.
Ändern wird sich das Verhältnis erst, wenn manche SB ihren Auftrag aus § 1 SGB I wieder als erste Pfllicht sehen, und die Kunden (!) das Gefühl bekommen, ihnen wird im Sinne der §§ 13/14/15 SGB I tatsächlich geholfen.
Das was aktuell zum Teil in den Verwaltungen passiert, ist schlichtweg irrwitzig.
6 Millionen arbeitssuchende sollen in 400.000 freie Stellen gepresst werden, das ist doch Schwachsinn!
Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!
ich schrieb "Bedrohung" in Anführungszeichen, wissentlich, das dies natürlich keine im Sinne des StGB ist. Aber die Menschen fühlen sich "bedroht".
Das es in den Verwaltungen zum Teil "hoch her geht" liegt doch genau daran.
Ändern wird sich das Verhältnis erst, wenn manche SB ihren Auftrag aus § 1 SGB I wieder als erste Pfllicht sehen, und die Kunden (!) das Gefühl bekommen, ihnen wird im Sinne der §§ 13/14/15 SGB I tatsächlich geholfen.
Das was aktuell zum Teil in den Verwaltungen passiert, ist schlichtweg irrwitzig.
6 Millionen arbeitssuchende sollen in 400.000 freie Stellen gepresst werden, das ist doch Schwachsinn!
Es bleibt dabei: Hartz IV muss weg!
6 Millionen arbeitssuchende glaubst Du das ? Ich denke das sind viel mehr, die verschönern doch nur die zahlen, obwohl die 6 Millionnen nicht wirklich schön sind...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Natürlich sind das mehr. Ich nehme aber gerne die 6 Millionen, weil die aus dem manager-magazin.de sind, da kann keiner sagen, das wäre Spinnerei, die sind doch "seriös".
Jo, die Seite ist in meine Favo auch ganz oben...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.