Hi,
ich bin 21 jahre alt, schließ in paar Wochen mein Abitur ab. Jetzt suche ich ne Möglichkeit von Zuhause wegzukommen. Meine erste Idee war über bafög, da ich ab 1.10 studieren werde. Allerdings wäre das auch sehr knapp. Bei mir sieht es zur Zeit so aus, dass ich mit meiner mutter und meinen drei kleinen Schwester (8,9,16) . Davon ist die kleinste Authistisch und mit der größten Teile ich mir zur Zeit ein kleines Zimmer (bett und Matratze nehmen schon fast den ganzen Platz weg) und meine Mutter hat sowieso nur das Wohnzimmer. Jetzt hat mich meine Mutter wegen Nichtigkeiten nicht mehr in die Wohnung gelassen, es gibt nur Zoff und ich bin zur Zeit mal da und da am wohnen. Jetzt zögere ich etwas, hab ich mit der Situation überhaupt chancen? Vor allen da in 5 Monaten alles aus eigener Kraft möglich wäre. Und weiß jemand wie das dann wäre mit Unterstützung + Bafög? Wird das drauf angerechnet? Und wenn ich Studieren würde und Geld beziehe, dürfte ich überhaupt irgendwie nebenbei was verdienen?
Grüße
Dazapato
Auszug - Wiedere Umstände
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Deine jetzige Situation kannst Du eigentlich nur beim Amt klären. Geh doch einfach mal hin, schildere die Situation. Deine Mutter darf Dich eigentlich nicht so einfach raus schmeissen. Aber im Prinzip bist Du ja Obdachlos.
Wenn Du Bafög bekommst, gibt es keine Unterstützung wie Hartz IV. Ich glaube nicht mal Wohngeld. Das ist im Bafög enthalten. Du würdest dann das Bafög + Kindergeld bekommen. Sofern Deine Mutter es an Dich überleitet.
Da bleibt Dir nur das nebenher jobben.
Allerdings musst Du da aufpassen. Da gibt es Zuverdienstgrenzen für KG und ich glaube auch beim Bafög.
Meine Tochter jobbt auch neben dem Studium. Kein Zuckerschlecken. Sie wohnt aber noch freiwillig Zuhause, weil es ansonsten sehr, sehr eng wäre.
LG
Deine jetzige Situation kannst Du eigentlich nur beim Amt klären. Geh doch einfach mal hin, schildere die Situation. Deine Mutter darf Dich eigentlich nicht so einfach raus schmeissen. Aber im Prinzip bist Du ja Obdachlos.
Wenn Du Bafög bekommst, gibt es keine Unterstützung wie Hartz IV. Ich glaube nicht mal Wohngeld. Das ist im Bafög enthalten. Du würdest dann das Bafög + Kindergeld bekommen. Sofern Deine Mutter es an Dich überleitet.
Da bleibt Dir nur das nebenher jobben.
Allerdings musst Du da aufpassen. Da gibt es Zuverdienstgrenzen für KG und ich glaube auch beim Bafög.
Meine Tochter jobbt auch neben dem Studium. Kein Zuckerschlecken. Sie wohnt aber noch freiwillig Zuhause, weil es ansonsten sehr, sehr eng wäre.
LG
Hallo Dazapato
Da bis zum Alter von 25 Jahren die "Stallpflicht" beim Alg2 gilt musst Du bis zu diesem Alter auch zuhause wohnen bleiben, ausser gewichtige Gründe machen das unmöglich. Dann kann einem Auszug aus dem Elternhaus zugestimmt werden=volle Übernahme der angemessenen Kosten usw.
Aber, Du bist ja schon ausgezogen, lebst ohne festen Wohnsitz und solltes Dich schnellstens beim derzeitigen Einwohnermeldeamt ofW abmelden. Eine Postadresse unter der Du erreichbar bist findet sich sicher bei einem Deiner Kumpels.
Dann zu ARGE, Antrag auf Leistungen auch für Wohnung stellen, gefundene Wohnung genehmigen lassen und das sollte klappen.
Es findet unter diesen Umständen nämlich bei Dir kein Auszug aus dem Elternhaus statt weil Du bist schon ohne Wohnsitz, kein "Stall für die Stallpflicht" in den man Dich zurückscheuchen könnte.
Zur genaueren Info schau Dir mal bei den Folien von Harald Thomédie ab Nr. 49 an
Gutes Gelingen
Gruss
Zum Thema "Versagung existenzsichernder Leistungen für Wohnungslose" hatte ich hier schonmal was geschrieben.
Da bis zum Alter von 25 Jahren die "Stallpflicht" beim Alg2 gilt musst Du bis zu diesem Alter auch zuhause wohnen bleiben, ausser gewichtige Gründe machen das unmöglich. Dann kann einem Auszug aus dem Elternhaus zugestimmt werden=volle Übernahme der angemessenen Kosten usw.
Aber, Du bist ja schon ausgezogen, lebst ohne festen Wohnsitz und solltes Dich schnellstens beim derzeitigen Einwohnermeldeamt ofW abmelden. Eine Postadresse unter der Du erreichbar bist findet sich sicher bei einem Deiner Kumpels.
Dann zu ARGE, Antrag auf Leistungen auch für Wohnung stellen, gefundene Wohnung genehmigen lassen und das sollte klappen.
Es findet unter diesen Umständen nämlich bei Dir kein Auszug aus dem Elternhaus statt weil Du bist schon ohne Wohnsitz, kein "Stall für die Stallpflicht" in den man Dich zurückscheuchen könnte.
Zur genaueren Info schau Dir mal bei den Folien von Harald Thomédie ab Nr. 49 an
Gutes Gelingen
Gruss
Zum Thema "Versagung existenzsichernder Leistungen für Wohnungslose" hatte ich hier schonmal was geschrieben.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ich hab mich da wohl falsch ausgedrückt, es geht darum dass ich jetzt seit ein paar Tagen bei einen Freund unterkomme. Offiziell bin ich da noch gemeldet etc. Ich bin noch nicht rausgeschmissen oder so, ich muss da bloß einfach weg. Und die Frage, reicht das um das als unmöglich darstehen zu lassen? Ich meine, wir haben ne 3 Zimmer Wohnung und um die 70 m² für 5 Personen. Ich teile mir das Zimmer, bestenfalls 9 m² mit meiner pubertierenden Schwester und da meine kleinsten Schwester Authistisch ist, ist das Familienleben die hölle.
Wie Du gelesen hast, darfst Du im Prinzip heute, wenn Du unter 25 bist, nur aus schwerwiegenden Gründen ausziehen. Und was schwerwiegend ist, entscheidet letzten Endes irgendein Sachbearbeiter.
Deshalb kann Dir eigentlich niemand sagen, wie die Entscheidung ausfallen wird.
Wo wirst Du denn studieren? Im jetzigen Wohnort oder ausserhalb?
Deshalb kann Dir eigentlich niemand sagen, wie die Entscheidung ausfallen wird.
Wo wirst Du denn studieren? Im jetzigen Wohnort oder ausserhalb?