Letztes Hartz4-Jahr verwirrt mich

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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Scardia
Beiträge: 11
Registriert: 20.04.2009 09:31

Letztes Hartz4-Jahr verwirrt mich

Beitrag von Scardia »

Hallo, Ihr Lieben.

Ich bin ganz neu hier, also bitte nicht gleich schimpfen, wenn es schon irgendwo steht. Bin beim Suchen noch nicht zufriedenstellend fündig geworden.

Folgende Situation:
Ich bin 29 Jahre alt, beziehe seit fast 3 Jahren ALG II und bin genau so lange nebenberuflich tätig, was auch rechtmäßig gemeldet ist.
Letztes Jahr war ich, bedingt durch meinen Securityjob, mit zur EM in Wien. Habe rechtzeitig Ortsabwesenheit beantragt und mein Einkommen auch angegeben. Dieses Einkommen muss ich komplett ans Amt zurückzahlen, da es erst im August einging und ich im Juli wieder "normal" meiner Nebentätigkeit nachging, Zuflussprinzip. Soweit in Ordnung.
Dann kam im Oktober letzten Jahres ein Brief, dass ich doch knapp 70 Euro an das Amt zurückzahlen soll, da meine berufliche Tätigkeit bei der EM ja ein paar Tage länger war, als mir URLAUB als Hartz 4-Empfänger zusteht. Ich sollte also Urlaub nehmen, weil ich im Ausland für 3 1/2 Wochen arbeiten war. Ich legte Widerspruch ein, erfolglos. Dann schaltete ich einen Anwalt ein und siehe da, ich brauchte für die Erwerbszeit keinen Urlaub nehmen und die 70 Euro nicht zahlen. Dies ging aber erst, nachdem wir Klageschrift beim Sozialgericht eingereicht hatten.

Im August letzten Jahres erlitt meine Oma eine schwere Herzattacke und ist seit Oktober pflegebedürftig im Heim untergebracht. Ich hatte bis zu dieser Zeit eine 25qm-Wohnung, alleinstehend. Nun fragte ich beim Amt nach, ob ich die 40qm-Wohnung meiner Oma übernehmen dürfte, da in meiner alten Wohnung an Schlaf kaum zu denken war, durch furchtbar nette Nachbarschaft. Was ich auch mehrmals beim Amt vorher erwähnte und mir angeraten wurde, doch eine neue Wohnung zu suchen.
Ich bekam vom Amt - leider nur mündlich - das OK für die Wohnung meiner Oma, da sie finanziell und im Größenverhältnis unter dem Satz liegt.
Zum ersten Oktober zog ich auf eigene Kosten um, da es nicht weit von der alten Wohnung entfernt ist und alleine machbar war.
Nun bekam ich vom Amt ein Schreiben, dass ich doch ohne Notwendigkeit und Zustimmung vom Amt umgezogen sei und die Zusatzkosten von 50 Euro selber tragen muss. Ok, war ärgerlich, aber hatte ich hingenommen.
Desweiteren wurden meine erhöhten Heiz-/Warmwasserkosten nicht anteilig vom Amt getragen. Auch damit fand ich mich ab.

Dann bekam ich im Februar Post vom Amt, ich hätte ein Stellenangebot erhalten und mich nicht darauf beworben, was mir 30% Sanktion einbrachte. Nur habe ich nie ein Stellenangebot erhalten, was ich logischerweise auch nicht nachweisen kann. Versucht mal was nachzuweisen, was ihr nicht bekommen habt.

Zu allem Überfluss verschlechterte sich meine Sehqualität - ich bin Brillenträgerin. Ich forschte im Internet und mir wurde schnell klar, dass es nur eine Kannbestimmung über ein Darlehen gibt. Also beantragte ich dieses, was abgewiesen wurde, da die Kosten für Sehhilfen im Hartz 4-"Einkommen" mit eingerechnet seien und man dies also davon sparen müsste. Als ich mit dem Widerspruch kam, dass ja dann Hartz 4-Empfänger ohne Sehschwäche im Vorteil seien, wurde ich hinaus"komplimentiert".

Nun kam meine Heiz-Warmwasserkostenabrechnung für die alte Wohnung. Eine Gutschrift von 194 Euro. (Auf die von der neuen Wohnung warte ich noch.)
Eigentlich wollte ich von der Gutschrift, über die ich mich im ersten Moment sehr freute, eine neue Brille zulegen, damit ich wieder richtig gucken kann, denn meine Augen haben sich schon arg verschlechtert. Dann fiel mir aber ein, dass ich ja nur anteilig etwas von der Gutschrift habe.

Frage:
Wie viel Euro von der Gutschrift kann ich denn behalten? Ich brauch wirklich dringend eine neue Brille, da ich mit der jetzigen nicht mal mehr Auto fahren kann, jedenfalls nicht verkehrssicher. Auch die Begründung beim Amt, dass ich so Schwierigkeiten habe, einen Job zu finden (ich habe einen sehr guten Berufsabschluss), führte nur zu einem unfreundlichen Lächeln des Sachbearbeiters.

Details:
Heizkosten 159,75 € Gutschrift
Warmwasser 34,36 € Gutschrift

Bisher hatte ich keine Gutschriften und die im Internet gefunden Berechnungen verstehe ich vorne und hinten nicht.

Ich hoffe, Ihr könnt mir da eine aufschlussreiche Antwort geben.
LG
Scardia
Beiträge: 11
Registriert: 20.04.2009 09:31

Beitrag von Scardia »

Weiß niemand, wie viel man von der Gutschrift behalten darf und ob sie das Geld sofort einziehen, sprich man also keine Leistung im Folgemonat bekommt????
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Also ich hoffe, ich sag Dir jetzt nichts falsches. Aber für das Guthaben gilt soviel ich weiss, das Zuflußprinzip. Das bedeutet, wenn Du jetzt Hartz IV bekommst, wird das Guthaben komplett angerechnet.

LG
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DjTermi
Moderator
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Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

@ayumi
RICHTIG !

Einnahmen sind in dem Zeitpunkt zugeflossen, in dem der Steuerpflichtige über sie verfügen kann. Dem entsprechend sind sie in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie beim Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs zugeflossen sind, zu dem sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. Als kurze Zeit werden in der Regel 10 Tage angesehen.

Das Zuflussprinzip kommt bei der Gewinnermittlung nach der Einnahmen-/ Überschussrechnung zur Anwendung. Zudem ist es bei der Ermittlung von Überschusseinkünften (z.B. Einnahmen aus Kapitalvermögen) zu beachten. Keine Bedeutung hat es hingegen bei der Gewinnermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Scardia
Beiträge: 11
Registriert: 20.04.2009 09:31

Beitrag von Scardia »

Ok, danke. Also Punkt eins wäre geklärt: es wird sofort abgezogen.

Und Punkt zwei: Hatte mal irgendwas gelesen, dass man einen kleinen Prozentsatz von den Heiz-Warmwasserkosten behalten darf, stimmt dies nicht?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Scardia
Kosten für Warmwasser sind im Regelbedarf enthalten.
Du zahlst das aus eigener Tasche, also fliesst ein Guthaben auch in die gleiche Quelle: Deine Tasche.

Briefe die man nicht bekommen hat kann man klar nicht nachweisen. Muss man auch garnicht.
Der Absender ist für die ordnungsgemässe Zustellung nachweispflichtig.

Dein Anwalt wird Dir daher bei der Rückforderung zu unrecht einbehaltener Gelder wegen (unberechtigter) Sanktion weiterhelfen.

Wegen der Brille wende Dich mal an die Krankenkasse, es gibt die Möglichkeit unter Umständen bei besonders schwerer Sehstörungen eine Hilfe zu bekommen. Kommt wohl auf die Dioptrien an, weiss da aber nicht so bescheid.
Darlehen wegen unabweisbarem Bedarf SGB II § 23 wäre vielleicht möglich, beantragen und abwarten.
Die dazu passende Dienstanweisung der Bundesagentur zum SGB II findest Du hier

Was würde eigentlich passieren wenn Du beim nächsten Vorstellungsgespräch wegen nicht sehen können den Weg nicht zurücklegen könntest? Hat der hinauskomplimentierende darauf eine Antwort gehabt? Es gibt das Vermittlungsbudget das auch unübliche Dinge ermöglichen sollte.

Wenn Du bei der bekannten Optikerkette mit F nix bezahlbares findest (die sind bei besonderen Gläserstärken nicht wirklich billig) versuch mal beim ortsansässigen was mit Ratenzahlung zu vereinbaren, als "Blindfisch" (bin selber einer) ist das Leben wirklich fast nicht zu meistern.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Scardia
Beiträge: 11
Registriert: 20.04.2009 09:31

Beitrag von Scardia »

Ich danke dir, Melinde.

Also sind die 36 Euro meine.. na ist doch schick.

Was die unberechtigte Sanktion angeht, habe ich nächste Woche nochmals eine Anhörung, ist dann die dritte, bin ja ein Sturkopf. ;-)
Ansonsten ist mein RA schon informiert und steht in den Startlöchern. Müssen wir halt zur Not nochmal mit einer Klage drohen, wenn es anders nicht geht.

Zum Thema Brille:
Da ich mit meinem jetzigen Nasenfahrrad nicht mehr wirklich gut gucken kann und mein Chef mich lieb hat, finanziert er die neue erstmal vor. Die nette Firma mit dem großen F war am günstigsten und das um glatte 100 Euro.
Der Sachbearbeiter hatte gar keine Worte mehr, außer RAUS. Werde aber morgen gleich mal deinen Vorschlag probieren, noch hab ich die neue Brille ja nicht.

Drückt mir mal fest die Daumen, die Tage entscheidet sich, ob mein Chef aus der Nebentätigkeit eine Vollzeitstelle machen kann. Das wäre ein 6er im Lotto mit Zusatzzahl. Ich bins so leid, mir den Allerwertesten wegen ner Festanstellung aufzureißen und dennoch vom Amt wie der letzte Dreck behandelt zu werden.
Aber ich hoffe auch, dass das Ende des Jahres vorbei ist. Bei uns ist dies bisher noch ein eigenständiges Unternehmen und hängt nicht mit dem Arbeitsamt zusammen, deswegen komme ich leider auch nicht an die verdeckten Stellenangebote vom AA ran. Was ich ebenfalls eine Sauerei finde.

Ich wünsche euch einen schönen Tag und wenig Ärger mit den Behörden.
LG, Scardia
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