Hi,
So ich war bei der Arge hab den meine situation geschildert.
(Ich brauch ne Wohnung..hab aber zu wenig geld dafür)
Die Dame vom Amt möchte das ich mit nem Mietangebot wieder komme
dann soll ich den antrag auf ALG2 stellen dann wird geprüft ob ich die wohnung bekomme.
sie hat mir ein zettel gegeben wo drauf steht wie hoch die kaltmiete sein darf für das "alter" der wohnung...zb. ab 1994...382,5 euro kaltmiete.
Meine Angst ist jetzt....sie wollte nichts im bezug auf meine einkünfte usw wissen als ich sie drauf angesprochen habe...meinte sie das das alles nachgeprüft wird wenn ich den alg2 antrag abgebe und das mietangebot mithab....nur woher soll ich wissen wie hoch ich gehn darf bei dem preis der wohnung...wenn am ende gesagt wird ne ne die ist zu teuer...was ist angemessen für mich???
mietangebot?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo tinanina
Was als angemessene Wohnung anerkannt wird kannst Du auch hier nochmal genauer nachlesen.
Sobald Du alles Unterlagen fertig hast wird das ganze Anspruchsprüfungsverfahren anlaufen und Du bekommst Bescheid.
Niemals einen Mietvertrag unterschreiben bevor die Genehmigung durch ist, schriftlich. Sonst bleibst Du auf den übersteigenden Kosten sitzen und auch auf Betriebskostenrechnungen.
Brauchst Du Beratung und Hilfe vor Ort, die findest Du z. B. hier
Gruss und Viel Erfolg
Was als angemessene Wohnung anerkannt wird kannst Du auch hier nochmal genauer nachlesen.
Sobald Du alles Unterlagen fertig hast wird das ganze Anspruchsprüfungsverfahren anlaufen und Du bekommst Bescheid.
Niemals einen Mietvertrag unterschreiben bevor die Genehmigung durch ist, schriftlich. Sonst bleibst Du auf den übersteigenden Kosten sitzen und auch auf Betriebskostenrechnungen.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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