angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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tinanina
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angerechnet?

Beitrag von tinanina »

wird schülerbafög auf die alg2 berrechnung angerechnet?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ja, das BAföG ist dein Einkommen; insofern vermindert sich ja der Unterhaltsanspruch deiner Eltern dir gegenüber; also wird das Bafög auf das Arbeitslosengeld II deiner Eltern 20 % angerechnet.
Zuletzt geändert von DjTermi am 09.04.2009 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tinanina
Abgezogen werden 20 % des Bafög als zweckbestimmte Einnahme.
Lies nach bei Randziffer 11.102
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

ui ui da habe ich die 20 % Vergessen... Schämmmmmm
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

brauchst Dich doch nicht zu schämen, jeder hat mal Ausfallerscheinungen. :lol:
Gruss und einen schönen sonnigen Tag.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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