Unterhalt zahlen ? Zurück zahlen? Freundin schwanger

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Unterhalt zahlen ? Zurück zahlen? Freundin schwanger

Beitrag von Andreas23 »

Also ein Freund von mir hat eine Freundin und die ist Schwanger(11.woche ungefähr) geworden. Beide gehen arbeiten aber beziehen noch aufstockendes Alg2. Aber sie wollen nicht zusammen ziehen weil jeder in ihren Wohnort ihre Arbeitsstelle liegt und hatten halt die Frage was da passieren kann?

Ist es so das wenn man nicht zusammen zieht man Unterhalt zahlen muss? Also wenn der Partner das kann. Und wenn dies nicht der Fall ist muss man dann wenn man "flüssig" ist das Geld wieder zurück zahlen?
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Sicher steht dem Kind und soviel ich weiss, auch der Mutter kurz vor und nach der Geburt Unterhalt zu, da sie ja nicht arbeiten kann. Wenn er aber eh aufstockendes Hartz IV bezieht, wird er wohl nichts zahlen können. Dann muss die Mutter für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragen, da diese Leistung vorrangig ist.
Und diesen Unterhaltsvorschuss muss der Vater irgendwann zurück zahlen, wenn er dazu in der Lage ist.
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Vorrangig heißt vor Alg 2 richtig? Wieviel unterhalt ist es denn im Monat? Bzw wieviel wird dann gezahlt wenn der Vater nicht zahlen kann?
ayumi
Beiträge: 362
Registriert: 02.07.2006 09:15
Wohnort: Berlin

Beitrag von ayumi »

Ja, vorrangig heisst, das der Antrag auf Unterhaltsvorschuss vor ALG II geht.
Die Höhe des Unterhaltsvorschuss wird anhand von Tabellen festgelegt. Das richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

Habe mir mal so einen Rechner angeguckt. Mit 900 € netto ist eine Unterhaltszahlung nicht möglich..Stand da jedenfalls. Das heißt das sie dann ALg2 weiter bekommt oder?

EDIT : Aber ist ja eh unlogisch...er bezieht ja noch aufstockendes alg2....Da kann er ja nicht Unterhaltsfähig sein wenn ich mich nicht irre
Antworten