Heizkostenpauschale

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Heizkostenpauschale

Beitrag von Andreas23 »

Ich erhalte pro Bewilligungsabschnitt eine Heikostenpauschale in Höhe von ca 200€. Nun geht mein Bewilligungsabschnitt bis zum 31.05. Allerdings habe ich jetzt auf Grund eine Arbeitsaufnahme eine Änderung zum 1.04 bekommen. Da mein Gehalt zu niedrig ist beziehe ich zusätzlich Alg2. Nun meine Frage: Stehen mir die Heizkosten jetzt schon zu (in diesem Bw-abschnitt habe ich diese Pauschale schon erhalten) oder erst im nächsten?
Andreas23
Beiträge: 122
Registriert: 21.08.2006 10:48

Beitrag von Andreas23 »

hmm...kann wohl keiner beantworten
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andreas23
Falls Deine Frage in den letzten Tagen übersehen wurde, ups, entschuldige bitte das bisher noch keine Antwort kam.

aber jetzt versuch ich mal weiterzuhelfen.

Da Alg2 eine "bedarfsorientierte" Leistung ist muss sich die Leistung auch an Deinem Bedarf orientieren der trotz Einkommen noch übrigbleibt.
Da im laufenden Bewilligungszeitraum die Heizkostenpauschale
(äh, Pauschalen sind doch rechtswidrig, schnell noch Widerspruch und alle anfallenden Kosten aufgelistet zur Übernahme beantragen)
schon gezahlt wurde ist im nächsten Abschnitt dann die nächste fällig.
Nach dem 1.4. wirst Du sowieso eine Neuberechnung erhalten, dann ändern sich auch die KdU´s.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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