Welche Wohnungsgröße steht mir und meiner Familie zu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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erdbeereis1111
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Welche Wohnungsgröße steht mir und meiner Familie zu?

Beitrag von erdbeereis1111 »

Hallo zusammen....

Folgende Frage möchte ich euch stellen, in der Hoffnung, jemand kann mir helfen.

Ich, mein Lebensgefährte und unsere Kinder (knapp drei Jahre und ein Jahr und 5 Monate) leben in einer drei-Zimmer Wohnung auf ca. 65 qm.
Wenn ich richtig informiert bin, steht jeder Person 45 qm Wohnfläche zu, jede weitere Person 15 qm. Somit komme ich auf eine Gesamt Quadratmeterzahl von 90 qm in unserem Fall.

Vor einiger Zeit habe ich die Thematik bei meiner Fallmanagerin angesprochen. Die Wohnung wäre für vier Leute zu klein, wir würden gern in eine größere Wohnung umziehen. Sie sagte, dass wir natürlich umziehen können, wie wir "lusitg" sind, aber das Amt würde die Mehrkosten für eine größere Wohnung nicht tragen. Sprich, die ARGE würde zahlen wie bisher, den Rest müssten wir aus eigener Tasche bezahlen.

Das kann doch nicht stimmen, oder? Kann jemand Auskunft geben und mir sagen, wie ich am Besten vorzugehen habe?
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DjTermi
Moderator
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Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
man müsste ersteinmal wissen wo ihr Wohnt, da es von Stadt zu stadt anders ist.

LG
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
erdbeereis1111
Beiträge: 39
Registriert: 24.01.2007 10:40

Beitrag von erdbeereis1111 »

DjTermi hat geschrieben:Hallo,
man müsste ersteinmal wissen wo ihr Wohnt, da es von Stadt zu stadt anders ist.

LG
Ich dachte das trifft nur auf die Höhe der Miete zu...

Naja, also wir wohnen in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein)....
erdbeereis1111
Beiträge: 39
Registriert: 24.01.2007 10:40

Beitrag von erdbeereis1111 »

Frage nochmals "hochgeholt"....
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo erdbeereis1111
Zu Deiner Frage habe ich endlich was gefunden, im Sitzungsprotokoll des Sozial- und Gleichstellungssausschusses vom 18.11.2008 in der Anlage auf Seite 11.
Da der Umzugswunsch nicht behördlicherseits begründet ist wird nur die bisherige Miete übernommen. Aber, die Wohnung ist für die Familie zu klein, Umzug ist ein wichtiger Grund.
Eventuell hilft das Jugendamt mit Rat weiter, auch der Kinderarzt kann feststellen das durch die beengten Wohnverhältnisse die Entwicklung der Kinder beeinträchtigt ist und empfiehlt einen Umzug. Kindergarten kann auch mitmischen als Unterstützung.
Stell einen Antrag auf Umzug samt Kostenübernahme, warte auf Ablehnungsbescheid und setze dann mit Hilfe einer Rechtsberatung eure Forderung um.
Es kann nicht sein das man in der heutigen Zeit Familien zwingt auf beengtem Raum zu leben.
Ich wünsche euch Viel Erfolg und starke Nerven.
Nicht schon durch mündliche Aussagen irre machen lassen, es gibt oft noch andere Möglichkeiten über Umwege an´s Ziel zu kommen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
erdbeereis1111
Beiträge: 39
Registriert: 24.01.2007 10:40

Beitrag von erdbeereis1111 »

Melinde hat geschrieben:Hallo erdbeereis1111
Zu Deiner Frage habe ich endlich was gefunden, im Sitzungsprotokoll des Sozial- und Gleichstellungssausschusses vom 18.11.2008 in der Anlage auf Seite 11.
Da der Umzugswunsch nicht behördlicherseits begründet ist wird nur die bisherige Miete übernommen. Aber, die Wohnung ist für die Familie zu klein, Umzug ist ein wichtiger Grund.
Eventuell hilft das Jugendamt mit Rat weiter, auch der Kinderarzt kann feststellen das durch die beengten Wohnverhältnisse die Entwicklung der Kinder beeinträchtigt ist und empfiehlt einen Umzug. Kindergarten kann auch mitmischen als Unterstützung.
Stell einen Antrag auf Umzug samt Kostenübernahme, warte auf Ablehnungsbescheid und setze dann mit Hilfe einer Rechtsberatung eure Forderung um.
Es kann nicht sein das man in der heutigen Zeit Familien zwingt auf beengtem Raum zu leben.
Ich wünsche euch Viel Erfolg und starke Nerven.
Nicht schon durch mündliche Aussagen irre machen lassen, es gibt oft noch andere Möglichkeiten über Umwege an´s Ziel zu kommen.
Gruss
Danke dir für die aufschlussreichen Informationen :D
Dachte mir schon, dass meine Fallmanagerin aus Gründen der "Bequemlichkeit", oder des "sparens" meine Anfrage verneint hat.
Den Antrag habe ich bereits vorgestern per Post an meinen neuen Fallmanager versand. Ich gehe davon aus, dass er abgelehnt wird.

Sollte dem so sein, werde ich deinen Rat gern befolgen und mir einen Rechtsbeistand nehmen, bzw, mich zunächst mit dem Jugendamt in Verbindung setzten.

Die Wohnung (knapp 65qm) wird tatsächlich zu klein, auf Dauer. Die Kinder werden älter, der Platz immer weniger....
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