ist es erlaubt einen arbeitsvertrag zu unterschreiben
mit zwei monatiger unterbrechung.
durch die unterschrift bin ich 6 monate gebunden
laut arbeitsvertrag.
muß aber im juni juli harz 4 beantragen
mfg dieter
Arbeitsvertrag mit zwei monatiger unterbrechung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Also die ARGe wird sicherlich nichts dagegen haben, nur mir kommt das alles sehr komisch vor. Zumal das Clever ist vom Arbeitgeber, somit wird die Probezeit umgangen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
das amt hat was dagegen !DjTermi hat geschrieben:Also die ARGe wird sicherlich nichts dagegen haben, nur mir kommt das alles sehr komisch vor. Zumal das Clever ist vom Arbeitgeber, somit wird die Probezeit umgangen...
der vertrag muß geändert werden und zwar für die
ersten 4 wochen.
dan neuen vertrag für die folgezeit.
aber der arbeitgeber möchte das nicht.
entweder den vertrag so unterschreiben oder gar keine arbeit.
also 4 wochen arbeiten, 2 monate pause, und wieder 8 wochen arbeiten.
aber in der zeit wo ich ALG 2 beziehe muß ich dem arbeitsmarkt
zu verfügung stehen.
finde ich in der zwischenzeit einen neuen job bin ich vertraglich gebunden.
eine auskunft kann mein sb mir nicht geben.
arbeitsrechtliche dinge. er sagte arbeitsamt anrufen.
das arbeitsamt kann es darf es nicht.
was ist hier los.
wo lebe ich ?????????????
mfg dieter
Die Arbeitsagentur darf keine Arbeitsrechtliche Auskunft geben!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Anwalt für Sozialrecht
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
das amt sollte doch froh sein das ein arbeitsplatzDjTermi hat geschrieben:Anwalt für Sozialrecht
vorhanden ist.
auch wen es nur drei monate sind ( mit unterbrechung )
also kann der vertrag nicht unterschrieben werden.
bekomme ich in den zwei monaten einen job kann ich
ihn nicht antreten da ich ja vertraglich für 6 monate
unterschrieben habe.
vom sb aus darf ich ja den vertrag so nicht unterschreiben.
so jetzt kann ich nicht mehr, ist mir alles zu hoch !
mfg dieter