Hallo erstmal. Bin ein Neuling und vorab danke für die Existenz dieses Forums. Hoffe das man mir evtl. helfen kann.
Nun zu meinem Problem: Habe eine 100% Sperrung erhalten die nun im 2. Monat ist. Mein Vermieter steigt mir langsam auf´s Dach. Ich kann mein Strom nicht bezahlen und zu allem überfluss habe ich noch eine Nachzahlung für Gas und Strom von ca. 700 euro. Hab eine Ratenzahlung beantragt die bewilligt wurde. Kann aber jetzt nichts mehr zahlen. Die situation wird echt brenzlig. Ich möchte nicht auf der Straße landen und obdachlos werden. Was kann ich tun?
Ich bedanke mich
Mit liebem Gruß
ioix
Was tun wenn eine 100% Sperre läuft?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Was tun wenn eine 100% Sperre läuft?
ioix hat geschrieben:Hallo erstmal. Bin ein Neuling und vorab danke für die Existenz dieses Forums. Hoffe das man mir evtl. helfen kann.
Nun zu meinem Problem: Habe eine 100% Sperrung erhalten die nun im 2. Monat ist. Mein Vermieter steigt mir langsam auf´s Dach. Ich kann mein Strom nicht bezahlen und zu allem überfluss habe ich noch eine Nachzahlung für Gas und Strom von ca. 700 euro. Hab eine Ratenzahlung beantragt die bewilligt wurde. Kann aber jetzt nichts mehr zahlen. Die situation wird echt brenzlig. Ich möchte nicht auf der Straße landen und obdachlos werden. Was kann ich tun?
Ich bedanke mich
Mit liebem Gruß
warum hast du 100% sperre ?
wiederspruch einlegen.
mfg dieter
ioix
Re: Was tun wenn eine 100% Sperre läuft?
warum hast du 100% sperre ?
wiederspruch einlegen.
mfg dieter
Zum 1. bin ich nicht zu einem Lehrgang gegangen, zum 2. hab ich zwei monate keine Bewerbungen geschrieben wie es vereinbart war.
So siehts aus. Nun ja.
Gruß
ioix
wiederspruch einlegen.
mfg dieter
Zum 1. bin ich nicht zu einem Lehrgang gegangen, zum 2. hab ich zwei monate keine Bewerbungen geschrieben wie es vereinbart war.
So siehts aus. Nun ja.
Gruß
ioix
Die Miete muss weiter gezahlt werden, die ARGE kann diese aber, um Missbrauch vorzubeugen, direkt an den Vermieter auszahlen. Hier ist Widerspruch gegen einzulegen! Gleichzeitig rate ich in diesem Fall an, sofort Klage (Eilantrag) über einen Anwalt beim Sozialgericht einzureichen. (§ 31 SGB II spricht nur vom Regelsatz!! nicht von den KdU)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo ioix
Hast Du das Gas für die Heizerei gebraucht?
Dann gehört es (unter Abzug für Kochen und Warmwasser, falls mit Heizung gemacht) zu den KdU und muss übernommen werden.
Gruss
Hast Du das Gas für die Heizerei gebraucht?
Dann gehört es (unter Abzug für Kochen und Warmwasser, falls mit Heizung gemacht) zu den KdU und muss übernommen werden.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.