Wir wollen zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Filcor
Beiträge: 3
Registriert: 06.03.2007 22:29

Wir wollen zusammenziehen

Beitrag von Filcor »

Hallo,

Mein Freund (28) und Ich (30) wollen zusammenziehen und zwar soll es ein 3-Raum Wohnung sein weil wir in 1 bis 2 Jahren ein kind haben möchten.
Ich bin voll berufstätig. Mein Freund wird seine Arbeit aufegeben müssen wegen der Entfernung und weil es nur eine Teilzeitbeschäftigung ist zu der er noch einen Hartz4 Zuschuss bekommt.

Wenn wir nun zusammen ziehen (eine neue Wohnung) wird er erstmal ohne Arbeit sein. Wird er trotzdem vollen Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2 haben? Weil wir ja eine 3 Raumwohnung beziehen und uns evtl. nur eine 2-Raum zusteht?

In wie weit wird mein Gehalt mit eingerechnet?

Kenne mich mit den Gesetzen kaum aus...vielleicht habt ihr auch einen Interessanten Link für mich?
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
für die Zukunft kann man keine Wohnung planen mit ALG II ! Das heißt, es zählt was derzeit ist, das sind 2 Erw. daher würde euch eine Wohnung auch nur für diese eingeräumt werden.

Wie weit euch was zu steht, kannst Du am besten Hier sehen. Wenn dein Freund allerdings die Stelle Kündigt, wird eine Sperrzeit geprüft. Auch wird er mit dem Geld sicherlich nicht auskommen, so das er Aufstockend ALG II beantragen muss, und dein Gehalt wird mit berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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