Nun , als ich im Dezember mein Wiederbewilligungsantrag bei der ARGE abgab , habe ich auch so wie immer meine GEZ befreiung mit abgegeben . (Bei uns in Recklinghausen ist das so) .
Dann anfang Januar mußte ich leider feststellen das meine Wiederbewilligung von meiner SB Frau XXX. verschlampt wurde . Daraufhin habe ich einen Neuen beantragt , was auch dann ruck zuck bearbeitet wurde . ( Siehe anderen Beitrag hier im Forum)
Zu meinem entsetzen bekam ich dann aber letzten Monat eine Rechnung der GEZ. Auch dieser GEZ Antrag wurde im Dezember nicht weitergeleitet. Also auch einen Neuen Antrag bei der GEZ gestellt.
Gez Befreiung erhalten für ab 01.03.09 !!!! Januar und Februar soll ICH zahlen.
Habe dann bei meiner SB einen Antrag für Jan. + Febr. ausgefüllt und dieser wurde dann von dieser auch weitergeleitet. (Denke ich)
Habe mich dann bei der GEZ erkundigt , die mir sagten das RÜCKWIRKEND es keine Befreiung gibt und ich die Rechnung zahlen muß.
ICH ZAHLE ABER NICHT.
Mittlerweile habe ich die 2te Rechnung der GEZ, ---- warum soll ich dafür büßen wenn´s Amt Scheiße baut.
Der Witz dabei ist , das noch nicht einmal ein TV oder Radio besitze , kostet nur Strom und macht Doof !!
Kann mir jemand weiterhelfen ?
EDIT: DjTermi Bitte unterlasse Namen von Sachbearbeitern hier rein zu schreiben!
Probleme mit der GEZ (mal wieder)
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Probleme mit der GEZ (mal wieder)
Und warum meldest Du den Krempel dann nicht komplett ab? Wenn ich weder das eine noch das andere besitze, tue ich mir den Zirkus doch gar nicht an.Casel hat geschrieben: Der Witz dabei ist , das noch nicht einmal ein TV oder Radio besitze , kostet nur Strom und macht Doof !!
Die GEZ ist in diesem Punkt im Recht. Bei denen lag eben für die Zeit keine Befreiung vor.
Kannst Du dem Amt beweisen, das Du den Befreiungsantrag abgegeben hast ( schriftliche Bestätigung)? Dann könntest Du vielleicht was erreichen.
Bei uns ist jeder selber für seinen GEZ Antrag zuständig. Auch wenn es rennereien sind, weiss ich zumindest, ob und wann ich ihn abgeschickt habe.
LG
Da muss ich @ ayumi Recht geben, ich verstehe garnicht was Du das alles Beantragst wenn Du es gar nicht brauchst ?!?
Schreibe der GEZ doch genau den Sachverhalt, oder hast Du dies schon gemacht ?
Wenn Die sich davon nichts annehmen wird es wohl so sein was Du Beweisen musst das Du denn ersten Antrag abgegeben hast.
Da ich mich in RE mehr als gut auskennen verstehe ich nicht, warum Du dies nicht am Schalter abgibst, dort gegeben sie Dir auch eine Empfangsbestätigung.
Schreibe der GEZ doch genau den Sachverhalt, oder hast Du dies schon gemacht ?
Wenn Die sich davon nichts annehmen wird es wohl so sein was Du Beweisen musst das Du denn ersten Antrag abgegeben hast.
Da ich mich in RE mehr als gut auskennen verstehe ich nicht, warum Du dies nicht am Schalter abgibst, dort gegeben sie Dir auch eine Empfangsbestätigung.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wenn Du kein TV oder Radio hast! Nehmen wir es mal so hin!
Wieso hast du dich erst angemeldet, bzw. nicht sofort abgemeldet!
Wieso hast du dich erst angemeldet, bzw. nicht sofort abgemeldet!
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Danke , AYUMI : Das habe ich ja versucht , aber die von der GEZ wollen wissen wo der TV gebliben ist . Als ich schrieb das der im Müll gelandet ist hat man mir nicht geglaubt , also blieb es immer bei einer Befreiung . ----Und weiter , --Ja , abgegeben habe ich meinen Antrag / Befreiung PERSÖNLICH bei meiner SB, wir haben den noch gemeinsam ausgefüllt , ich habe nur vergessen mir dies Quittieren zu lassen . Rein teoretisch müßte dies sogar im VERBIS dokumentiert sein , und eine nachträgliche löschung geht da eigentlich nicht .
Nein das geht auch nicht, dann lasse Dir ein Ausdruck bzw. Akteneinschtstermin geben.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
