Anspruch auf befristeten Zuschlag???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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pat77
Beiträge: 1
Registriert: 26.01.2006 13:35

Anspruch auf befristeten Zuschlag???

Beitrag von pat77 »

Hallo!

Ich habe mal eine Frage und hoffe, daß mir hier jemand weiter helfen kann.

Ich erhalte seit 1.1.2005 ALG2 und war vorher im Erziehungsurlaub. Nun meine Frage: Steht mir trotzdem dieser befristete Zuschlag zu, obwohl ich vorher kein ALG1 erhalten habe?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten :)

Liebe Grüße pat77
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Zuschlag

Beitrag von Carola »

Nein, der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn Du vor dem ALG II Bezug ALG I erhalten hast!
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