Kürzung von ALG2 wegen Krankheit?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
susu1828
Beiträge: 32
Registriert: 06.03.2007 23:45

Kürzung von ALG2 wegen Krankheit?

Beitrag von susu1828 »

Ich hatte am 19.2. eine Einladung zu meiner SB, da aber mein Kind krank war und dann auch noch ich, hatte ich meine SB angerufen und ihr erklärt das ich nicht kommen kann. Darufhin meinte Sie ich solle das Attest ihr schicken, was ich auch machte.
Heute schaue ich auf meinen Kontoauszug und siehe da, statt 707€ wurden nur 435€ überwiesen.
Jetzt nun meine Frage ist das gerechtfertig das mir das Geld gekürzt wird? Oder kann es sein das das Geld gekürzt wurde weil ich ein Guthaben von 300€ von den Stadtwerken bekommen habe.
Danke für eure Antworten!
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Re: Kürzung von ALG2 wegen Krankheit?

Beitrag von Corica »

susu1828 hat geschrieben:Ich hatte am 19.2. eine Einladung zu meiner SB, da aber mein Kind krank war und dann auch noch ich, hatte ich meine SB angerufen und ihr erklärt das ich nicht kommen kann. Darufhin meinte Sie ich solle das Attest ihr schicken, was ich auch machte.
Heute schaue ich auf meinen Kontoauszug und siehe da, statt 707€ wurden nur 435€ überwiesen.
Jetzt nun meine Frage ist das gerechtfertig das mir das Geld gekürzt wird? Oder kann es sein das das Geld gekürzt wurde weil ich ein Guthaben von 300€ von den Stadtwerken bekommen habe.
Danke für eure Antworten!
das ist das guthaben von den stadtwerken.
sie dürfen aber nur das guthaben von den heizkosten
abziehen. schau auf deine jahresabrechnung.
mfg dieter
susu1828
Beiträge: 32
Registriert: 06.03.2007 23:45

Beitrag von susu1828 »

Ich hatte doch einen Bescheid von der ARGE bekommen das ich mir das Guthaben von der Infra (Stadtwerke) auszahlen lassen soll und das war schon Ende Januar. In diesem Bescheid ist auch nicht drin gestanden das dieses Guthaben demnächst einbehalten wird.
Corica
Beiträge: 533
Registriert: 13.11.2007 09:01
Wohnort: Hameln

Beitrag von Corica »

[quote="susu1828"]Ich hatte doch einen Bescheid von der ARGE bekommen das ich mir das Guthaben von der Infra (Stadtwerke) auszahlen lassen soll und das war schon Ende Januar. In diesem Bescheid ist auch nicht drin gestanden das dieses Guthaben demnächst einbehalten wird.[/quot
nun sag uns für was war dies guthaben ?
für strom ?
wasser ?
heizung ?
war es für die heizung darfst du es nicht behalten !
strom wasser zahlst du selbst darfst du behalten !
mfg dieter
Antworten