Wohnungsabnahme geplatzt...Hilfe!
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Wohnungsabnahme geplatzt...Hilfe!
ich weiss nicht ob das hier in dieses forum gehört aber unser "alter" vermieter macht stress. ich fang einfach mal an
Hallo unsere Wohnungsendabnahme der alten Wohung ist geplatzt. Ich fang mal an. Die erste Wohnungsabnahme war der 17.2.2009, aber der Vermieter hat die Wohnung nicht abgenommen. Ihm hat nicht gefallen wie gemalert wurde und geputzt wurde.
Morgen wäre die 2. Abnahme.Eben vor ner halben Stunde bekommem wir nen Anruf wo wir denn bleiben zur 2. Wohnungsabnahme, wir hatten aber ausgemacht erst morgen also den 26.2.2009 unter Zeugen. Kündigung der Wohnung ist zum 28.2.2009.
Als wir dann heute noch hinwollten zur Wohnungsabnahme weil der Vermieter ja angeblich wartete, war es ihm aber schon zu dunkel (heute 15 Uhr).
Ein neuer Termin wäre erst wohl wieder am 4. März möglich. Es soll wohl daraus hinaus laufen, dass wir für März auch nochmal brav Miete bezahlen, obwohl die Kündigung des Mietverhältnisses zum 28.2.2009 gesetzt ist. Auf Anfrage nach dem Hausmeister mit uns die Wohnungsabnahme zu machen, wurde nicht reagiert, obwohl dieser die Wohnungsübergabe bei unserem Einzug gemacht hat. Der Vermieter hatte bei der 1. Abnahme am 17.2.2009 nicht mal unser Übernahmeprotokoll mitgehabt.
Was kann man tun? Die Miete zahlen, wenn es auf März hinausläuft? Aber wovon? Unsere Eltern anbetetteln tun wir nicht. Einen Anwalt nehmen? Ich habe ja das Gefühl, das es daraus hinaus läuft "lass die mal schön für März nochmal Miete zahlen, dann lassen wir Sie raus".
wir haben aber schon eine neue wohnung. arge hat zugestimmt und miete wird für die neue wohnung übernommen.
Die Wohnung haben wir wieder schön in den Ursprungszustand versetzt.....malern, putzen, Löcher zu gemacht usw.
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich
Hallo unsere Wohnungsendabnahme der alten Wohung ist geplatzt. Ich fang mal an. Die erste Wohnungsabnahme war der 17.2.2009, aber der Vermieter hat die Wohnung nicht abgenommen. Ihm hat nicht gefallen wie gemalert wurde und geputzt wurde.
Morgen wäre die 2. Abnahme.Eben vor ner halben Stunde bekommem wir nen Anruf wo wir denn bleiben zur 2. Wohnungsabnahme, wir hatten aber ausgemacht erst morgen also den 26.2.2009 unter Zeugen. Kündigung der Wohnung ist zum 28.2.2009.
Als wir dann heute noch hinwollten zur Wohnungsabnahme weil der Vermieter ja angeblich wartete, war es ihm aber schon zu dunkel (heute 15 Uhr).
Ein neuer Termin wäre erst wohl wieder am 4. März möglich. Es soll wohl daraus hinaus laufen, dass wir für März auch nochmal brav Miete bezahlen, obwohl die Kündigung des Mietverhältnisses zum 28.2.2009 gesetzt ist. Auf Anfrage nach dem Hausmeister mit uns die Wohnungsabnahme zu machen, wurde nicht reagiert, obwohl dieser die Wohnungsübergabe bei unserem Einzug gemacht hat. Der Vermieter hatte bei der 1. Abnahme am 17.2.2009 nicht mal unser Übernahmeprotokoll mitgehabt.
Was kann man tun? Die Miete zahlen, wenn es auf März hinausläuft? Aber wovon? Unsere Eltern anbetetteln tun wir nicht. Einen Anwalt nehmen? Ich habe ja das Gefühl, das es daraus hinaus läuft "lass die mal schön für März nochmal Miete zahlen, dann lassen wir Sie raus".
wir haben aber schon eine neue wohnung. arge hat zugestimmt und miete wird für die neue wohnung übernommen.
Die Wohnung haben wir wieder schön in den Ursprungszustand versetzt.....malern, putzen, Löcher zu gemacht usw.
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich
Schlüssel im Briefkasten des Vermiters werfen, Zeugen unterschreiben lassen, und gut ist.
Die Malerarbeiten hättet ihr garnicht machen brauchen, aber das ist ein anderes Thema. Wenn noch was kommt, schreib ihn genau so wie Du es hier geschrieben hast. Ich glaube kaum was er mit der Masche vor Gericht geht, und dann noch durch kommt. Das gleiche Theater habe ich 2006 auch so gehabt.
Die Malerarbeiten hättet ihr garnicht machen brauchen, aber das ist ein anderes Thema. Wenn noch was kommt, schreib ihn genau so wie Du es hier geschrieben hast. Ich glaube kaum was er mit der Masche vor Gericht geht, und dann noch durch kommt. Das gleiche Theater habe ich 2006 auch so gehabt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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wir haben nen brief dazu bekommen, dass wir die wohnung in einem ordnungsgemäßen zustand übergeben müssen,nach paragraph.... aber bei der ersten abnahme war es ihm ja nicht sauber genug, ja wir sollten sogar de innenseiten der steckdosen von staub befreien.
weiter steht drin das wor solange verpflichtet sind miete zu zahlen, wie der mietvertrag läuft und auch schönheitsreparaturen durchzuführen, ansonsten lassen die das fachgerecht machen und wir sollen dafür zahlen
weiter steht drin das wor solange verpflichtet sind miete zu zahlen, wie der mietvertrag läuft und auch schönheitsreparaturen durchzuführen, ansonsten lassen die das fachgerecht machen und wir sollen dafür zahlen
Steht das bei euch drin ?
Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan der Schöheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen, Lassieren von Naturholztüren und -fenster) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen unter Berücksichtigung von §11 Abs. 1 dieses Vertrages. Für Arbeiten in der Küche, Wohnküchen, Waschräumen, WC, Bädern und dgl. Räumen mit starker Dampfentwicklung verkürzt sich die Frist b.) um 2 Jahre; bei Nebenräumen innerhalb der Wohnung (z.B. Speise- Besenkammer) verlängert sich diese Frist um 2 Jahre. Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch vorlage der Rechnungen zu erbringen. ect...
die von mir zitierten Passagen aus evtl. dein Mietvertrag sprechen für eine sog. "starre Fristenregelung", d.h. musst Du nicht danach nach 3, 5, 7 bzw. 10 Jahren renovieren, egal wie abgenutzt die Wohnung tatsächlich ist.
Hierzu gibt es kein neues Gesetz, sondern Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt hat, dass eine derartige starre Fristenregelung unwirksam ist. Dies hat zur Konsequenz, dass die gesetzliche Regelung gilt, wonach der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich ist.
Du musst demzufolge weder Wände, Heizungsrohre noch Türen streichen. Verantwortlich bist Du nur für tatsächliche Beschädigungen an der Mietsache, die nicht durch normale Abnutzung entstanden sind wie z.B. Sprung im Waschbecken, Rotweinflecke auf dem Teppich etc. Auch ein ganz ungewöhnlicher Anstrich der Wände kann zum Schadensersatz verpflichten (z.B. braun, Popfarben etc.)
Sind derartige Beschädigungen nicht vorhanden, musst Du die Wohnung lediglich geräumt und besenrein hinterlassen.
Dass Du damit bei deinem Vermieter auf wenig Begeisterung stoßen werden wirst, sollte Dir allerdings bewusst sein. Dokumentiere daher am besten den Zustand der Wohnung durch Fotos und Zeugen, damit Dir nicht später noch Beschädigungen an der Mietsache vorgeworfen werden können.
Ansonsten suche den Weg zum Anwalt, mehr kann Dir denke ich mal nicht geholfen werden. Zumal das Thema abweicht vom ursprünglichen Forum.
Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer der Mietzeit gemäß nachstehendem Fristenplan der Schöheitsreparaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen, Lassieren von Naturholztüren und -fenster) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen unter Berücksichtigung von §11 Abs. 1 dieses Vertrages. Für Arbeiten in der Küche, Wohnküchen, Waschräumen, WC, Bädern und dgl. Räumen mit starker Dampfentwicklung verkürzt sich die Frist b.) um 2 Jahre; bei Nebenräumen innerhalb der Wohnung (z.B. Speise- Besenkammer) verlängert sich diese Frist um 2 Jahre. Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch vorlage der Rechnungen zu erbringen. ect...
die von mir zitierten Passagen aus evtl. dein Mietvertrag sprechen für eine sog. "starre Fristenregelung", d.h. musst Du nicht danach nach 3, 5, 7 bzw. 10 Jahren renovieren, egal wie abgenutzt die Wohnung tatsächlich ist.
Hierzu gibt es kein neues Gesetz, sondern Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in den vergangenen Jahren immer wieder festgestellt hat, dass eine derartige starre Fristenregelung unwirksam ist. Dies hat zur Konsequenz, dass die gesetzliche Regelung gilt, wonach der Vermieter für die Schönheitsreparaturen verantwortlich ist.
Du musst demzufolge weder Wände, Heizungsrohre noch Türen streichen. Verantwortlich bist Du nur für tatsächliche Beschädigungen an der Mietsache, die nicht durch normale Abnutzung entstanden sind wie z.B. Sprung im Waschbecken, Rotweinflecke auf dem Teppich etc. Auch ein ganz ungewöhnlicher Anstrich der Wände kann zum Schadensersatz verpflichten (z.B. braun, Popfarben etc.)
Sind derartige Beschädigungen nicht vorhanden, musst Du die Wohnung lediglich geräumt und besenrein hinterlassen.
Dass Du damit bei deinem Vermieter auf wenig Begeisterung stoßen werden wirst, sollte Dir allerdings bewusst sein. Dokumentiere daher am besten den Zustand der Wohnung durch Fotos und Zeugen, damit Dir nicht später noch Beschädigungen an der Mietsache vorgeworfen werden können.
Ansonsten suche den Weg zum Anwalt, mehr kann Dir denke ich mal nicht geholfen werden. Zumal das Thema abweicht vom ursprünglichen Forum.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Aber was ist mit der Kautionszahlung?
Ich befürchte mal, das diese Euer Vermieter nicht zurückzahlen wird.
Bei mir stand damals drin, das ich die Wohnung weiss streichen sollte, da ich sie so übernommen hatte. Ich hatte mein Wohnzimmer, 4 Monate vor meinem Umzug ( die neue Whg. habe ich ganz spontan zugesagt ) in einem Terrakottafarbton gestrichen.
Mein Vermieter hat das, Gott sei Dank, so akzeptiert. An der fachlichen Ausführung hatte er nichts zu beanstanden gehabt. Mir war damals nur bekannt, das man eine Whg. nicht unbedingt in Weiss streichen brauchte. Es sollte sich jedoch um einen "angemessenen Farbton" handeln und Terrakotta war/ist ein angemessener Farbton.

Ich befürchte mal, das diese Euer Vermieter nicht zurückzahlen wird.
Bei mir stand damals drin, das ich die Wohnung weiss streichen sollte, da ich sie so übernommen hatte. Ich hatte mein Wohnzimmer, 4 Monate vor meinem Umzug ( die neue Whg. habe ich ganz spontan zugesagt ) in einem Terrakottafarbton gestrichen.
Mein Vermieter hat das, Gott sei Dank, so akzeptiert. An der fachlichen Ausführung hatte er nichts zu beanstanden gehabt. Mir war damals nur bekannt, das man eine Whg. nicht unbedingt in Weiss streichen brauchte. Es sollte sich jedoch um einen "angemessenen Farbton" handeln und Terrakotta war/ist ein angemessener Farbton.
"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
Zitat von Konrad Adenauer
Meine Kommentare geben nur meine eigene Meinung wieder. Es ist nicht im Sinne einer Rechtsberatung zu verstehen.
Zitat von Konrad Adenauer
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Bis zu 6 Monate kann er sich Zeit lassen diese zurück zu zahlen, ansonsten Hilt da nur eine Klage vor Gericht.
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Und denn Zeugen unterschreiben lassen !
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kurze info: heute wohnungsabnahme nummer 3, mit dem hausmeister, nicht mit diesem komischen fuzzi, der renter is und die sachen nur nebenbei macht (ging dann wohl doch): hat keine 2 minuten gedauert. natürlich sind wir diesmal mit mehreren leuten einmaschiert (5) seine worte "also ich finds ok so und ich kann keine mängel entdecken" ohne sich die angeblichen mängel angeschaut zu haben, unterschrieben als erledigt, fertig ende aus. natürlich haben wir auch ne beschwerde geschrieben gehabt, aber nein erstmal quer stellen.
zu ner fernsehsendung haben wir den fall auch geschickt, aber das dauert ja. na mal sehen was noch kommt von der hauptverwaltung.
zu ner fernsehsendung haben wir den fall auch geschickt, aber das dauert ja. na mal sehen was noch kommt von der hauptverwaltung.
na siehste, geht doch alles....
warum die Leute immer erstmal Druck brauchen, werde ich wohl niemals verstehen
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"Wenn die anderen glauben, man sei am Ende, so muss man erst richtig anfangen"
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